Hauptwohnsitz

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Wowo
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Hauptwohnsitz

Beitrag von Wowo » 13.08.2014, 17:34

Nirgendwo wirklich wird exakt beschrieben, was man unter "Hauptwohnsitz" versteht.
Kann man weltweit nur einen Hauptwohnsitz haben?
Kann ich als österreichischer Staatsbürger, im Ausland lebend, meinen Wiener Hauptwohnsitz weiter behalten? Bezieht sich der Terminus also auf Staatsbürgerschaft oder momentanen Wohnort im Ausland?
Kann man im Auslöand leben und als Freischaffender in Österreich bei der sva versichert sein?

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Stefan
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Re: Hauptwohnsitz

Beitrag von Stefan » 13.08.2014, 18:59

Wowo hat geschrieben:Nirgendwo wirklich wird exakt beschrieben, was man unter "Hauptwohnsitz" versteht.
Da musst du dich bei der Finanz oder bei der SVA erkundigen, warum: Die Finanz will Geld von dir und die SVA will keines zahlen ...

Als Hauptwohnsitz wird der gewöhnliche Wohnsitz beschrieben, an dem du deinen Lebensmittelpunkt bzw. deine Interessen hast.
Als Faustregel gelten mehr als 180 Tage Aufenthalt/Jahr, je nach Konstellation wird aber der Einzelfall beurteilt.
Gängige Beispiele und Rechtsprechungen: Ein Wiener Unternehmer verbringt 5 Tage der Woche in der Slowakei, wo auch seine Firma ist. Am Wochenende kommt er nach Wien zurück zu Frau und Kind. Da er seinen Hauptwohnsitz in der Slowakei hat, kann er auch ein großes Fahrzeug günstig mit ausländischen Kennzeichen betreiben. Die Finanz hat das nicht anerkannt und seinen Lebensmittelpunkt aufgrund der familiären Gegebenheiten in Wien festgesetzt. Somit muss der Unternehmer auch sein "Welteinkommen" in Österreich nachdeklarieren und für das unerlaubte Bewegen eines Fahrzeuges in Österreich Nova- und Steuernachzahlungen leisten.
Wäre er ein armer Arbeiter auf Montage im Ausland, hätte man ihn in Ruhe gelassen und seine Einkünfte und Auto nicht nachträglich versteuert, also eine andere Form der "Hackler-Regelung" und "Reichenbesteuerung".

Also Wowo, du kannst deinen Wohnsitz haben, wo du willst. Aber fahre dann nicht mit ausländischen Kennzeichen in Wien herum. Es gibt genug Neider und Finanzbeamten, die hier schnell mal an der Tür läuten.

Umgekehrt kannst du legal nicht einfach so im Ausland wohnen, ohne dort einen Wohnsitz zu haben bzw. eine Aufenthaltsbewilligung, die praktisch an eine Wohnadresse und somit Wohnsitz gebunden ist. Nach 3 Monaten musst du sonst wieder ausreisen.
Auch im Ausland werden sie dich auf den Lebensmittelpunkt befragen in Hinblick auf erhoffte Steuer-Einkünfte und "Strafbarkeit gegenüber dem Gesetz" bei Verkehrsübertretungen, Straftaten und dergleichen - als Ausländer bist du ja praktisch unantastbar bzw. geniest eine gewisse Immunität, siehe Asylwerber-Problematik.
Das Autothema ist da wie dort das gleiche.

Die Staatsbürgerschaft hat in erster Linie damit nichts zu tun, aber um die Staatsbürgerschaft wechseln zu können, musst du bspw. in der Schweiz 12 Jahre lang durchgehend deinen Hauptwohnsitz dort gehabt haben.

Grüße
Stefan

Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.08.2014, 19:12

Das heißt, wenn man nicht mit ausländischem Kennzeichen in Wien umherfährt, wird niemand überprüfen, wie oft ich in meiner Eigentumswohnung bin?

Und wenn man sich die Post weitersenden lässt, ist dies doch auffällig...

Wowo
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Beitrag von Wowo » 13.08.2014, 19:36

Und wo hat ein Spitzendirigent, der eine Woche in Paris, dann eine in London, dann Tokyo etc. ist, also nicht einmal 60 Tage im Jahr an einem Ort ist?
Ist der hauptwohnsitzlos?

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 13.08.2014, 22:52

Wowo hat geschrieben:Das heißt, wenn man nicht mit ausländischem Kennzeichen in Wien umherfährt, wird niemand überprüfen, wie oft ich in meiner Eigentumswohnung bin?

Und wenn man sich die Post weitersenden lässt, ist dies doch auffällig...
Pragmatisch gesehen ist das genau so ... Das sind dann die sogenannten "Postkasten-Adressen".
Wowo hat geschrieben:Und wo hat ein Spitzendirigent, der eine Woche in Paris, dann eine in London, dann Tokyo etc. ist, also nicht einmal 60 Tage im Jahr an einem Ort ist?
Ist der hauptwohnsitzlos?
Ja solche Leute mieten dann eine Wohnung in einer "Steueroase" wie Monaco und geben diesen dann als ihren steuerlichen Hauptwohnsitz an, solange bis es wie im Falle von Pavarotti zur Anklage kommt ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Wowo » 14.08.2014, 13:17

Ja was sollen sie denn angeben, wenn sie nirgendwo länger sind?

