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Dienstag, 11. September 2007

IPTV: Rechtslage verhindert Massenverbreitung

Bis zu 50 Prozent Marktanteil im Jahr 2015

Unklare rechtliche Rahmenbedingungen stehen dem Aufstieg von IPTV zum Massenphänomen im Weg, so das Fazit einer Studie der Consulting-Unternehmens Goetzpartners http://www.goetzpartners.com . Die Klärung urheberrechtlicher Fragen sowie die juristische Einordnung von IPTV seien elementare Grundvoraussetzungen für die Verbreitung des neuen Mediums, sagt Frank Ewerdwalbesloh, Autor der Studie, gegenüber der Financial Times. "Derzeit hat es den Anschein, dass die Situation der Rechtssprechung die Diffusion von IPTV verhindern wird", so Co-Autor Marcus Worbs.

Tatsächlich gibt es in Deutschland keine juristische Definition des Begriffs IPTV. Die Entscheidung ob Anbieter von Internet-Fernsehen als Rundfunkanbieter oder Telemedien eingestuft werden, könnte jedoch weitreichende Folgen haben. Sollte es, so wie von Goetzpartners vermutet, zu einer Rundfunkzulassungspflicht für IPTV-Dienste kommen, müsste sich die deutsche Telekom als Anbieter den Vorwurf der mangelnden Staatsferne gefallen lassen, die vom Medienrecht gefordert wird.

Trotzdem sollen im Jahr 2010 bereits 6,1 bis 10,8 Mio. Haushalte entgeltliche oder kostenlose IPTV-Angebote nützen, prognostiziert die Studie. Man müsse sich in Zukunft aber verstärkt auf innovative Inhalte konzentrieren. "Hier haben die Anbieter Nachholbedarf, es muss ein Umdenken stattfinden. Das Thema IPTV wird noch zu stark vom technologischen Aspekt her betrachtet", so Worbs. Nichtsdestotrotz könne sich die Technik in Zukunft zum Massenphänomen entwickeln. So soll das Internet-Fernsehen bereits im Jahr 2015 zwischen 30 und 50 Prozent der TV-Nutzung ausmachen. Trotz des eintretenden Erfolges würde das klassische TV aber weiterhin die Nummer eins bleiben.

(Quelle: pte



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