In den vergangenen Wochen hat die deutsche Bundesregierung Leitlinien für einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung präsentiert. Ähnlich wie in Österreich, war das Vorgängergesetz vom dortigen Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Bundesministerin für Inneres Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat den erneuten Vorstoß in Deutschland zum Anlass genommen und einen weiteren Anlauf zur Wiedereinführung der umstrittenen Verbindungsdatenspeicherung gestartet.
Im Ministerrat verwies Mikl-Leitner am Dienstag auf Experten aus Exekutive und Justiz, die eine Neuregelung zur Vorratsdatenspeicherung für notwendig halten. Außerdem präsentierte die Ministerin die deutschen Leitlinien, die der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) am vergangenen Mittwoch vorgestellt hatte.
Nicht nur in Österreich und Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung umstritten, auch auf europäischer Ebene hat das, von vielen Ermittlungsbehörden und Sicherheitspolitikern geforderte, Instrument eine wechselhafte Vergangenheit. Die entsprechende Richtlinie 2006/24/EG war Anfang April 2014 durch den Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt worden, nachdem der EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in einem Gutachten im Dezember 2013 festgestellt hatte, dass die Regelung gegen grundlegendes Recht der Europäischen Union verstoße.
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