ORF endgültig abmelden

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tszr
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Beitrag von tszr » 25.02.2012, 07:18

Hab ich je was anderes behauptet?
du hast geschrieben, bei defekten TV geräten muss man nichts zahlen :wink:

ray81
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Beitrag von ray81 » 25.02.2012, 10:40

Die verwirrenden Medienmitteiliungen nehmen aber keinen Bezug auf ein defektes TV-Gerät, bitte zeige doch per Link auf, dass der Gesetzgeber auch die Vergebührung auf ein defektes TV-Gerät gestattet.
Ein defektes TV-Gerät hat den Nutzen, für den es geschaffen wurde komplett verwirkt, ist im diesem Zustand nur eine Ansammlung von Metall und Plastik.
Gruß Ray

tszr
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Beitrag von tszr » 26.02.2012, 07:53

ray81 hat geschrieben:Die verwirrenden Medienmitteiliungen nehmen aber keinen Bezug auf ein defektes TV-Gerät, bitte zeige doch per Link auf, dass der Gesetzgeber auch die Vergebührung auf ein defektes TV-Gerät gestattet.
Ein defektes TV-Gerät hat den Nutzen, für den es geschaffen wurde komplett verwirkt, ist im diesem Zustand nur eine Ansammlung von Metall und Plastik.
hier hast du das komplette Gesetz:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10012892
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl ... _396_0.pdf

PS: Es geht nicht direkt um die Gebührenpflicht ein defektes Gerät (der ORF Empfang muss schon möglich sein), sondern meine Aussage um Schwierigkeiten vorab mit der GIS zu vermeiden muss man alle Geräte aus der Wohnung entfernen auch defekte (zB in den Keller stellen), da ein GIS Mitarbeite kein Techniker ist und defekte nicht feststellen kann (will oder darf), wird immer mal eine Anzeige gemacht und du musst durch einen Techniker (Sachverständigen) vor Gericht beweisen, das dein Gerät wirklich defekt ist bzw. ORF nicht empfangbar ist !

Vorausgesetzt du lässt überhaupt wem in die Wohnung :wink:

ray81
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Beitrag von ray81 » 26.02.2012, 13:38

Ja, das ist typisch für die Gesetzgebung, man schreibt das Jahr 1974 ... na schön, mittlerweile haben wir das Jahr 2012, es gab in dieser Zeit nicht unerhebliche Veränderungen, wozu gestern ein TV-Gerät fähig war, reicht diese Gegebenheit heute nicht mehr aus, den Empfang des Rundfunks mit einfacher Antenne.
Heute braucht man dazu zumindest eine DVBT - Box, diese finanzielle Hürde setzt der Gesetzgeber aber allerdings als zu gering und attestiert dem TV - Gerät auch den tatsächlichen Empfang.
Ich halte es als fragwürdig, ob das einer Judikatur wirklich standhält, gibt es diese!? Wohl kaum, da diese "verschärfte" Gesetzesnovelle erst seit 2012 gilt.
Jemand der ein zum Empfang von Rundfunk in seiner eigenen Beschaffenheit nicht geeignetes Gerät, wie viele vor allem alte TV Geräte, nur zum Nutzen hat, sich DVDs oder BRs anzusehen, wird verpflichtet die Gebühren zu zahlen, eine Person, die einen Monitor hat, der ebenfalls nicht zum Empfang geeignet ist, der geht "frei" aus.
Meines Erachtens kann ich nicht "irgendwie" ein Gesetz flicken, deren Grundlagen (Rundfunkempfang) sich aufgrund der Technik bereits vollständig geändert haben.
Das Rundfunkempfangsgerät ist im hier und jetzt oft gar nicht mehr der "Fernseher", sondern der Sat-Receiver oder der DVBT-Receiver ... und letztenendes ist gleich, was der GISler kann oder nicht kann, darf oder nicht darf, diese Novelle ist einfach nur "dahingepfuscht"!

"Rundfunkempfangsgeräte sind eine technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk-Darbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind"

Zitat Wikipedia, der Text bezieht sich auf Deutschland, so ählich klingt das aber - glaub ich - auch in Österreich.
Ja, aber der "herkömmliche" Fernseher kann das nicht mehr ...


"Oba an GISla muaß ma eh net ainelosn!" ;-)

PS: Der GISler wird möglicherweise nicht einmal einen Monitor vom Fernseher unterscheiden können.
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 26.02.2012, 14:17

tszr hat geschrieben:du hast geschrieben, bei defekten TV geräten muss man nichts zahlen :wink:
Und das stimmt auch.
tszr hat geschrieben:PS: Es geht nicht direkt um die Gebührenpflicht ein defektes Gerät (der ORF Empfang muss schon möglich sein), sondern meine Aussage um Schwierigkeiten vorab mit der GIS zu vermeiden muss man alle Geräte aus der Wohnung entfernen auch defekte (zB in den Keller stellen), da ein GIS Mitarbeite kein Techniker ist und defekte nicht feststellen kann (will oder darf), wird immer mal eine Anzeige gemacht und du musst durch einen Techniker (Sachverständigen) vor Gericht beweisen, das dein Gerät wirklich defekt ist bzw. ORF nicht empfangbar ist !
Ich habe es bereits früher geschrieben: Du musst gar nichts beweisen!
Lies dir doch mal die von mir weiter oben verlinkte VwGH-Entscheidung durch (nicht nur den Rechtssatz, sondern den Entscheidungstext: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 908X00.pdf )
VwGH hat geschrieben:Den Feststellungen im angefochtenen Bescheid ist nur zu entnehmen, dass das Erhebungsorgan ein
Fernsehgerät wahrnehmen konnte. Eine ausdrückliche Feststellung darüber, dass dieses betriebsbereit war oder
betriebsbereit gehalten wurde, ist dem angefochtenen Bescheid nicht zu entnehmen. Einer solchen hätte es aber
im Hinblick auf die Umschreibung des den Gebührentatbestand auslösenden Sachverhaltes bedurft.
Dh. das Erhebungsorgan muss die Betriebsbereitschaft feststellen, nicht bloß vermuten.
Wenn aber der GIS-Mensch nur einen Fernseher sieht, gibt es keine Feststellung und du musst gar nichts machen, insbesondere keine Sachverständigengutachten über die Betriebsbereitschaft hervorzaubern.

