Tele2 erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Telekom Austria
Tele2 hat die Telekom Austria (TA) wegen irreführender Werbung geklagt. Nun hat das Handelsgericht Wien mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die TA entschieden: Die Telekom Austria hat ihr Produkt "aon Speed Flat" mit einem Preis von 10 Euro beworben und nicht angegeben, dass der Preis nach sechs Monaten auf das beinahe Fünffache, nämlich 49,90 Euro, steigt. Darüber hinaus ist es eine falsche Behauptung, dass "nur die ADSL-Technologie von 'AON Speed' eine ungeteilte und konstante Bandbreite ermöglicht", da dieselbe Technologie auch von Tele2 und anderen ISPs angeboten wird.
Im Mai reichte Tele2 beim Handelsgericht Wien Klage auf Unterlassung irreführender Werbung (lt. UGW §2) gegen die Telekom Austria (TA) ein. Grund dafür war die "aonSpeed"-Werbung der Telekom Austria, in der Konsumenten unbegrenztes Downloadvolumen "um 10 Euro" versprochen wurde.
"aon Speed Flat": Gesamtkosten liegen nach der Aktion bei über 49,90 Euro statt 10 Euro
Dieses Angebot galt allerdings nur für die ersten sechs Monate. Danach steigen die Kosten für unbegrenzten Download (Flat Rate) von 10 Euro sprunghaft auf 49,90 pro Monat an. Auf diese Preissteigerung wurde in der TA-Werbung jedoch nicht hingewiesen. Diese Art der Kostenverschleierung hat das Handelsgericht Wien der Telekom Austria nun mittels Einstweiliger Verfügung untersagt, weil sich die Kosten für die Konsumenten nach Ablauf des Aktionszeitraumes beinahe verfünffachen.
Bedenkt man, dass bei "aon Speed Flat" auch die TA-Grundgebühr noch zusätzlich zu bezahlen ist, steigen die monatlichen Gesamtkosten dafür insgesamt sogar auf über 65 Euro. Mit den Tele2 "Complete"-Produkten spart man sich im Vergleich mit "aon Speed Flat" mindestens 191 Euro im Jahr. Denn "Complete" von Tele2, Highspeed-Internet inklusive Festnetz und echter Flat Rate, gibt es bereits zum Fixpreis von nur 29,90 Euro im Monat.
Rober Hackl, Geschäftsführer von Tele2: "Durch die Einstweilige Verfügung wird klar festgehalten, dass die Telekom Austria erneut wettbewerbswidrige Handlungen gesetzt hat und versucht hat, die tatsächlichen Kosten von 'aon Speed Flat' zu verschleiern. Gegen solche unzulässigen Werbemethoden werden wir auch in Zukunft im Sinne der österreichischen Konsumenten vorgehen, um faire und transparente Angebote sicherzustellen."
Nicht nur "aon Speed" ermöglicht eine ungeteilte und konstante Bandbreite
Weiters untersagte das Handelsgericht der Telekom Austria auch die falsche Behauptung, dass "nur die ADSL-Technologie von 'AON Speed' eine ungeteilte und konstante Bandbreite ermöglicht", da dieselbe Technologie auch von Tele2 und anderen Anbietern in Österreich angeboten wird.
(nil)
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