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Mittwoch, 30. Mai 2007

EU wettert gegen Datenspeicherung bei Google

Zwei Jahre Aufbewahrung zu lang

EU-Datenschützer kritisieren die lange Speicherung von Suchanfrage-Daten bei Google. In einem öffentlichen Schreiben an den Suchmaschinenbetreiber forderte die Arbeitsgruppe Article 29 http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/workinggroup gestern, Donnerstag, eine Rechtfertigung für die Datenspeicherung ein. Google bewahrt die Daten von Suchanfragen derzeit zwei Jahre lang auf. Darunter befinden sich Queries und zugehörige IP-Adressen. Den Datenschützern scheint das zu lange zu sein.

Mit einer noch weiter ausgedehnten Aufbewahrung der Suchanfragen könnte Google sogar gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen. Der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer begründet die Speicherung damit, dass die Auswertung und Archivierung aus Sicherheitsgründen erfolge. Dadurch könne Google Spamming und Manipulationen von Werbeangeboten besser nachverfolgen. Für die Mitglieder von Article 29 sind zwei Jahre aber dennoch eine zu lange Zeitspanne.

Früher hatte Google solche Daten sogar auf unbestimmte Zeit aufbewahrt. Im März hat sich das Unternehmen aber selbst das Zwei-Jahres-Limit auferlegt, um Beschwerden vorzubeugen. Dieser Schritt war nun offenbar noch nicht ausreichend für die Datenschützer. Norwegens Datenschutzbehörde, die ebenfalls nicht nachvollziehen kann, warum die Suchanfragen so lange gespeichert werden müssen, hat bereits eine eigene Untersuchung eingeleitet.

Google wurde in dem Schreiben dazu aufgefordert, eine Stellungnahme zu der Causa abzugeben. Laut Fleischer soll diese bis zum nächsten Treffen der Arbeitsgruppe im Juni vorgelegt werden. Er gibt auch zu bedenken, dass andere Unternehmen wie Yahoo und Microsoft bislang keine freiwilligen Limits zur Speicherung ihrer Informationen verlautbart hätten. Auf Anfrage von pressetext war vorerst weder bei Microsoft noch bei Yahoo jemand für eine Stellungnahme erreichbar. Man wolle sich aber mit dem Thema auseinandersetzen und möglicherweise in Kürze dazu äußern, hieß es aus beiden Unternehmen.

(Quelle: pte



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