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Freitag, 17. August 2007

Acer kämpft gegen Urheberrechtsnachzahlung an

Abgabenstreit um PC-Hersteller dauert an

Der Computerhersteller Acer http://www.acer.de will juristisch gegen die drohende Urheberrechtsabgabe vorgehen, die PC-Produzenten laut dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) http://www.dpma.de für die Jahre 2002 bis 2005 zahlen sollen. Dies bestätigt Acer-Geschäftsführer Oliver Ahrens in einem Interview mit der Wirtschaftszeitung "Euro am Sonntag" (Erscheinungstermin: 19. August). Das Unternehmen werde Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag des DPMA einlegen, so Ahrens. Der Ende Juli veröffentlichte Spruch sieht im Urheberrechtsstreit zwischen PC-Herstellern und Rechteverwertern eine Abgabe von 15 Euro plus Mehrwertsteuer pro verkauftem Rechner im angegebenen Zeitraum vor, wenn dieser eine Festplatte beinhaltet.

Insgesamt umfasst der Schiedsspruch des DPMA zur Urheberrechtsvergütung für Videoaufzeichnungen rund 20 PC-Hersteller. Branchenkenner gehen davon aus, dass die Abgabe diese mit Mehrkosten von 200 Mio. Euro belasten würde. Ahrens ließ schon Anfang August verlauten, dass sein Unternehmen möglicherweise gegen die Entscheidung vorgehen werde. "Die Auswahl der Hersteller ist willkürlich und wettbewerbsverzerrend", zitiert die Euro am Sonntag Ahrens. Viele kleinere, regional starke Hersteller hätten keine Zahlungsaufforderungen bekommen, diese bilden zusammen jedoch rund 30 Prozent des Marktes ab. Die Abgaben für Lizenzrechte seien bereits mit Urheberrechtszahlungen für CD- und DVD-Brenner angemessen abgegolten, so Ahrens. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), an die die Urheberrechtsabgabe nach Angaben des DPMA zu zahlen ist, hätte in den betroffenen Geschäftsjahren 2002 bis 2004 zudem weder Angaben über PC-Verkäufe noch Zahlungen eingefordert. Viele Hersteller wären somit nicht auf die Abgaben vorbereitet und hätten nicht ausreichend Rückstellungen gebildet.

"Die Schiedsstelle hat den Computer ausdrücklich als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät klassifiziert. Daran haben wir jedoch Zweifel, da viele PCs für wirtschaftliche Anwendungen genutzt werden und nicht dafür vorgesehen sind, Bild- oder Tonkopien zu machen", so Maurice Shahd, Sprecher des Branchenverbandes BITKOM, gegenüber pressetext. Auch im privaten Bereich würden viele Rechner nicht zur Anfertigung von Kopien angewendet, da sie unter anderem technisch gar nicht dafür ausgestattet wären. "Wenn doch Kopien erstellt werden, dann mittels CD- oder DVD-Brenner, für die bereits Abgaben existieren", stimmt Shahd dem Argument Ahrens zu. Hier könnte eine weitere gerichtliche Überprüfung Klarheit schaffen.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) http://www.gema.de , deren Rechte die ZPÜ vertritt, hatte vor wenigen Tagen angekündigt, die Abgabe selbst mit juristischen Mitteln zu erzwingen. Innerhalb der Branche geht man davon aus, dass nach Acer auch andere PC-Hersteller gegen die Urheberrechtsabgabe Widerstand zeigen werden. Computer mit eingebauter Festplatte seien erkennbar dazu bestimmt, Fernsehfilme für den privaten Gebrauch zu vervielfältigen, zitiert die Financial Times Deutschland aus dem Schiedsspruch des DPMA. So wurde ein Vergütungssatz von 15 Euro festgelegt. Bei geschätzten 13 Mio. verkauften Computern zwischen 2002 und 2005 würde dies die PC-Hersteller stark belasten, so die Ansicht des BITKOM. "Dies wäre eine starke Belastung für die Industrie, die auch negative Folgen hätte", sagt Shahd. So bestehe die Gefahr einer Kostenerhöhung für den Verbraucher, eine mögliche Verteuerung von Informationstechnologie wäre zudem schädlich für den Standort Deutschland.

(Quelle: pte



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