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Mittwoch, 29. November 2006

Elektronische Dokumente vor Gericht wertlos

Bei Umwandlung von Formaten geht Signatur verloren

Elektronische Dokumente haben bisher eher eine untergeordnete Rolle bei Gerichtsentscheidungen gespielt. Für Rechtswissenschaftler stellt dabei aber vor allem die Tatsache ein großes Problem dar, dass elektronische Signaturen bei einer Formatumwandlung des Original-Dokumentes verloren gehen. Um die Rechtssicherheit elektronischer Dokumente auch langfristig zu gewährleisten, hat die Universität Kassel http://www.uni-kassel.de nun im Rahmen des Forschungsprojektes "TransiDoc" ein Verifikationstool entwickelt, das Dokumente bei einer Formatumwandlung mit einem elektronischen Siegel ausstattet.

"Bei der Transformation elektronischen Dokumente - etwa von Word in PDF - geht die elektronische Signatur verloren und damit die Prüfbarkeit des Dokuments hinsichtlich seiner Unverfälschtheit und Herkunft. Damit verliert das Dokument auch seine ursprüngliche Beweiskraft vor Gericht", so Projektleiter Alexander Rossnagel. Um dem Beweiswert elektronischer Dokumente, den dadurch entstehenden Problemen und Lösungsansätzen auf den Grund zu gehen, werden die Wissenschaftler in der kommenden Woche zwölf Gerichtsverfahren simulieren. In diesen sollen ausgebildete Juristen und Richter unter anderem prüfen, wie die bisher von der Forschungsgruppe ausgearbeiteten Lösungen zur beweiskräftigen Signatur auch im Praxistest bestehen können.

"Mit diesem ersten Schritt geht es uns in erster Linie darum, auf das Problem aufmerksam zu machen und erste Lösungsvorschläge zu präsentieren", meint Daniel Wilke vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel, im Gespräch mit pressetext. Bisher sei ihm zwar kein Fall bekannt, wo es vor Gericht per se um die Echtheit eines elektronisches Beweisdokumentes gegangen sei. "Auf lange Sicht gesehen ist die Lösung dieses Problems aber sicherlich nicht vermeidbar", so Wilke.

Als mögliche Lösung des Problems könnte eine Verifikationssoftware Dokumente zukünftig mit Zusatzinformationen versehen, wenn diese in ein anderes Dateiformat umgewandelt werden. So könnte die Software während des Umwandlungsprozesses die Echtheit der digitalen Signatur überprüfen und einen Vermerk im transformierten Dokument anfügen. Über einen entsprechenden Reader könnten diese Zusatzinformationen schließlich von Richtern und Rechtsanwälten wieder ausgelesen und damit die Echtheit bestätigt werden.

(Quelle: pte



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