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Mittwoch, 7. Februar 2007

One droht 4:0-Kunden mit Kündigung

Konsumentenschutz kritisiert Fair-Use-Klausel als rechtswidrig

One http://www.one.at hat einer Reihe von Kunden des 4:0-Tarifs mit Vertragskündigung gedroht, sollten diese ihr Telefonieaufkommen nicht einschränken. Der laut One "erfolgreichste Tarif des vergangenen Jahres" sieht vor, dass Kunden neben dem One-, Yesss- und Festnetz auch zu einem frei wählbaren Mobilnetz unlimitiert kostenlos telefonieren dürfen. Damit dürfte nun aber Schluss sein. Kunden, die durchschnittlich mehr als 50 Minuten pro Tag in das fremde Mobilnetz der Wahl gratis telefonieren, bekommen eine schriftliche Benachrichtigung ins Haus, dies fortan zu unterlassen. Dabei beruft sich das Unternehmen auf eine unscharf definierte Fair-Use-Klausel, die sich in allen im Vorjahr abgeschlossenen 4:0-Verträgen wiederfindet und den "unfairen Gebrauch" des Angebotes untersagt.

Für Verärgerung bei den betroffenen Kunden sorgt nicht nur, dass die im Vertrag befindliche Fair-Use-Klausel keinerlei Hinweise auf ein Minutenlimit beinhaltet und One sich bisher auch beharrlich weigerte, die besagte Klausel zu präzisieren. Vielmehr sieht die Rechtsauslegung durch One auch vor, dass gekündigte Kunden bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer weiterhin die Grundgebühr bezahlen müssen, ohne den Anschluss nutzen zu dürfen. "Das kann es ja nun wirklich nicht sein, dass für die restliche rechtliche Laufzeit ein Grundentgelt zu zahlen ist", zeigt sich die Rechtsexpertin Ursula Reichholf vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) http://www.vki.at im Gespräch mit pressetext empört. Sie kritisiert die Fair-Use-Klausel als "intransparent und vermutlich rechtswidrig" und rät betroffenen Anwendern daher, sich mit dem VKI oder der Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde RTR http://www.rtr.at in Verbindung zu setzen.

Gegenüber pressetext hat One indes erstmals offiziell bekanntgegeben, was unter der Fair-Use-Klausel zu verstehen sei. "Monatlich 1.500 bis 2.000 Minuten in ein Netz zu telefonieren, ist unserer Meinung nach unfair, da eine derartige Dauernutzung die Dienstqualität für andere User gefährdet", so One-Pressesprecherin Petra Jakob im Gespräch mit pressetext. Als Richtlinie gibt One nun ein monatliches Limit von 1.100 Freiminuten in das fremde Mobil-Wahlnetz an - eine Fair-Use-Beschränkung, die bereits in den neuen 4:0-Verträgen zu finden ist. Bleibe man unter oder bis zu 30 Prozent über diesem Wert, habe man nichts zu befürchten, so Jakob weiter. Die 1.100 Minuten bezeichnete sie als marktüblichen Standard, an dem man sich nun orientiere.

Unklar ist allerdings, was mit den Kunden geschieht, die auf die Warnung von One nicht reagieren oder weiterhin durchschnittlich mehr als 50 Minuten pro Tag kostenlos in das gewählte Mobilnetz telefonieren. Der One-Sprecherin zufolge biete man diesen Kunden einen Umstieg auf den seit Jahresbeginn gültigen 4:0-Vertrag an, in dem die 1.100 Freiminuten in der Fair-Use-Klausel dezidiert festgeschrieben und darüber hinausgehende Minuten kostenpflichtig sind. Aber auch eine vorübergehende Telefoniesperre sowie eine außerordentliche Kündigung seien eine mögliche Vorgangsweise, so Jakob.

Dass man sich bei den anfallenden Gebühren in fremde Mobilnetze schlichtweg verrechnet habe, bestritt One indes heftig. So hielt die Sprecherin gegenüber pressetext fest, dass die Maßnahme nur wegen der außerordentlichen Netzbelastung eingeführt wurde. Die Frage, warum man sich dabei aber nur auf Anrufe in das fremde Mobilnetz berufe und das unlimitierte und ebenfalls kostenlose Telefonieverhalten zu One, Yesss und ins Festnetz ausklammere, blieb unbeantwortet. Für zusätzliche Verwirrung sorgte zudem auch die Ankündigung Jakobs, dass Kunden entgegen der schriftlichen Androhung das monatliche Grundentgelt nicht bis zum Ende der Mindestvertragsdauer bezahlen müssen. "Sollte es zur Kündigung kommen, werden wir das so nicht handhaben", so Jakobs abschließend.

(Quelle: pte



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