Stimmt nicht ganz. Ich habe One gekündigt und meine Nummer zu yesss portiert. Von One habe ich jetzt eine neue Nummer bekommen und kann damit bis zum Monatsende noch 4:0 ausnützen.Stefan hat geschrieben:auch wenn die Rufnummer portiert ist, der "alte" Vertrag weiterläuft - obwohl man diesen Vertrag nicht mehr nutzen kann, weil ja die Rufnummer weg ist.
Sonderkündigungsrecht für alle Telering-Kunden AB SOFORT !!
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Grüße
Gerhard
Gerhard
Diese Formulierung ist falsch (seitens des Servicemitarbeiters), weil man eben UMTS auch nutzen konnte, ohne einen dementsprechenden UMTS Tarif (waren die selben Tarife wie 90/180), somit steht es jedem frei über Telering UMTS zu nützen, da ja alle Sim Karten freigeschaltet waren, und die Leistungsbeschreibung (unter Dienste MMS, SMS, UMTS etc) auf der Homepage (jetzt wurde sie schon gelöscht) steht, dies eine Verschlechterung ist, weil ein Dienst abgeschaltet wurde, nicht mehr da ist, und du ja im Glauben das Telering ein UMTS Netz betreibt, den Vertrag unterschrieben hast, somit willens warst, später auch UMTS mit einem entsprechenden Endgerät zu nutzen .....stramsi hat geschrieben:also ich hab grad bei TR angerufen und die haben gesagt, dass das SOKÜ-Recht für mich nicht besteht weil ich "nur" formel 10 hab und keinen eigenen UMTS vertrag.
somit konnte ich UMTS nie nutzen!!! wie schauts aus? stimmt das??
Dienste (SMS, Telefonie, MMS, UMTS, GPRS, .... siehe Homepage) sind Bestandteil des (Telering-) Vetrages den ihr unterschriebn habt (Leistungsbeschreibung SIEHE AGBs ), daher wurde in einen bestehenden Vetrag zu Lasten des Kunden eingegriffen .....
...... somit kann man sich darauf berufen also ---> jetzt schreib ichs aber nicht noch 5 mal
Ich hatte ja zB.: auch keinen Telering UMTS Tarif, telefonierte aber mit einem UMTS Gerät oft in der 3G Versorgung von Telering, d.h.: ich hätte, sofern ich noch bei telering wäre, jetzt auch ein SoKü Recht. (Somit ist der Schmäh mit dem Tarif UMTS 180/90 hinfällig)
Also alles durchlesen (den ganzen Beitrag), und dann selbst entscheiden ob ihr SoKü machen wollts oder nicht.
mfg stefan
bis zum monatsende?brus hat geschrieben:Stimmt nicht ganz. Ich habe One gekündigt und meine Nummer zu yesss portiert. Von One habe ich jetzt eine neue Nummer bekommen und kann damit bis zum Monatsende noch 4:0 ausnützen.Stefan hat geschrieben:auch wenn die Rufnummer portiert ist, der "alte" Vertrag weiterläuft - obwohl man diesen Vertrag nicht mehr nutzen kann, weil ja die Rufnummer weg ist.
sollte wohl noch rund 2 j. heißen angesichts der 4-zu-0-bindung ...
Es wird schon so gemeint sein wie es da steht Man kann ja einen Tarif auch ohne Mindestvertragsdauer nehmen.pit hat geschrieben:bis zum monatsende?brus hat geschrieben:Stimmt nicht ganz. Ich habe One gekündigt und meine Nummer zu yesss portiert. Von One habe ich jetzt eine neue Nummer bekommen und kann damit bis zum Monatsende noch 4:0 ausnützen.
sollte wohl noch rund 2 j. heißen angesichts der 4-zu-0-bindung ...
Ich glaub, ganau das ist ja der Punkt: Wenn t-mobil/Telering das nicht als "Änderung" ansieht, müssen die nicht informieren und somit besteht kein SoKü-Recht. Als Beispiel ein klarer Fall: Es wird ein einziger Sendemasten abgeschaltet, da besteht mit Sicherheit keine Informationspflicht und somit kein SoKü-Recht.Matula hat geschrieben:Müssen sie die Kunden aber nicht informieren?
Mit anderen Worten: t-mobil/Telering hat allem Anschein nach einfach darauf spekuliert, dass es "niemanden" auffällt, wenn es 3 od. 4 Monate kein UMTS gibt (mit der Argumentation, dass es eh bald wieder geht) - eigentlich ein Fall für die RTR und die AK...
Grüße
Stefan
-
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Stefan hat geschrieben:Ich weiß es leider nicht genau, wie es in diesem konkreten Fall ist - Aber was ich mich noch an die Anfänge der Rufnummernportierung erinnern kann, galt immer die Warnung, dass auch wenn die Rufnummer portiert ist, der "alte" Vertrag weiterläuft - obwohl man diesen Vertrag nicht mehr nutzen kann, weil ja die Rufnummer weg ist.Deico hat geschrieben:trotzdem ist das mit der rufnummermitnahme/-übernahme noch nicht geklärt, oder?
