Google beginnt zu vergessen
Diesen Löschantrag können Nutzer einfach über ein von Google bereitgestelltes Standardformular einreichen. Zu beachten ist, dass die Vorgabe des EuGH nur für europäische Nutzer gilt. Ferner werden nur die Links aus den Ergebnislisten entfernt. Die Inhalte bleiben natürlich im Internet gespeichert. Das Formular wurde bereits einmal abgeändert.
Nach Hinweisen von Datenschutzexperten wurde die Pflicht eine Kopie des Personalausweises mit einzureichen abgeändert. Eine Speicherung solcher Dokumente ist für nicht öffentliche Stellen nicht zulässig. Aktuell reicht eine lesbare Kopie eines Dokumentes aus, welches die Person identifiziert. Laut dem Urteil des EuGH müssen die Links aus den Ergebnislisten bei Google entfernt werden, die ein Recht auf Privatsphäre oder Datenschutzbestimmungen verletzen.
(Tarifecheck MA)
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