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Montag, 5. März 2007

Schweizer Regierung will Hilfe beim Hacken

Antiviren-Hersteller sollen Lücken für staatliche Trojaner offen halten

In der Schweiz könnten Hersteller von Antiviren-Programmen künftig gezwungen werden, dem Staat beim Hacken von Computern behilflich zu sein, berichtet die Schweizer Sonntagszeitung. Es sei wahrscheinlich, dass Sicherheitsfirmen bald gebeten werden, Sicherheitslücken offen zu halten und dafür zu sorgen, "dass Virenscanner beim Staatstrojaner nicht anschlagen", meint Magnus Kalkuhl, ein Virenspezialist des russischen Unternehmens Kaspersky Lab. In Deutschland ist es bereits gang und gäbe, dass sich staatliche Stellen derselben Mittel bedienen, wie kriminelle Hacker.

Geheimdienste suchen auch immer wieder nach direkter Unterstützung aus der Hackerszene, beispielsweise aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs. "Einige Mitglieder des Clubs arbeiten für Sicherheitsfirmen und berichten regelmäßig von geheimen Gesprächen zwischen staatlichen Stellen sowie Antiviren-Firmen und Herstellern von Betriebssystemen", erzählt Frank Rosengart, der Sprecher des Clubs. Mindestens zweimal hätten Geheimdienstler bereits versucht, Hacker des Clubs anzuwerben, damit diese ihnen bei der Entwicklung von Trojanern behilflich sein könnten. Maßgeschneiderte Trojaner in geringer Auflage seien selbst für Spezialisten kaum aufzuspüren, meint Rosengart.

Auch jetzt schon kooperieren Antiviren-Hersteller und Behörden miteinander. So kommt es, laut Rosengart, nicht selten vor, dass Software-Firmen kaum bekannte Sicherheitslücken noch kurze Zeit für die Behörden offen halten, damit diese Trojaner zur Spionage einsetzen können. Darüber, inwieweit Hersteller mit den Behörden kooperieren, geben die meisten Unternehmen nur ungern Auskunft. Symantec hält nach eigener Aussage "die Gesetze der Länder ein, in denen wir Geschäfte tätigen", doch zu gewollten Sicherheitslücken gibt das Unternehmen kein Statement ab. Fraglich bleibt, inwieweit Online-Durchsuchungen von PCs die Ermittlungen erleichtern und ob nicht der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte diese Erfolge wieder aufhebt.

(Quelle: pte



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