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Dienstag, 18. September 2007

Niederlage: Microsoft blitzt mit Beschwerde ab

EU-Gericht bestätigt von der Kommission verhängtes Bußgeld

Der Softwareriese Microsoft http://www.microsoft.com ist mit seiner Beschwerde gegen ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in der Höhe von 497 Mio. Euro vom Europäischen Gerichtshof in allen wesentlichen Punkten zurückgewiesen worden. Die Luxemburger Richter erklärten die Strafzahlung in dem am Montagvormittag verkündeten Richterspruch für rechtens. "Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts, müssen das Urteil jedoch erst analysieren. Obwohl es immer eine Menge Aufregung in diesen Fällen gibt, sollte man erst einmal lesen, nachdenken und dann entscheiden", sagt Thomas Lutz, Sprecher von Microsoft Österreich, im Gespräch mit pressetext.

Die Luxemburger Richter bestätigten nun die Auflagen und Geldbußen der EU-Wettbewerbshüter. Nur jene Kommissionsentscheidung, für die Überwachung dieser Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft auch bezahlen sollte, wurde vom Gerichtshof für nichtig erklärt. Microsoft muss nun technische Einzelheiten für Konkurrenten offenlegen, damit deren Software mit dem Betriebssystem Windows optimal funktionieren kann, so das Urteil des EU-Gerichtes in der ersten Instanz.

Die Strafe wurde Microsoft im Jahr 2004 mit der Begründung auferlegt, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen ausnutze und damit seinen Konkurrenten bei anderen Programmen schade. Im Verfahren ging es um den Vorwürf, dass der Media Player so eng mit dem Betriebssystem verbunden ist, wodurch praktisch kein Wettbewerb möglich sei. Des Weiteren stand zur Klärung an, ob der Softwarekonzern den Mitbewerbern ausreichende Informationen zur Verfügung stellt, um Interoperabilität zu ermöglichen.

Lutz weist darauf hin, dass Microsoft die Auflagen der EU-Kommission bereits umgesetzt habe und eine Windows-Version ohne Media Player auf den Markt gebracht hat. Zudem seien die Kommunikationsprotokolle der Servertechnologie offengelegt und die Strafe bezahlt worden. "Einzig die Frage, zu welchen Bedingungen Microsoft diese Informationen an Mitbewerber lizenzieren muss, ist noch offen. Wenn wir weitere Schritte zur Umsetzung der Entscheidung setzen müssen, werden wir dies auch tun", so Lutz. "Microsoft hat bereits viel aus dem EU-Wettbewerbsverfahren gelernt, unter anderem, dass es wesentlich effektiver ist, Produkte im Dialog mit Wettbewerbsbehörden zu entwickeln. Genau dies haben wir mit Windows Vista bereits erfolgreich getan."

(Quelle: pte



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