Willkommen

Preisvergleich

Breitband-Tarife

DSL-Tarife

Modem-Tarife

TarifeCheck

Dienstag, 14. August 2007

Corporate Weblogs fallen unter das neue Telemediengesetz

Rechtlich zweifelhafte Kommentare sollten umgehend entfernt werden

Das Internet stellt keinen rechtsfreien Raum dar. Firmen stehen somit in der Pflicht, die Kommentare ihres Weblogs zu lesen und zu pflegen. Seit 1. März 2007 existiert für Weblogs ein neuer Regelungsrahmen durch das Telemediengesetz (TGM). Das TGM definiert Informations- und Kommunikationsdienste als Telemedien. Somit lohnt es sich für jede Pressestelle, die Corporate Weblogs betreut, das Gesetz etwas näher zu betrachten, um mögliche Fallen zu umgehen und den Konflikt zwischen Meinungs- und Pressefreiheit sowie Persönlichkeitsrechten zu vermeiden.

"Corporate Weblogs bieten einen großen Freiraum für Meinung und Dialog. Sie laden ein zur persönlichen Äußerung - und genau das macht die Vielfältigkeit und den Charme des neuen Werbeinstruments für Firmen aus. Zu bedenken ist jedoch, dass die Kommentare in der Reihenfolge des Eingangs gespeichert und den Lesern weltweit zur Verfügung gestellt werden. Sie sind zeitlich quasi unbegrenzt abrufbar, sie erreichen eine potenziell breite Wirkung. Und sie bieten je nach Aussagegehalt des Textes Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten und Persönlichkeit des Verfassers", so der Rat von Brigitte Nef, Chefredakteurin des Branchendienstes "PR Praxis" http://www.prpraxis.de .

Fremde Beiträge, so genannte Postings, sollten gekennzeichnet werden durch die Benutzung eines anderen Schrifttyps und durch den Zusatz "Gastkommentare auf dieser Seite geben nicht die Meinung der Redaktion, sondern des Verfassers wieder".

Rechtlich zweifelhafte Kommentare sollte man umgehend aus dem Weblog entfernen. "Dieser redaktionelle Schritt stellt nach neuer Rechtsprechung keinen Eingriff in die Meinungsfreiheit des Autoren dar, sondern es gehört zur Sorgfaltspflicht als Verantwortlicher des Corporate Weblogs, die Beiträge zu löschen, die Schaden anrichten könnten", erklärt Nef. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft hat einen Leitfaden "Haftungsfragen bei Weblogs" herausgegeben, der unter http://www.bvdw.org heruntergeladen werden kann.

(Quelle: pte



SMS-Versand

Handytarife im Preisvergleich

Alle Tarife der Mobilfunkanbieter und Provider mit allen wichtigen Daten und Informationen im Überblick.
Zu den Handytarifen

Handy-Testberichte

  • Sony Xperia Z2

    Sony Xperia Z2

    Für sich gesehen ist Sony erneut ein würdiges Smartphone-Flaggschiff gelungen. Die Optik ist edel, die Ausstattung opulent, die Akkuleistung…
  • Samsung Galaxy Alpha

    Samsung Galaxy Alpha

    Vor allem mit dem Design kann das Alpha überzeugen. Doch hat Samsung es leider verpasst, das Smartphone an die üblichen Galaxy-Standards anzupassen…
  • HTC One (M8)

    HTC One (M8)

    Auch ohne die Überprüfung aller Messwerte begeistert das HTC One M8 bereits wieder durch zahlreiche innovative Ideen und den gelungenen optischen…