Das halte ich aber für interessant. Insbesondere, wo dir solche Nummern meist nicht nur kurz bekannt gegeben werden, sondern inkl. einer Durchwahl, sodass die Nummer wieder "normal" ausschaut. Wie soll der 0815-Kunde herausfinden können, ob es sich um eine Kurznummer handelt, oder nicht? Dass das AKH zB 40400 hat weiß ich zufällig, aber weiß es zB ein Patient, der gleich direkt die (erfundene) Durchwahl 123 anruft, um sich zu informieren, ob sein Termin für eine Untersuchung auch korrekt ist?Stefan hat geschrieben:ChristianWien hat geschrieben:Kurzrufnummern sind beispielsweise:
Das Wiener Rathaus und der Magistrat der Stadt Wien mit 01-4000 , das Wiener Allgemeine Krankenhaus mit 01-40400 und die Universität Wien mit 01-4277.
Sonderkündigung bei T-Mobile und tele.ring möglich (neue AGB
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@Azby
Abweichungen wären auch nicht mit TKG bzw. KEM-V vereinbar und würden auch den guten Sitten widersprechen, da weder vorab eine tarifliche Vereinbarung, noch eine detaillierte Auflistung über etwaige ausgenommene Festnetznummern als Grundlage vorhanden sind.
Das braucht er gar nicht, denn Kurzrufnummern sind eben keine Sonderrufnummern, sondern ganz normale geographische Festnetznummern und kosten somit den normalen Festnetztarif bzw. werden über die Freiminuten abgerechnet.Wie soll der 0815-Kunde herausfinden können, ob es sich um eine Kurznummer handelt, oder nicht?
Abweichungen wären auch nicht mit TKG bzw. KEM-V vereinbar und würden auch den guten Sitten widersprechen, da weder vorab eine tarifliche Vereinbarung, noch eine detaillierte Auflistung über etwaige ausgenommene Festnetznummern als Grundlage vorhanden sind.
- Georg Hitsch
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Warum gehst du davon aus, dass das "nicht mit dem TKG bzw. KEM-V vereinbar" ist?ChristianWien hat geschrieben: Abweichungen wären auch nicht mit TKG bzw. KEM-V vereinbar
Wo entnimmst du dem TKG oder der KEM-V Entsprechendes?
(meiner Meinung nach der Hebel wäre das Transparenzgebot des KSchG)
LG
Georg
Und die Sittenwidrigkeit selbst. Somit wäre diese Regelung nicht nur Konsumenten gegenüber nichtig.Georg Hitsch hat geschrieben:(meiner Meinung nach der Hebel wäre das Transparenzgebot des KSchG)
Trotz allem haben wir aber das Problem, dass T-Mobile scheinbar versucht, diese Kurznummern, auch wenn sie normale Festnetznummern sind, gesondert zu tarifieren, zumindest wenn man der Auflistung der "aus den Freiminuten ausgeschlossenen Rufnummernbereiche" glauben darf.
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@Stefan
Dort steht wörtlich:
Somit ist klar, daß 17xx zwar von T-Mobile als "Kurznummern" bezeichnet werden, obwohl sie mit geographischen Kurzrufnummern (im Sinne von "verkürzten Rufnummern") absolut nichts zu tun haben.
Außerdem scheint das Herumreiten auf den 17xx Nummern eher philosophischer Natur zu sein, denn lt. KEM-V (
http://www.rtr.at/de/tk/nationaleRufnummern) müßte die Nutzung dieses Nummernbereiches (und auch einiger anderer) schon seit 2007 verboten sein.
Außerdem kann ich mich kaum an unter 17xx angebotene Dienste erinnern.
Der einzige angebotene und genutzte Dienst dürfte wohl die Zugauskunft mit 1717 gewesen sein, die jedoch längst auf 05-1717 geändert wurde.
@Georg Hitsch
Obwohl geographische Rufnummern lt. KEM-V quellnetztarifiert sind, bezweifle ich, daß es rechtlich haltbar wäre, einzelne geographische Rufnummern eines Ortsnetzes anders zu tarifieren.
