Sonderkündigung bei T-Mobile und tele.ring möglich (neue AGB

Beiträge zum Thema Preise und Gebühren

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ray81
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Beitrag von ray81 » 29.06.2010, 12:23

Stefan hat geschrieben:
ray81 hat geschrieben:Ich schätz mal 25 Cent! Nur Bob verlangt 4 Cent nach den Freiminuten, Yesss verlangt 9 Cent!
Angeblich kostet der TreueBasta Mini auch nur 4c (steht in diesem Thread)...
Aber bei t-mobile würde ich auch einmal davon ausgehen, weil das Plagiat schon bei der GG abweicht.

Grüße
Stefan
Aha ... man kann es leider nirgendwo offiziell nachlesen, jeder, den es betrifft, sollte sich das schriftlich geben lassen!

Hab das in einem anderen Forum gefunden:

"Hab auch grad auf Treue Basta Mini umgestellt! Mir wurde gesagt dass nach den 1000 Freiminuten/SMS die Minute/SMS auch nur 0,04€ kostet. Hatt da jemand was schriftliches bezgl Tarif Mini-Basta?"
__________________
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 29.06.2010, 13:41

Ich würde den Tarif nur annehmen, wenn sie mir zuerst ein Tarifblatt mit allen Konditionen zukommen lassen, auch wenn's nur als PDF per Mail ist.
Da es ja ein Massen-Tarif zur Kündigungsabwehr ist (kein individuell vereinbarter), müsste sich das ja ohne weiteres machen lassen.

Lolle1982
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Beitrag von Lolle1982 » 29.06.2010, 21:25

Hi!

Hab mich da bei euch durch gelesen und hab gleich (aufgrund der 3 monatigen kündigungszeit bei den neuen agbs) ein kündigungsschreiben per einschreiben an t-mobile geschickt.

Hab mich auch heut erkundigt ob es angekommen ist und die konnten mir nicht sagen, ob es auch in ordnung geht. Haben nur gesagt, dass ich in den nächsten tagen einen Brief bekomm.

Meine Frage:
Hat schon jemand eine Antwort per Brief erhalten? Geht das in Ordnung?

Lg Lolle

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 29.06.2010, 22:03

Lolle1982 hat geschrieben:Hab mich da bei euch durch gelesen
...
Meine Frage:
Hat schon jemand eine Antwort per Brief erhalten? Geht das in Ordnung?
Also da hast du wohl nicht alles durchgelesen, ansonsten hättest du diese Frage nicht gestellt ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Lolle1982 » 29.06.2010, 22:20

Reizend ...


Hab "durch gelesen" geschrieben und nicht alles gelesen....

sorry also...

und danke nochmal...

... habs eh schon gefunden, bin die 18 seiten zu schnell überflogen...

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 29.06.2010, 23:03

Lolle1982 hat geschrieben:... habs eh schon gefunden, bin die 18 seiten zu schnell überflogen...
Na siehst du, ist ja doch zum wiederholten Male erwähnt worden. :wink:

Grüße
Stefan

schillerlady
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Beitrag von schillerlady » 30.06.2010, 12:02

so meine lieben.
nun habe ich nach dreimal nachfragen und dreimal für jede nummer extra eine Mail schicken meine Nüv Info in händen.
*kopfschüttel*

Nun gut ich hab sie mir jetzt durchgelesene und da gibt es folgenden Absatz:

Übersicht
Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten auf Grund von veränderten vertraglichen
Bedingungen jederzeit ändern können und daher nur den aktuellen Stand wiedergeben.
Nummer :0650/11xxxxxx / MVDEnde*: 02/11 / GGB**: 180.18€


* Ende der Mindestvertragsdauer (jeweils bis Monatsende)
** Summe Ihrer Grundgebühren bis Ende der Mindestvertragsdauer
Ihr nächstmöglicher Kündigungszeitpunkt ist der Tag nach dem in der obigen Tabelle
genannten Mindestvertragsdauer-Ende. Besteht keine aufrechte Mindestvertragsdauer,
beachten Sie bitte in allen Fällen die 8-wöchige Kündigungsfrist gem. unseren AGB.


Absatz Ende.

Da ich ja das SOnderkündigungsrecht nutze ist das für mich hinfällig oder?
An der Serviceline ist kein DUrchkommen.

