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Donnerstag, 25. Oktober 2007

Alte Fair-Use-Klauseln von One "4 zu 0" rechtswidrig

Auch einseitige Bindungsfrist von Handelsgericht Wien gekippt

One http://www.one.at hat vor dem Handelsgericht Wien eine Niederlage bezüglich der umstrittenen Fair-Use-Klauseln in früheren "4 zu 0"-Verträgen erlitten. Dies teilten das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz sowie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) http://www.vki.at heute, Donnerstag, mit. Die Vertragsklauseln, auf die sich One berief, um bei Vieltelefonierern eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, sind laut Ansicht des Gerichts rechtswidrig. Ebenfalls gekippt wurde die einseitige vertragliche Bindungsfrist von 24 Monaten, die es One erlaubt, Kunden innerhalb einer Ein-Monatsfrist zu kündigen, ohne dass diese selbst von der Möglichkeit Gebrauch machen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anfang des Jahres hatte One einer Reihe von Kunden des "4 zu 0"-Tarifs mit Vertragskündigung gedroht, sollten diese ihr Telefonieaufkommen nicht einschränken. Geworben wurde ursprünglich damit, dass die Kunden des besagten Tarifs in vier Netze unlimitiert und kostenlos telefonieren dürfen. Eingeschränkt wurde die Nutzung lediglich durch die umstrittene Fair-Use-Klausel, die von einem Gebrauch im Sinne eines "üblichen Telefonieverhaltens" sprach, aber keine Minutenbeschränkung beinhaltete. Die fehlende Minutengrenze dürfte One nun zum Verhängnis werden. Der Verbandsklage des VKI, dass diese Klausel nicht dem Transparenzgebot des Konsumentenschutzes entspreche und folglich untersagt werden müsse, hat das Gericht in der ersten Instanz nun Recht gegeben.

"Da es sich um eine Entscheidung in erster Instanz und folglich über ein laufendes Verfahren handelt, werden wir die Sache derzeit nicht kommentieren", meinte One-Sprecherin Petra Jakob in einer ersten Stellungnahme gegenüber pressetext. One werde aber in jedem Fall Berufung einlegen, so Jakob. Beim Verein für Konsumenteninformation gibt man sich hingegen siegessicher. "Das heutige Urteil war keine Überraschung für uns, da wir uns meistens nur auf solche Klagen einlassen, bei denen ein Erfolg wahrscheinlich ist", meint Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung im VKI, gegenüber pressetext.

Während die umstrittene Fair-Use-Klausel von One in neueren Verträgen bereits mit genauen Minutenangaben festgelegt wurde, könnte die Entscheidung des Gerichts vor allem in Bezug auf die branchenüblichen Bindungsfristen Auswirkungen zeigen. "Sollte das Urteil tatsächlich bestätigt werden, kann man davon ausgehen, dass es die derzeit üblichen Mindestdauerklauseln mit einseitiger Kündigungsmöglichkeit durch den Mobilfunkprovider in dieser Form nicht mehr geben wird dürfen", so Kolba.

(Quelle: pte



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