Natürlich widerspricht dies auch dem Transparenzgebot und auch den guten Sitten, da eine derartige Abrechnungspraxis einerseits dem Kunden in den Vertragsdetails klar und deutlich erkenntlich sein müßte und dabei auch eine detaillierte Auflistung aller gesondert verrechneter geographischer Festnetznummern inkl. Preisangabe vorab den Kunden zugänglich sein müßte.
Da hierbei jedoch auch die Gefahr nachträglicher Änderungen solcher ausgenommener Nummern während eines laufenden Vertragsverhältnisses besteht, wäre letztendlich wohl eine verpflichtende Ansage wie bei Anrufen zu portierten Mobilfunknummern notwendig, damit eine rechtzeitige Information der Anrufer über die abweichende Tarifierung sichergestellt werden kann.
Unter dieser gesamtheitlichen Betrachtung sehe ich es als mehr als unwahrscheinlich an, daß T-Mobile dieses erhebliche Kostenrisiko (juristisch und technisch) auf sich nimmt und tatsächlich einzelne geographische Festnetznummern abweichend verrechnen wird.
Vielmehr wird wohl darauf spekuliert, daß sich viele Kunden, die Calling Cards, Callthrough-Dienste etc. nutzen, vor der weiteren Nutzung dieser Dienste abschrecken lassen und somit T-Mobile mehr Umsatz und Gewinn bringen.
Das hast du wohl nicht richtig gelesen.Bei t-mobile schon ...
Dort steht wörtlich:
Code: Alles auswählen
Kurznummern für Großkunden im öffentlichen Interesse (z.B Taxi): 17xx
Außerdem scheint das Herumreiten auf den 17xx Nummern eher philosophischer Natur zu sein, denn lt. KEM-V (
http://www.rtr.at/de/tk/nationaleRufnummern) müßte die Nutzung dieses Nummernbereiches (und auch einiger anderer) schon seit 2007 verboten sein.
Außerdem kann ich mich kaum an unter 17xx angebotene Dienste erinnern.
Der einzige angebotene und genutzte Dienst dürfte wohl die Zugauskunft mit 1717 gewesen sein, die jedoch längst auf 05-1717 geändert wurde.
... gebe ich dir somit zurück."Geh zurück zum Start ..."
@Georg Hitsch
Wo entnimmst du dem TKG oder der KEM-V Entsprechendes?
(meiner Meinung nach der Hebel wäre das Transparenzgebot des KSchG)
Obwohl geographische Rufnummern lt. KEM-V quellnetztarifiert sind, bezweifle ich, daß es rechtlich haltbar wäre, einzelne geographische Rufnummern eines Ortsnetzes anders zu tarifieren.
Natürlich widerspricht dies auch dem Transparenzgebot und auch den guten Sitten, da eine derartige Abrechnungspraxis einerseits dem Kunden in den Vertragsdetails klar und deutlich erkenntlich sein müßte und dabei auch eine detaillierte Auflistung aller gesondert verrechneter geographischer Festnetznummern inkl. Preisangabe vorab den Kunden zugänglich sein müßte.
Da hierbei jedoch auch die Gefahr nachträglicher Änderungen solcher ausgenommener Nummern während eines laufenden Vertragsverhältnisses besteht, wäre letztendlich wohl eine verpflichtende Ansage wie bei Anrufen zu portierten Mobilfunknummern notwendig, damit eine rechtzeitige Information der Anrufer über die abweichende Tarifierung sichergestellt werden kann.
Unter dieser gesamtheitlichen Betrachtung sehe ich es als mehr als unwahrscheinlich an, daß T-Mobile dieses erhebliche Kostenrisiko (juristisch und technisch) auf sich nimmt und tatsächlich einzelne geographische Festnetznummern abweichend verrechnen wird.
