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Montag, 9. Juli 2007

Pirateriejäger: "P2P-Falle war ein Versehen"

Filmindustrie will von Plänen nichts gewusst haben

Beim Vorfall um eine gefälschte P2P-Videosharing-Seite, die ahnungslosen Usern einen Trojaner auf die Festplatte spülte und diese ausspionierte, hat sich das kritisierte Anti-Piraterie-Unternehmen MediaDefender http://www.mediadefender.com nun zu Wort gemeldet. "Wir haben an einem internen Projekt gearbeitet und nicht realisiert, dass Leute die Seite aufrufen und verwenden würden. Deshalb ist das Angebot nicht durch ein Passwort geschützt worden", erklärte ein MediaDefender-Sprecher auf Anfrage von Ars Technica. "Es war nur ein Versehen."

Das Unternehmen betonte auch, dass die im Zuge der Enthüllung ebenfalls unter Verdacht geratene Motion Picture Association of America (MPAA) http://www.mpaa.org mit dem Vorfall nichts zu tun hatte und über das Projekt vorab gar nicht informiert wurde. Eine MPAA-Sprecherin beeilte sich ebenfalls, eine Involvierung in das fragwürdige Projekt auszuschließen. Schon am vergangenen Donnerstag hatte sich die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) http://www.gvu.de über die Vorgangsweise von MediaDefender verwundert gezeigt und auch nicht mit Kritik gespart.

"Aktuell konzentrieren sich die Aktivitäten der GVU vor allem auf die so genannten Facilitators, wie zum Beispiel Portalseiten- und Trackerbetreiber", so Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der GVU, im pressetext-Interview. Weiters gehe man derzeit vor allem gegen Ersteinsteller vor, die illegal erstelltes Material für die massenhafte Verbreitung verfügbar machen. Der Einsatz eines Trojanerprogramms, um gegen Anwender vorzugehen, verbiete allein schon die Rechtslage in Deutschland, meint Scharringhausen.

Indes haben Verbraucherverbände erneut vor der Nutzung von Online-Tauschbörsen gewarnt. "Der bloße Vorgang des Herunterladens wäre strafrechtlich ohne Belang", erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Das Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke für Dritte zum Download ist hingegen strafbar, und darin liegt die juristische Tücke", so Henschler weiter. P2P-Software richtet im Normallfall einen öffentlichen Ordner auf der Festplatte ein, in den die heruntergeladenen Titel gespeichert werden. Geht der User online, fungiert er über diesen Ordner wiederum als Anbieter der illegalen Titel. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher Nutzern, heruntergeladene Dateien sofort aus dieser "In-Box" zu entfernen und somit keine Titel zum Download bereit zu stellen.

(Quelle: pte



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