HP rüstet Notebooks gegen Datenklau
Der Computerhersteller Hewlett-Packard http://www.hp.com setzt bei seinen neuen Business-Notebooks einen starken Schwerpunkt auf das Thema Datensicherheit. "Datendiebstahl erfolgt in 60 Prozent der Fälle über einen gestohlenen Laptop. Lediglich 25 Prozent passieren über einen Netzwerkeinbruch, wobei wiederum die nötigen Daten hierfür zur Hälfte von entwendeten Notebooks stammt", sagt Rudolf Gruber, Category Manager Mobile Produkts bei HP Österreich, gegenüber pressetext. Da ein Diebstahl oder Verlust natürlich nie vollkommen verhindert werden kann, muss es zumindest so schwer wie irgend möglich sein, das Gerät unbefugt in Betrieb zu nehmen und an die Daten zu gelangen.
Kernstück der Sicherheitsmaßnahmen bei den HP-Business-Geräten sind die ProtectTools. "Die Basismaßnahme zum Schutz der am Notebook abgespeicherten Daten ist die Verhinderung der Inbetriebnahme", so Gruber. Dies kann durch ein Bios-Passwort, einen TPM-Chip (Trusted Platform Module) inklusive Passwort, einen Fingerprintreader oder eine SmartCard in Verbindung mit einem PIN-Code erfolgen. Als zweite Sicherheitsstufe muss der Zugriff zur Festplatte auch in dem Fall verhindert werden, wenn sie ausgebaut wird. Dies wird durch Funktionen wie Bios Drive Lock, Secure Drive TPM beziehungsweise Festplattenverschlüsselung erreicht. "Dabei ist es wichtig, dass Maßnahmen aus beiden Bereichen umgesetzt sind. Denn kann der Dieb das System problemlos starten, so hat er auch auf die verschlüsselte Festplatte Zugriff", meint Gruber.
Das Thema Datendiebstahl wird vor dem Hintergrund von gestohlenen Firmennotebooks, die sensible kundenspezifische oder geschäftskritische Daten enthalten, auch rechtlich interessant. "Zur Diskussion steht die Haftungs- und Schadenersatzfrage und es muss geklärt werden, wer für den durch einen verlustigen Laptop entstandenen Schaden haftet", meint der Jurist und Leiter des Zentrum für e-Commerce und Internetrecht http://www.e-center.eu Wolfgang Zankl gegenüber pressetext. Zwar sehe das österreichische Recht ausdrückliche Zurückhaltung bei Schadenersatz vor und ein Dienstnehmer hafte laut Dienstnehmer-Haftungsgesetz (DHG) nur bei grober Fahrlässigkeit, jedoch muss die aktuelle Entwicklung von Sicherheitstechnologie in die Überlegungen miteinbezogen werden.
Hat ein Unternehmen nun Sicherheitstechnologien im Einsatz, um die Geräte sowie die darauf enthaltenen Daten zu schützen und werden die Mitarbeiter verpflichtet, die Maßnahmen auch umzusetzen, so "kann der Dienstnehmer wahrscheinlich leichter haftbar gemacht werden", meint Zankl. Das gelte zumindest, wenn er Sicherheitsvorkehrungen wissentlich missachtet - beispielsweise die SmartCard aus Bequemlichkeit immer im Laptop lässt. "Die Sicherheitsvorkehrungen machen natürlich nur Sinn, wenn sie eingehalten werden. Ein gewisses Restrisiko gibt es immer und auch die Diskussionen und Meinungen darüber wird es weiter geben. Allerdings ist es in jedem Fall deutlich besser und sicherer, die Funktionen zu nutzen, als zu missachten", so Gruber.
Neben den Sicherheitstechnologien bieten die aktuellen HP-Business-Geräte eine Reihe weiterer Neuerungen. Die Bildschirme sind in allen Versionen Widescreen-Ausführungen, als Betriebssystem kommt Vista zum Einsatz und durch 64-bit-processing werden neben den aktuellsten CPUs auch bis zu acht Gigabyte RAM adressiert. Die Centrino-Pro-Plattform bietet eine verbesserte integrierte Grafiklösung und ist zudem per Remotezugriff verwaltbar. Die Produkte unterstützen WLAN nach dem n-Standard und sind mit einem 3G-Datenmodem ausgestattet www.hp.com/de/professional-innovations .
(Quelle: pte
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