Vielmehr wird wohl darauf spekuliert, daß sich viele Kunden, die Calling Cards, Callthrough-Dienste etc. nutzen, vor der weiteren Nutzung dieser Dienste abschrecken lassen und somit T-Mobile mehr Umsatz und Gewinn bringen.
das hab ich nochmals nachgefragt, die antwort:Stefan hat geschrieben:Und genau diese werden vermutlich vergebührt ...ChristianWien hat geschrieben:Kurzrufnummern sind beispielsweise:
Das Wiener Rathaus und der Magistrat der Stadt Wien mit 01-4000 , das Wiener Allgemeine Krankenhaus mit 01-40400 und die Universität Wien mit 01-4277.
"Kurznummern für Grosskunden im öffentlichen Interesse sind Rufnummern, die ohne Ortsvorwahl österreichweit erreichbar sind. Das AKH erreichen Sie vom Handy nur mit der wiener Vorwahl 01. Hier handelt es sich um eine normale Festnetznummer."
grüße, Tel.
Aber das ist doch alles Blödsinn, dann soll t-mobile bitte auch Beispiele verwenden, die in der Praxis funktionieren: Sie können nicht 'z.B. Taxi' mit 17xx schreiben, wenn die Nummer ohne Vorwahl gar nicht anwählbar ist...Tel. hat geschrieben:die antwort:
"Kurznummern für Grosskunden im öffentlichen Interesse sind Rufnummern, die ohne Ortsvorwahl österreichweit erreichbar sind. Das AKH erreichen Sie vom Handy nur mit der wiener Vorwahl 01. Hier handelt es sich um eine normale Festnetznummer."
Was soll denn das? Und das soll dann eine "kompetente" Auskunft sein... Fehlt gerade noch, dass sie sagen, 0660-Nummern seien zum Ortstarif erreichbar (war der Vorgänger von 08xx und 05).
Also werden nun hiermit alle "gekürzten Rufnummern" als Festnetz gesehen...
Grüße
Stefan
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Matula hat geschrieben:@schillerlady: Verstehe...
Empfang hast auch getestet? Bei mir käme bob (A1) nämlich aufgrund des Empfangs keinesfalls in Frage...
Vorteil von tele.ring: Punkte sammeln für ein neues Handy möglich
Nachteil von tele.ring: Immer wieder neue Bindung, nach Verbrauch der 1000min teurer als bob
Empfang ist bei uns kein problem.
Ja stimmt schon das man wenn man bei TR bleiben würde sich immer ein neues HAndy holen kann.
aber jetzt hab ich ein offenes Handy und keine Bindung und das war mir wichtig *g* und dazu noch einen super tarif. ^^
allerdings noch nicht miene NÜV Info. die bestätigung der Kündigung hab ich schon aber die Nüv noch nicht per mail bekommen. Jetzt wirds ein bischen Mühsam.
wann habt ihr die Per mail bekommen?
falls jemand das in die kündigung reingeschrieben hat?
Ich bin was ich bin!
Das kleine Ichbinich
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Ich habe die außerordentliche Kündigung am 2.6. gefaxt (inkl. NÜVI-Anforderung).schillerlady hat geschrieben:wann habt ihr die Per mail bekommen?
falls jemand das in die kündigung reingeschrieben hat?
Am 10.6. habe ich einen Anruf erhalten, da haben sie gefragt, warum ich kündigen will. Nach hin und her (kann man weiter oben in diesem Thread nachlesen), hat sie mich gefragt, wo ich die NÜVI hin haben will (per Post/E-Mail). Ich hab ihr meine E-Mail-Adresse buchstabiert. Am 11.6. war die NÜVI in meinem E-Mail-Postkasten. Ich hab die NÜVI dann gemeinsam mit dem Portierauftrag am 17.6. in den Briefkasten geworfen, am 25.6. hab ich eine SMS erhalten, in der stand, dass die Portierung am 30.6. durchgeführt wird.
Hallo liebe Leute,
ich habe 2 Rufnummern momentan bei T-Mobile (seit über 11 Jahren), eine davon möchte ich nun Kündigen mit den Sonder-Kündigungsrecht.....
