Apple wegen iTunes am EU-Pranger
Die EU-Kommission hat bestätigt, ein Verfahren gegen Apple und die vier größten Musikverlage Universal Music, Warner Music, EMI und SonyBMG eingeleitet zu haben. Die Unternehmen stehen im Verdacht, gegen das EU-Wettbewerbsrecht zu verstoßen, da die Verträge zwischen Apple und den Plattenfirmen Online-Musikverkäufe einschränken. So können Anwender mit Wohnsitz in Großbritannien keine Titel aus iTunes-Shops anderer EU-Staaten kaufen. Dies verstoße gegen Artikel 81 der EU-Verträge. Außerdem variieren die Preise für die Musiktitel zwischen den einzelnen EU-Ländern.
Apple betont, dass es schon immer einen europäischen iTunes-Store mit einheitlichen Preisen betreiben wollte, jedoch hätten die Musiklabels darauf hingewiesen, dass es aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar wäre, Apple in diesem Fall die Rechte für den Vertrieb zu garantieren, heißt es in einer Stellungnahme des Computerherstellers gegenüber Reuters. Das EU-Verfahren geht auf eine Beschwerde der britischen Verbraucherschutzorganisation Which zurück, die darauf hinwies, dass Musik bei iTunes Großbritannien teurer sei, als in anderen EU-Staaten.
"Unternehmen versuchen auf diese Weise große Binnenmärkte in kleine Teile zu stückeln. Aber wie man an der gestrigen Ankündigung von Apple und EMI sehen kann, ist es den Verbraucherschutzgruppen gelungen, wirksam über Grenzen hinweg Druck aufzubauen", sagt Carel Mohn, Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) http://www.vzbv.de , gegenüber pressetext. Mehrere europäische Verbraucherschutzgruppen haben sich Anfang des Jahres zusammengetan, um gemeinsam gegen den Kopierschutz bei iTunes-Titeln vorzugehen, der das Abspielen legal erworbener Musikdownloads auf unterschiedlichen Geräten verhindert.
Apple und EMI haben gestern, Montag, angekündigt, DRM-freie Musiktitel zu verkaufen. Die Kommission betont, dass das Verfahren nicht gegen Apples Kopierschutz auf den iTunes-Musiktiteln und auch nicht gegen die dominante Marktstellung des Konzerns gerichtet ist. Es handelt sich um einen formalen Schritt. Nach Erhalt des formalen Schreibens, haben die Unternehmen zwei Monate Zeit, ihr Vorgehen schriftlich zu verteidigen. Sollte die EU-Kommission Apple oder die Musikverlage für schuldig befinden, drohen Geldstrafen, die bis zu zehn Prozent des weltweiten Konzernumsatzes betragen können. Apple sicherte seine Kooperationsbereitschaft zu.
(Quelle: pte
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