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Montag, 5. März 2007

Digitalwirtschaft kritisiert neues Telemediengesetz

"Neue Regelung führt zu Rechtsunsicherheit und Überregulierung"

Die Digitalwirtschaft hat das gerade mit März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz, das die Regelung von Tele- und Mediendiensten vereinfachen soll, heftig kritisiert. Laut dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) http://www.bvdw.de führe die neue Regelung wegen der fehlenden klaren Abgrenzung zwischen Telekommunikations- und Rundfunkdiensten zu Rechtsunsicherheit und Überregulierung. Auch mit der Einführung eines Bußgeldtatbestands bei Spam-E-Mails ist der BVDW unzufrieden. Für den Branchenvertreter ist das neue Gesetz daher bereits mit Inkrafttreten schon wieder novellierungsbedürftig.

"Der Versand von Spam-E-Mails erfolgt überwiegend aus dem Ausland. Eine effektive Verfolgung ausländischer Spam-Versender ist jedoch mit den Mitteln des deutschen Ordnungswidrigkeitsrechts nicht möglich", betont Gerd M. Fuchs, Referent Medienpolitik im BVDW. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos sieht hingegen einen verbesserten Schutz für die Verbraucher vor irreführenden Angaben bei unerwünschter E-Mail-Werbung. Außerdem erleichtere das Telemediengesetz die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Spam, ist Glos überzeugt.

Der BVDW kritisiert des Weiteren die Tendenz des neuen Gesetzes, Plattformanbieter und Suchmaschinenbetreiber zur Überprüfung der Inhalte zu verpflichten. Der BVDW fordert eine Klarstellung darüber, dass Suchmaschinenbetreiber, die den Zugang zu Inhalten herstellen, mit den Zugangsprovidern gleichgestellt und von der Haftung für Inhalte Dritter freigestellt werden.

Im Rahmen des Telemediengesetzes, das gemeinsam mit dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder in Kraft getreten ist, wurden die Bestimmungen für alle Neuen Dienste vereinheitlicht. Bislang waren Teledienste, bei denen es sich um Waren- und Dienstleistungsangebote handelt, bundesrechtlich im Teledienstegesetz geregelt. Die Regelung der Mediendienste, zu denen redaktionell gestellte Online-Angebote von Magazinen und Zeitungen gehören, war hingegen im Mediendienste-Staatsvertrag angesiedelt.

(Quelle: pte



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