Somit gilt für mich: Die Rufnummernportierung beantragen und durchführen, danach das Sokü in Anspruch nehmen; Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Rufnummer rauszurücken.
...
Grüße
Stefan
@Stefan
Das mit dem "alten" Vetrag hast du wohl etwas mißverstanden:
Eine Rufnummernportierung beendet in technischer Sicht den bestehenden Vertrag.
Da du aber auch während einer noch laufenden Mindestvertragsdauer deine Nummer portieren kannst, läuft in solchen Fällen der kaufmännische Teil deines Vertrages trotzdem weiter:
Das heißt, du mußt für den Zeitraum, für den du dich verpflichtet hast, den Vertrag zu erfüllen, die entsprechenden Grundgebühren weiterzahlen. (wenn kein Verzicht aus Kulanz erfolgt)
Auf Wunsch bekommst du eine SIM-Karte mit neue Rufnummer übermittelt, damit du den noch laufenden Vertrag auch nutzen kannst.
Außerhalb einer Mindestvertragsdauer endet dein Vertrag mit dem Zeitpunkt der Portierung an den neuen Netzbetreiber.
und wie ist das dann mit der Kündigungsfrist? Die fängt dann ab dem Portierungszeitpunkt an zu laufen?ChristianWien hat geschrieben: Außerhalb einer Mindestvertragsdauer endet dein Vertrag mit dem Zeitpunkt der Portierung an den neuen Netzbetreiber.
Die Simkarte bleibt ja die gleiche, nur wird ihr eben eine neue Nummer zugeteilt. Wird das aber nicht automatisch gemacht? nur auf Wunsch?ChristianWien hat geschrieben: Auf Wunsch bekommst du eine SIM-Karte mit neue Rufnummer übermittelt, damit du den noch laufenden Vertrag auch nutzen kannst.
Stimmt auch nicht ganz, A1 deaktiviert alles und verrechnet sämtliche Gebühren ohne das du den Vertrag mit einer neuen A1 Nummer noch zu Ende benutzen kannst. Damit wird versucht den Abwanderungseffekt zu dämpfen.ChristianWien hat geschrieben:Stefan hat geschrieben:Ich weiß es leider nicht genau, wie es in diesem konkreten Fall ist - Aber was ich mich noch an die Anfänge der Rufnummernportierung erinnern kann, galt immer die Warnung, dass auch wenn die Rufnummer portiert ist, der "alte" Vertrag weiterläuft - obwohl man diesen Vertrag nicht mehr nutzen kann, weil ja die Rufnummer weg ist.Deico hat geschrieben:trotzdem ist das mit der rufnummermitnahme/-übernahme noch nicht geklärt, oder?
Somit gilt für mich: Die Rufnummernportierung beantragen und durchführen, danach das Sokü in Anspruch nehmen; Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Rufnummer rauszurücken.
...
Grüße
Stefan
@Stefan
Das mit dem "alten" Vetrag hast du wohl etwas mißverstanden:
Eine Rufnummernportierung beendet in technischer Sicht den bestehenden Vertrag.
Da du aber auch während einer noch laufenden Mindestvertragsdauer deine Nummer portieren kannst, läuft in solchen Fällen der kaufmännische Teil deines Vertrages trotzdem weiter:
Das heißt, du mußt für den Zeitraum, für den du dich verpflichtet hast, den Vertrag zu erfüllen, die entsprechenden Grundgebühren weiterzahlen. (wenn kein Verzicht aus Kulanz erfolgt)
Auf Wunsch bekommst du eine SIM-Karte mit neue Rufnummer übermittelt, damit du den noch laufenden Vertrag auch nutzen kannst.
Außerhalb einer Mindestvertragsdauer endet dein Vertrag mit dem Zeitpunkt der Portierung an den neuen Netzbetreiber.
mfg stefan
Rechtlich dürfte es erlaubt sein, da man ja den Vertrag/Anbieter gewechselt hat, aber dennoch nicht die feine englische Art.
Naja Gewinne und Umsätze haben sie ja satt ...... die wenigen Wechselkunden (mit derzeitiger Ausnahme, viele Kunden haben jetzt 2 Verträge laufen wegen den Tarifen von T-Mobile und ONE) sind für A1 nicht wirklich bedrohlich.
mfg stefan
Naja Gewinne und Umsätze haben sie ja satt ...... die wenigen Wechselkunden (mit derzeitiger Ausnahme, viele Kunden haben jetzt 2 Verträge laufen wegen den Tarifen von T-Mobile und ONE) sind für A1 nicht wirklich bedrohlich.
mfg stefan
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