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Montag, 5. Februar 2007

Schlappe für behördliche Online-Spionage

Journalistenverband begrüßt BGH-Urteil - Schäuble strebt Gesetzesänderung an

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) http://www.djv.de hat die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs begrüßt, heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei zu verbieten. "Die Karlsruher Richter haben damit auch im Sinne der Presse- und Recherchefreiheit geurteilt", erklärte DJV-Vorsitzender Michael Konken. Gleichzeitig appellierte er an das Bundesinnenministerium keine Gesetzesänderungen anzustreben, um heimliche Online-Durchsuchungen doch noch zu ermöglichen. Genau das aber strebt Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nun an.

Schäuble forderte gleich nach Bekanntgabe der BGH-Entscheidung die rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. "Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können", forderte Schäuble, der es vor allem auf die PCs von Terror-Verdächtigen und Kriminellen abgesehen hat. Obwohl dem DJV keine Fälle bekannt seien, bei denen Rechner von Journalisten heimlich von der Polizei ausspioniert worden sind, ist die Gefahr hoch, dass es dazu kommen könnte, wenn die Rechtsgrundlage besteht, heißt es aus dem DJV gegenüber pressetext.

Mit dem DJV begrüßten auch Opposition und der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert das BGH-Urteil, das er im Interview mit der Süddeutschen Zeitung als hundertprozentig richtig bezeichnete. Beim verdeckten Zugriff auf Computer könnten regelmäßig wichtige Ermittlungsansätze gewonnen werden, so das Innenministerium. Die Polizei könnte auf einer gesetzlichen Grundlage gegen Computer von Verdächtigen Trojaner einsetzen und somit ohne deren Wissen auf Festplatten zugreifen. Die Behörden könnten unter anderem die E-Mails lesen. "Vertrauliches und brisantes Material von Informanten hätte in den Computern von Journalisten gefunden werden können", warnt Konken vor den Gefahren, die für die Pressefreiheit entstehen könnten.

(Quelle: pte



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