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Montag, 17. September 2007

Rigoroses Urteil verschärft Strafen für Musikpiraten

Streitwert auf 20.000 Euro pro Musikstück angehoben

Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg verschärft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Musikpiraten deutlich. Mit der Festsetzung von einem Streitwert von 20.000 Euro pro Musikstück, das auf einem Server des Filesharing-Netzwerkes eDonkey gefunden wird, erhöhen sich die Geldstrafen bei Abmahnungen beträchtlich. "Aus dem Streitwert leiten sich die Anwaltskosten ab, die durch eine Abmahnung und eine darauf folgende Unterlassungserklärung entstehen und von dem Filesharer zu bezahlen sind", erklärt Max-Lion Keller von der IT-Recht-Kanzlei im Gespräch mit pressetext. Bisher wurde der Streitwert für jedes zusätzliche Musikstück nach unten gestaffelt - von nun an gilt die Summe von 20.000 Euro für jeden Song auf dem Server.

"Man muss bedenken, dass auf den Servern der Filesharer nicht nur einzelne Stücke gefunden werden, sondern Hunderte oder Tausende", erklärt Keller. Bereits bei 50 Stücken beliefe sich der Streitwert nach dem neuen Urteil auf eine Mio. Euro - an Anwaltskosten fielen auf den Abgemahnten immerhin 5,844 Euro zurück. "Mögliche Schadensersatzforderungen der Musikindustrie sind hier noch nicht einberechnet", so Keller. "Diese sind in vollem Umfang zu bezahlen und erhöhen außerdem erneut den Streitwert und die Anwaltskosten." Wer vor Gericht geht, hat mit noch größeren Belastungen zu rechnen. "Jemand der wegen dem Angebot von lediglich zehn Musikstücken abgemahnt wird und vor Gericht geht, hat in erster Instanz mit Kosten von etwa 15.000 Euro zu rechnen - in zweiter Insanz mit über 30.000 Euro", erklärt Keller.

Das Urteil gilt für Betreiber von File-Sharing-Servern - bei Privatpersonen wird der Streitwert weiterhin gestaffelt. Dieser beträgt immerhin noch 6.000 Euro für das erste Musikstück, verringert sich ab dem zehnten Song auf 600 Euro und gilt zum Beispiel auch für Eltern, die für die illegalen Downloads ihrer minderjährigen Kinder haften. "Es gibt Bemühungen diese sehr hohen Summen für private Nutzer zu reduzieren", so Keller. "Bislang argumentiert die Musikindustrie allerdings durch den Verweis auf die verursachten finanziellen Schäden und die abschreckende Wirkung der hohen Strafen."

Neben der Plattform eDonkey dürfte die neue Regelung auch alle anderen Filesharing-Dienste betreffen. "Die Verschärfung der Strafen für Server-Betreiber begründet sich in der Tatsache, dass sie wesentlich zum Funktionieren des Systems beitragen und deshalb den Betrieb der illegalen Netzwerke erst ermöglichen", so Keller.

(Quelle: pte



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