Deutsche Telekom von 16.000 Aktionären unter Beschuss
Bonn/Frankfurt am Main (pte/07.04.2008/12:00) - Der heute, Montag, beginnende Mammutprozess um Schadenersatz für 16.000 Aktionäre könnte die Deutsche Telekom http://www.deutschetelekom.de über 80 Mio. Euro kosten. Hintergrund des Streits ist der Vorwurf, der Konzern habe in seinem Aktienprospekt vom Sommer 2000 wissentlich gravierende Fehlinformationen gegeben und die Anleger somit getäuscht. Unterdessen bereiten sich die rund 900 Anwaltskanzleien der Kläger zum Prozessauftakt am Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf eine neue Argumentationsstrategie des ehemaligen Staatsmonopolisten vor. So argumentieren die Telekom-Juristen, die Anleger hätten bei der dritten Aktienplatzierung im Jahr 2000 "in einem von der New Economy geprägten Börsenumfeld" gehandelt.
"Derzeit vertreten wir über 100 Geschädigte und sind in den vordringlichen Fällen erst einmal darum bemüht, möglichst kostengünstig die Verjährung zu unterbrechen. Inwieweit die Klagen der Anleger erfolgreich sein werden, ist derzeit schwierig abzuschätzen, da sich das Verfahren auf eine nachträgliche Beurteilung stützt. Zudem sind die vom Oberlandesgericht zu klärenden Sachfragen kompliziert und reichen vom VoiceStream-Kauf durch die Telekom bis hin zur aktuellen Konzernstrategie gegenüber den Anlegern", sagt Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Präsident des Deutschen Anlegerschutzbundes http://www.deutscher-anleger-schutzbund.com , im pressetext-Interview. Dem Experten nach wird die Telekom den vorliegenden Schaden der Anleger nur mit einem aktienrechtlichen Vergleichsangebot wieder gutmachen können. "Dies zu erreichen, ist eines unserer zentralen Ziele", so Nieding weiter.
Obwohl sich die Telekom selbst nicht als Unternehmen der New Economy sieht, hätten sich die "sehr hohen Gewinnerwartungen" auch auf die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung des Konzerns damals ausgewirkt, so die Verteidigungsstrategie. Mit dieser Argumentation nimmt die Telekom erstmals Abstand von der bisherigen Stilisierung der Telekom-Papiere als vermeintlich sichere "Volksaktie", als die die Titel bei den drei Platzierungen im Zuge des Börsengangs 1996, 1999 und 2000 beworben worden waren. Ziel der aufgebrachten Kläger ist es zu beweisen, dass das Aktienplatzierungsprospekt des Jahres 2000 in 33 Punkten falsch und unzureichend informiert habe. Im Zuge des IPOs verlor das Papier sukzessive massiv an Wert. Vor acht Jahren zum Preis von 63,50 Euro angeboten, kostete die T-Aktie am Freitag nur noch 11,18 Euro. Dies entspricht einem Wertverlust von horrenden 82,4 Prozent.
(Quelle: pte
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