Wäre dankbar wenn sich da jemand auskennt damit.

Lg Schillerlady
Ich bin was ich bin!
Das kleine Ichbinich

Azby
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Beitrag von Azby » 30.06.2010, 13:31

Ja, das ist hinfällig.
Gem. NÜV müssen dir alle noch anfallenden Kosten vor Augen geführt werden. Die Berechnung geschieht hier regelmäßig automatisiert ohne Rücksichtnahme auf deine außerordentliche Kündigung. Die "Rest-GGB" würde nur für den Fall einer ordentlichen Kündigung gelten. Bei Inanspruchnahme des außerordentlichen Kündigungsrechts fallen Grundgebühren nur bis zum Ende der Gültigkeit der alten AGB (also bis einschließlich 23.7.2010) an - und die 19€ für die Portierung.

schillerlady
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Beitrag von schillerlady » 30.06.2010, 13:47

Ah na dann doch richitg gedacht ^^
super danke für disch schnelle antwort.

ihr seit mir immer eine sehr große Hilfe.

Einen MEGA Knuddler an euch schick
Ich bin was ich bin!
Das kleine Ichbinich

Matula
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Beitrag von Matula » 01.07.2010, 01:37

@schillerlady: Danke :D

@Azby: Hm, bin Deiner Meinung und sage auch, dass das hinfällig ist. Aber irgendwie verstehe ich wenn man ein mulmiges Gefühl hätte, wenn man unter ein Formular wo sinngemäss draufsteht "Diese Portierung wird Ihnen Kosten in Höhe von 180€ verursachen" seine Unterschrift setzen muss... Könnte tele.ring da nicht theoretisch kommen und sagen man hätte die Gebühren anerkannt?

@Absolon: Ja ich habe die Dame am Telefon explizit gefragt, ob der Wechsel auf diesen Tarif eine neuerliche Bindung verursachen würde und sie entgegnete "Nein, die bleibt genau gleich wie sie jetzt ist!" Sie bekräftigte das sogar damit dass sie sagte "ich" könnte den Vertrag nach dem Tarifwechsel verlängern und ein neues Handy nehmen. Jetzt muss es nur noch stimmen...

tullista
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Beitrag von tullista » 01.07.2010, 07:35

Ich habe auch den Basta Mini gewählt.
Mir wurde auch gesagt 4 Cent nach den 1000 Minuten, MVD bleibt wie sie ist.
Das 1 GB für 10 Monate gratis, und danach 4 Euro anstatt 7 Euro pro Monat.

Matula
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Beitrag von Matula » 01.07.2010, 08:24

tullista hat geschrieben:Das 1 GB für 10 Monate gratis, und danach 4 Euro anstatt 7 Euro pro Monat.
Meinst Du "danach 7€ statt 4€ pro Monat"?

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 01.07.2010, 11:07

Matula hat geschrieben:
tullista hat geschrieben:Das 1 GB für 10 Monate gratis, und danach 4 Euro anstatt 7 Euro pro Monat.
Meinst Du "danach 7€ statt 4€ pro Monat"?
Also Voll.Net 1GB kostet regulär € 7,-
Ich kann mir schon vorstellen, dass auch hier Telering mit € 4,- nachgezogen ist...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Azby » 01.07.2010, 12:33

Matula hat geschrieben:Könnte tele.ring da nicht theoretisch kommen und sagen man hätte die Gebühren anerkannt?
Nein, da aus der NÜVI eindeutig hervorgeht, dass sich die Gebühren auf das (theoretische) Ende der Mindestvertragsdauer beziehen und bis dahin anfallen. T-Mobile hat nach deiner außerordentlichen Kündigung keinen Rechtsgrund mehr, diese Gebühren zu verlangen.
Ein Anerkennen durch das Unterschreiben wäre schon dadurch nicht möglich. Es besteht hier bereits ein natürlicher Konsens darüber, was vereinbart ist (Kündigung per AGB-Gültigkeitsende, Grundgebühr nur bis zu diesem Zeitpunkt). Es ist klar, dass eine Person nicht außerordentlich kündigen wird, um die Grundgebühr bis zum Vertragsende weiter zu zahlen. Wo bliebe da auch der Sinn der außerordentlichen Kündigung?
T-Mobile würde mit so einer Argumentation einfahren.

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