TarifeCheck
Dienstag, 3. Juni 2014

Suchmaschinen - so stellen Sie einen Löschantrag

Nach dem Urteil des EuGH hat Google reagiert und stellt seinen Nutzern ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Löschung von Suchergebnissen bereit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen solchen Antrag stellen können und auf was zu achten ist.

Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Antrag: Aber Achtung: der Inhalt wird nicht gelöscht, sondern lediglich der Link von Google in den Suchergebnissen ausgeblendet. Der Inhalt ist natürlich nach wie vor im Internet vorhanden. Es wird lediglich extrem erschwert, den Inhalt aufzufinden. Ein weiterer Einschränkung ist, dass die Vorgabe des EuGH nur auf den europäischen Google Seiten gilt. Zusätzlich in Liechtenstein, Island, Norwegen und in der Schweiz.
Zu beachten ist, dass jeder Antrag auch begründet sein muss. Außerdem prüft Google zusätzlich jeden Antrag auf Konformität mit der Gesetzgebung. Im Formular selbst muss lediglich der Name der betroffenen Person, der eigene Name, die eMail Adresse für Rückfragen und die URL der betroffenen Seite eingetragen werden. Eine Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises muss ebenfalls beigefügt werden. Google macht keine Angaben zur Bearbeitungsdauer eines solchen Antrages.

(Tarifecheck MA)



SMS-Versand

Handytarife im Preisvergleich

Alle Tarife der Mobilfunkanbieter und Provider mit allen wichtigen Daten und Informationen im Überblick.
Zu den Handytarifen