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Samstag, 17. Februar 2007

Windows-Piraterie: Russischer Lehrer schuldig, aber frei

Finanzieller Schaden für Microsoft zu unbedeutend

Der Lehrer Alexander Ponosov, der wegen des Einsatzes von illegaler Microsoft-Software in einer russischen Mittelschule vor Gericht zitiert wurde, muss nicht ins Gefängnis. Ein russisches Gericht hat den Schulleiter gestern, Donnerstag, zwar für schuldig befunden, Windows-Betriebssysteme und Software im Wert von 9.700 Dollar installiert zu haben. Im selben Atemzug wurde Ponosov aber von drohenden Gefängnis- und Bußgeldstrafen freigesprochen. Der finanzielle Schaden für den Konzern Microsoft sei zu unbedeutend, so der Urteilsspruch des Gerichts, das den Fall damit für erledigt erklärte.

Der Fall Ponosov hat von Russland ausgehend ein enormes weltweites Interesse ausgelöst. Im eigenen Land schwappte dem aus bescheidenen Verhältnissen stammenden Lehrer eine Solidaritätswelle der russischen Bevölkerung entgegen, da die angedrohte Strafe überwiegend als ungerecht empfunden wurde. Der Höhepunkt der medialen Auseinandersetzung gipfelte schließlich in einem offenen Brief von Michael Gorbatschow an Bill Gates, in welchem Gorbatschow um Gnade für Ponosov bat. Darüber hinaus sah sich sogar der russische Staatspräsident Wladimir Putin veranlasst, die drohende Gefängnisstrafe vorab als "lächerlichen Unsinn" zu verurteilen.

Microsoft war in Folge der Berichterstattung ebenfalls Kritik ausgesetzt, hat aber stets beteuert mit den Anklageerhebungen der Staatsanwaltschaft nichts zu tun zu haben. Auch hat Microsoft wiederholt beteuert, im Normalfall nicht gegen Privatpersonen gerichtlich vorzugehen, wenngleich mehr als ein Drittel der verwendeten Windows-Software in Europa wissentlich eine Raubkopie darstellt. "Prinzipiell werden diese strafrechtlich nicht von uns verfolgt, es sei denn sie treten wissend selbst als Wiederverkäufer und Anbieter von unlizenzierten Versionen auf", so die Microsoft-Sprecherin Anika Bücker im Gespräch mit pressetext.

Ponosov hat russischen Medienberichten zufolge die Urteilsverkündigung mit einer Flasche Champagner gefeiert. Der Staatsanwalt meldete indes Berufung an und kritisierte die Logik des Gerichts, den Prozess wegen der verhältnismäßig geringen Schadenssumme einzustellen.

(Quelle: pte



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