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Beitrag von Stefan » 14.08.2014, 13:55

Wowo hat geschrieben:Ja was sollen sie denn angeben, wenn sie nirgendwo länger sind?
Ich habe es zuvor schon erklärt: Auch wenn solche Leute 360 Tage im Jahr unterwegs sind; Wenn dann nicht einmal in den 5 Tagen die Postanschrift-Wohnung bewohnt wird, dann machen sich die Steuerfahnder wie die Aasgeier auf die Suche ...

Und noch einmal: Hier geht es dem Staat darum, dann abzukassieren! Weil die Steuereinnahmen einer solchen Person stehen in keinem Verhältnis zu dem, was diese Person dann an Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen, etc. wieder "konsumiert".

Grüße
Stefan

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Beitrag von Wowo » 14.08.2014, 19:33

Also welchen Ort hätte Maestro Pavarotti denn angeben sollen?

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Beitrag von Stefan » 14.08.2014, 21:19

Wowo hat geschrieben:Also welchen Ort hätte Maestro Pavarotti denn angeben sollen?
War es nicht schlussendlich Italien (Modena)??

Grüße
Stefan

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Beitrag von Wowo » 15.08.2014, 13:44

Das bedeutet, jemand, welcher von Berufes wegen NIRGENDWO zu Hause ist, ist gezwungen, eine Adresse anzugeben, aufgrund derer heftig Steuern kassiert werden können.

D_D
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Beitrag von D_D » 15.08.2014, 14:04

Nicht Adresse, sondern Hauptwohnsitz :)

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Beitrag von Stefan » 15.08.2014, 16:48

Wowo hat geschrieben:Das bedeutet, jemand, welcher von Berufes wegen NIRGENDWO zu Hause ist, ist gezwungen, eine Adresse anzugeben, aufgrund derer heftig Steuern kassiert werden können.
Ja, so ist es.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Wowo » 15.08.2014, 17:22

SEHR VIELE Tennisspieler "leben" in Monaco...

Pete
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Beitrag von Pete » 15.08.2014, 21:54

Wowo hat geschrieben:Also welchen Ort hätte Maestro Pavarotti denn angeben sollen?
Es ist sicher so, dass ein Land nur dann eindeutig das Steuerrecht hat, wenn der Betreffende 365/2+1 Tag in diesem Land lebt. Wenn das kein Land nachweisen kann, gilt wohl die Angabe des Betreffenden. Ziemlich unschön, aber praktisch wohl kaum anders administrierbar.
Mit den Autonummern ist das allerdings anders. Hat mit dem Steuerort gar nichts zu tun. Theoretisch ist es so, dass man eigenlich nach 1 Monat auf ein Österreichisches Kennzeichen ummeldn muss.Siehe auch:
https://www.wko.at/Content.Node/Service ... n_Oes.html
Selbst eine kurze Unterbrechung durch eine Fahrt ins Ausland zählt da nicht.
AON Kombi Paket
Fritzbox Fon WLAN
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VOIP mit iPone u Betamax Dellmont

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Beitrag von Stefan » 15.08.2014, 23:56

Pete hat geschrieben:Es ist sicher so, dass ein Land nur dann eindeutig das Steuerrecht hat, wenn der Betreffende 365/2+1 Tag in diesem Land lebt.

Mit den Autonummern ist das allerdings anders. Hat mit dem Steuerort gar nichts zu tun. Theoretisch ist es so ...
Es ist jetzt nicht falsch, was du geschrieben hast, aber das ist halt eben nur die stumpfe Theorie.
- Wenn jemand 200 Tage im Jahr unterwegs ist, dann kann diese Person einfach nicht 184 Tage an einem Ort sein, logisch. Darum muss in so einem Fall die Rechnung dann 165/2+1 heißen. So weit, so einfach, aber
- Wenn dieselbe Person 100 Tage an einem Ort im Ausland ist, dann könnte sie ja behaupten, dass dort der eigentliche Lebensmittelpunkt ist. Und genau das ...
- ... ist der Finanz nicht recht. Die definieren, unterstützt per Gerichtsurteile, einen Lebensmittelpunkt anders.

Und die Problematik mit dem Auto ist so, wie du geschrieben hast. Trotzdem ist es ein Skandal, dass diese Neuregelung durch "Schnellbeschluss" per Gesetzesänderung entstanden ist, nachdem der VGH (= höchste und legitimierteste Instanz in einem demokratischen Land) die Finanzamt-Exekution des eigentlichen Gesetzes als unzulässig angesehen hat.
Nun gut, inzwischen ist es sogar so: Wenn du mit ausländischen Kennzeichen "erwischt" wirst, ist die Gefahr noch größer, dass die Finanz gleich einen Wohnsitz-Check hinten dranhängt ... Und da wollen die sogar, dass du einen aktuellen Arbeitsvertrag mitführst!?!? Also wo sind denn da die Grenzen in einem demokratischen Land? Die Finanz hat wohl noch größere Befugnisse als die Polizei, interessant ...

Grüße
Stefan

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