Suchmaschinen - so stellen Sie einen Löschantrag
Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Antrag:
Aber Achtung: der Inhalt wird nicht gelöscht, sondern lediglich der Link von Google in den Suchergebnissen ausgeblendet. Der Inhalt ist natürlich nach wie vor im Internet vorhanden. Es wird lediglich extrem erschwert, den Inhalt aufzufinden.
Ein weiterer Einschränkung ist, dass die Vorgabe des EuGH nur auf den europäischen Google Seiten gilt. Zusätzlich in Liechtenstein, Island, Norwegen und in der Schweiz.
Zu beachten ist, dass jeder Antrag auch begründet sein muss. Außerdem prüft Google zusätzlich jeden Antrag auf Konformität mit der Gesetzgebung.
Im Formular selbst muss lediglich der Name der betroffenen Person, der eigene Name, die eMail Adresse für Rückfragen und die URL der betroffenen Seite eingetragen werden. Eine Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises muss ebenfalls beigefügt werden.
Google macht keine Angaben zur Bearbeitungsdauer eines solchen Antrages.
(Tarifecheck MA)
Handytarife im Preisvergleich
Alle Tarife der Mobilfunkanbieter und Provider mit allen
wichtigen Daten und Informationen im Überblick.
Zu den Handytarifen
Handy-Testberichte
Samsung Galaxy S5
Eine gelungene Evolution der ruhmreichen Galaxy S Serie!. Die meisten Erneuerungen, wie der Ultra Power Saving Mode oder die Luxus-Kamera haben einen…HTC One (M8)
Auch ohne die Ãberprüfung aller Messwerte begeistert das HTC One M8 bereits wieder durch zahlreiche innovative Ideen und den gelungenen optischen…Sony Xperia Z2
Für sich gesehen ist Sony erneut ein würdiges Smartphone-Flaggschiff gelungen. Die Optik ist edel, die Ausstattung opulent, die Akkuleistung…

