iPods bringen Herzschrittmacher aus dem Takt
Apples iPods stellen eine potenzielle Gefahr für Herzschrittmacher dar. Zu diesem Schluss kommt eine erste Testreihe an rund 100 US-Patienten. In rund fünfzig Prozent der Fälle konnten elektrische Interferenzen mit dem implementierten Herzschrittmacher festgestellt werden, wenn der iPod einige Sekunden lang über den Brustkorb gehalten wurde. In Einzelfällen erzeugte der iPod auch bei einer Entfernung von 40 Zentimetern Störsignale, was zum fehlerhaften Auslesen der Herzsignale führte.
Initiator der Studie ist ein 17-jähriger Highschool-Student, der in Zusammenarbeit mit dem Kardiologen Krit Jongnarangsin von der Universität Michigan den Testversuch durchgeführt hat. Die Resultate wurden nun beim jährlichen Treffen der Herzrhythmus-Gesellschaft in Denver vorgestellt. "Die meisten Herzschrittmacher-Patienten sind keine iPod-User. Von daher ist es völlig unklar, wie oft iPods für Fehldiagnosen verantwortlich sind", so Jongnarangsin, der die Problemstellung weiter erforschen möchte.
Entwarnung gibt im Gespräch mit pressetext hingegen der Wiener Universitätsprofessor Harald Gabriel von der Universitätsklinik für Innere Medizin II http://www.kard.at : "Die Gefahr, dass ein Herzschrittmacher durch ein elektronisches Gerät komplett außer Gefecht gesetzt wird, geht praktisch gegen null." Gabriel zufolge habe der allgemeine technologische Fortschritt auch vor den Herzschrittmachern nicht Halt gemacht. Diese seien nun weitaus weniger anfällig und würden bei einem entsprechenden Störsignal auf ein Notprogramm umschalten. "Da kann es vielleicht passieren, dass die eine oder andere Spezialfunktion nicht funktioniert. Ein kompletter Ausfall ist aber nicht zu erwarten", so der Experte.
Als Richtwert für die sichere Platzierung eines elektronischen Gerätes in der Nähe des eigenen Körpers geben Mediziner rund 20 bis 30 Zentimeter an. Laut Empfehlung der Deutschen Herzstiftung http://www.herzstiftung.de können elektrische Geräte wie etwa MP3-Player, aber auch Schnurlos- und Mobiltelefone bedenkenlos verwendet werden. Bei Mobiltelefonen gilt, dass sie nicht auf der Schrittmacherseite getragen werden sollen und beim Telefonieren und Einschalten auf der dem Schrittmacher abgewandten Seite verwendet werden.
(Quelle: pte
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