Ich würde jedoch 1 Monat später wieder 1ne Neuanmelden mit dem Iphone 4, nun meine Frage ist das überhaupt möglich ?
Oder gibt es dadurch wie ne Anmeldesperre ? und geht das überhaupt nur 1 ne Rufnummer, oder müsste ich wenn beide ?
Bis wann kann man die Kündigung schicken, bis ende des Monats als bis Mittwoch oder ?
Vielen Dank.
Lg David
ich habe 2 Rufnummern momentan bei T-Mobile (seit über 11 Jahren), eine davon möchte ich nun Kündigen mit den Sonder-Kündigungsrecht.....
Ich würde jedoch 1 Monat später wieder 1ne Neuanmelden mit dem Iphone 4, nun meine Frage ist das überhaupt möglich ?
Oder gibt es dadurch wie ne Anmeldesperre ? und geht das überhaupt nur 1 ne Rufnummer, oder müsste ich wenn beide ?
Bis wann kann man die Kündigung schicken, bis ende des Monats als bis Mittwoch oder ?
Vielen Dank.
Lg David
Willkommen im Forum!
Deine Fragen wurden bereits öfter weiter oben beantwortet.
Die außerordentliche Kündigung geht bis zum Ende der Gültigkeit der alten AGB, also bis einschließlich 23.7.2010. Das ist der letzte Tag, an dem die außerordentliche Kündigung möglich ist.
Es ist möglich, nur einen Vertrag zu kündigen. Erkläre das bei deiner außerordentlichen Kündigung aber deutlich!
Prinzipiell könntest du sofort wieder einen neuen Vertrag abschließen, sowas wie eine gesetzliche Anmeldesperre nach der außerordentlichen Kündigung gibt es nicht.
Bedenke aber, dass T-Mobile mit dir keine Verträge abschließen muss. Sie können sich ihre Vertragspartner aussuchen, so wie du auch nicht gezwungen werden kannst, mit T-Mobile abzuschließen - oder mit Orange oder A1...
Von daher ist es natürlich möglich, dass T-Mobile sagt: "Nein.". Praktisch halte ich es aber für unwahrscheinlich, dass sowas passiert. Immerhin werden sie so bald keine AGB-Änderung mehr machen und binden dich ohnehin erneut 24 Monate an ihre Hochpreistarife, wo wieder genug Gewinn rausschaut, um die Verluste aus deiner Sonderkündigung zu kompensieren. Von daher kann T-Mobile nur froh sein, wenn du wieder einen Vertrag abschließen möchtest.
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Die außerordentliche Kündigung geht bis zum Ende der Gültigkeit der alten AGB, also bis einschließlich 23.7.2010. Das ist der letzte Tag, an dem die außerordentliche Kündigung möglich ist.
Es ist möglich, nur einen Vertrag zu kündigen. Erkläre das bei deiner außerordentlichen Kündigung aber deutlich!
Prinzipiell könntest du sofort wieder einen neuen Vertrag abschließen, sowas wie eine gesetzliche Anmeldesperre nach der außerordentlichen Kündigung gibt es nicht.
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Von daher ist es natürlich möglich, dass T-Mobile sagt: "Nein.". Praktisch halte ich es aber für unwahrscheinlich, dass sowas passiert. Immerhin werden sie so bald keine AGB-Änderung mehr machen und binden dich ohnehin erneut 24 Monate an ihre Hochpreistarife, wo wieder genug Gewinn rausschaut, um die Verluste aus deiner Sonderkündigung zu kompensieren. Von daher kann T-Mobile nur froh sein, wenn du wieder einen Vertrag abschließen möchtest.
Wieso beantwortest du sie dann wieder!?Azby hat geschrieben:Deine Fragen wurden bereits öfter weiter oben beantwortet.
@Dave007: Jetzt ist die beste Zeit, um einen Tarif - der sich innerhalb einer gültigen MVD befindet - auf deinen Wunschtarif kostenlos zu wechseln.
Nach dem Wechsel ist es auch kein Problem, über Flamingos das iPhone 4 zu beziehen.
Grüße
Stefan
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