SoKÜ bei A1?

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iosef
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SoKÜ bei A1?

Beitrag von iosef » 04.03.2008, 20:14

Hi, ich bin seit Dezember 2006 bei A1 gebunden, für 18 Monate, aber telefoniere nur noch mit One. Jetzt habe ich gelesen, dass A1 die Vertragsbedingungen so geändert hätte, dass eine Sonderkündigung möglich wäre (ohne dass ich die 70 Euro Strafgebühr bezahlen muss *gg*).
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103710

Ist das der Fall oder soll ich bis Juni abwarten? Und wann genau muss ich kündigen, wenn die Kündigungsfrist mittlerweile bei 3 Monaten liegt (oder betrifft mich das nicht?)

iosef
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Beitrag von iosef » 04.03.2008, 20:16

Update:
http://www.heise.de/mobil/newsticker/fo ... 8743/read/

zeigt, dass die Sonderkündigung wirkungslos ist. Damit reduziert sich meine Frage darauf, wann ich denn nun kündigen muss.

Azby
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Beitrag von Azby » 04.03.2008, 20:35

Die Sonderkündigung ist nicht wirkungslos.
An sich musst du bei einer AGB-Änderung wenn du die Sonderkündigung in Anspruch nehmen willst die Kündigung erklären, bevor die neuen AGB für Bestandskunden gültig werden. Das sind 2 Monate nach Inkrafttreten der neuen AGB für Neukunden (für diese gelten sie sofort).
Die Sonderkündigung wird dann an dem Tag gültig, an dem die neuen AGB für dich gelten würden. Somit kannst du kündigen, obwohl du noch eine aufrechte Bindung hast. Das kannst du auch noch machen.
Allerdings behält sich A1 das Recht vor, auf die Änderungen zu verzichten, wenn du die Sonderkündigung aussprichst um somit deine Kündigung unwirksam zu machen. Das machen sie aber nicht notwendigerweise bei allen Kunden. Es kann natürlich sein, dass sie es bei dir machen, trotzdem hast du dann immer noch den Vorteil, dass die alten AGB für dich weitergelten. Die alten AGB sind weitaus kundenfreundlicher. Also die Sonderkündigung würde ich an sich jedem Kunden mit bestehender MVD raten. Wer unbedingt bei A1 bleiben möchte und dem A1 die Sonderkündigung auch "gewährt" indem sie die alten AGB nicht weitergelten lassen kann die Sonderkündigung auch noch zurückziehen, bevor sie wirksam wird. Somit hat man als Kunde eigentlich nur Vorteile aus der Sonderkündigung zu erwarten - entweder sie lassen einem aus der Knebelung oder du behältst zumindest die alten AGB (bei denen du zB nur 1 Monat und nicht 3 Monate Kündigungsfrist hast..).

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 04.03.2008, 20:42

Kurz gesagt: Nach den neuen AGB (3 Monat Kü-Frist) müsstest du ohnehin jetzt schon die Kündigung einreichen.

Auch ich würde eine Sokü probieren, denn mehr als das Kündigungsschreiben 2x zu schicken, kann dir nicht passieren.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann kündige bereits jetzt zum "frühestmöglichen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der MVD".

Grüße
Stefan

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