Gesetz gegen Internet-Pornografie aufgehoben
Ein US-Bundesrichter in Philadelphia hat ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor Pornografie im Internet wieder aufgehoben. Der 1998 entstandene so genannte Child Online Protection Act sei zu restriktiv gewesen und schränke die Meinungsfreiheit ein. Das Gesetz sah vor, dass erwachsene Personen nun mittels entsprechender Codes auf Seiten mit pornografischen Inhalten zugreifen konnten. Laut Richter Lowell A. Reed war es außerdem zu ungenau formuliert und er empfahl stattdessen den vermehrten Einsatz von Software-Filtersystemen. Damit könnten Eltern die Internetaktivitäten ihrer Kinder ebenfalls ausreichend kontrollieren.
"In Österreich wird herkömmliche Pornografie im Internet derzeit nach dem Jugendschutzgesetz verhandelt. Dieses unterliegt den einzelnen Ländern. In Wien zum Beispiel ist es nicht sehr einschränkend", erklärt Lukas Feiler, Leiter Technology Unit beim Europäischen Zentrum für E-Commerce und Internetrecht http://www.e-center.co.at , im Gespräch mit pressetext. In den USA sei nun auch aufgezeigt worden, dass es noch andere Möglichkeiten als eine gesetzliche Regelung für den Schutz der Kinder vor Pornografie gibt. "Ich denke, die jetzige österreichische Rechtslage ist ausreichend, unsere Kinder vor Gefahren zu bewahren", fügt Feiler hinzu.
Von bürgerlich liberaler Seite gab es in den USA viel Lob für die richterliche Entscheidung. Diese sei ein Sieg für die freie Meinungsäußerung und Kreativität im Internet. Das Anti-Online-Pornografiegesetz war in der Vergangenheit allerdings nie tatsächlich in Kraft getreten, weil der Oberste Gerichtshof es im Jahr 2004 an das Gericht in Philadelphia zurück verwiesen hatte. Damals wurden von den Richtern bereits Bedenken darüber geäußert, dass der Child Online Protection Act die Meinungsfreiheit empfindlich stören könnte.
Natürlich zeigten sich nun auch viele enttäuscht darüber, dass das Gesetz gestoppt wurde. "Das ist eine frustrierende Entscheidung", sagt Donna Rice Hughes, Präsidentin der Organisation Enough Is Enough, die sich für den Schutz von Kindern vor Pornografie einsetzt. Grundsätzlich müsse der Gesetzgeber bei diesem Thema immer eine schwierige Interessensabwägung vornehmen. "Einerseits gibt es das Recht der Kinder, nicht verletzt zu werden, andererseits ist die freie Meinungsäußerung mitunter das wichtigste Grundrecht überhaupt", meint Feiler gegenüber pressetext.
(Quelle: pte
Handytarife im Preisvergleich
Alle Tarife der Mobilfunkanbieter und Provider mit allen
wichtigen Daten und Informationen im Überblick.
Zu den Handytarifen
Handy-Testberichte
Samsung Galaxy S5
Eine gelungene Evolution der ruhmreichen Galaxy S Serie!. Die meisten Erneuerungen, wie der Ultra Power Saving Mode oder die Luxus-Kamera haben einen…Sony Xperia Z2
Für sich gesehen ist Sony erneut ein würdiges Smartphone-Flaggschiff gelungen. Die Optik ist edel, die Ausstattung opulent, die Akkuleistung…HTC One (M8)
Auch ohne die Ãberprüfung aller Messwerte begeistert das HTC One M8 bereits wieder durch zahlreiche innovative Ideen und den gelungenen optischen…