FrancescoA
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Beitrag von FrancescoA » 01.03.2012, 21:54

Gerade heute:

http://diepresse.com/home/kultur/medien ... stgerichte

Vielleicht tut sich ja doch noch was...

ray81
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Beitrag von ray81 » 02.03.2012, 10:40

Genau meine Worte, diese Novelle ist "Wischiwaschi", 1974 ist nicht 2012, das Gesetz nennt klar Rundfunkempfangsgeräte, allerdings sind diese eben jetzt oft "anders" in ihrer Beschaffenheit, eben größtenteils gar nicht mehr das TV-Gerät, sondern die DVBT-Box usw. Für mich war es klar, dass genau das vor Gericht landen wird.
Gruß Ray

FrancescoA
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Beitrag von FrancescoA » 01.04.2012, 17:54

Hi ich nochmals,

jetzt endlich habe ich mich überwunden ;) abmeldung.pdf ausgedruckt, ausgefüllt und weggeschickt. Alles auf den Dachboden geräumt (Fernseher, Sat empfänger, TV Karte für notebook und sogar das Tuner Teil der Stereoanlage).

Im Schlafzimmer habe ich noch den Radiowecker. Hoffentlich passt das, wenn jmd. von der Gis kommt. Ich weiss, ich muss niemanden hereinlassen, aber meine Eltern... meist bin ich dann auch noch zuhause.

BTW: den FM4 habe ich beim Radiowecker jetzt auch umgestellt auf "freies Radio". Interessiert mich nicht mehr, wenn ich zwei von drei mal von den langen Werbeblöcken aufgeweckt werde. Früher hatten die einmal kaum oder gar keine Werbung, oder täusche ich mich da?

Zusammenfassung für mich:
Vorteile:
  • mehr Platz
    kein Ärger mehr, wenn ich Kontoabbuchungen sehe
    spare Geld
    wenn ich keine GIS zahle, habe ich auch nicht das Gefühl, Fernsehen zu "müssen", weil ich ohnehin dafür bezahle (spare oder gewinne Zeit für wichtigeres)
    spare Strom
Nachteile:
  • könnte vielleicht hie und da ein bisschen fad sein, ganz ohne Fernseher (aber ich
habe es jetzt auch 2 Monate ohne dem Gerät (eigentlich recht locker) geschafft.

Also für mich überwiegen die Vorteile bei weitem. :)

Nachtrag: Radiowecker habe ich auch weggeräumt. Dann kanns eigentlich nichts mehr geben. Sollens halt nachschauen von mir aus (weil sonst kommen die wahrscheinlich ohnehin immer wieder, bis sie endlich in der Wohnung waren).

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Internetanschluss und GIS

Beitrag von FrancescoA » 11.04.2012, 09:22

Weiter gehts...

Ich bekam heute einen Anruf von der GIS. Die Dame fragte mich, ob ich einen Internetanschluss habe. Ehrlich, wie ich bin, sagte ich ja; bei der Telekom.

Ich müsse (lt. Gesetzesänderung) dafür bezahlen und zwar 10 Euro 92 in zwei Monaten. Sie fragte mich ob sie das gleich anmelden könne. Ich verneinte, und sagte, dass ich das selber mache und das nicht recht glaube, dass man da extra bezahlen müsse. Ich sagte, ich könnte mit Internet auch keine ORF Programme anschauen. Sie: ich kann mir aber Inhalte ansehen. Sie meinte, ich solle "verlässlich mein Versprechen" einhalten und das Internet anmelden.

Ich bin (vorerst) einmal ab 30. April von der GIS abgemeldet.

Meine Frage: hält das rechtlich wirklich Stand? Ich habe, wie vorhin, keine TV Sat Pc-Karte mehr. Ist das nur eine leere Drohung der GIS, dass sie nicht ganz um meine Gebühren kommt?

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Beitrag von eigs » 11.04.2012, 16:19

Du solltest die Empfangsgeräte komplett weg räumen und nicht nur auf den Dachboden.
Am besten zu Bekannten, die GIS angemeldet haben.

Aber man muss keine GIS Gebühr für einen Internetanschluss bezahlen. Das hat die Finanzbehörde schon so entschieden. Die GIS sagt es aber trotzdem noch immer schließlich wollen sie dein Geld.

Solltest du trotzdem Zwangsvergebührt werden lies dir folgendes durch: http://giskrepanz.wordpress.com/2009/07 ... gebuhrung/

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Beitrag von brus » 11.04.2012, 16:27

eigs hat geschrieben:Aber man muss keine GIS Gebühr für einen Internetanschluss bezahlen. Das hat die Finanzbehörde schon so entschieden. Die GIS sagt es aber trotzdem noch immer schließlich wollen sie dein Geld.
Was ist mit einem DVB-T-Stick, der ist nicht zu entdecken ist? Ich glaube gelesen zu haben dass genau dies das Argument der GIS ist.
Grüße
Gerhard

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Beitrag von Azby » 11.04.2012, 16:45

brus hat geschrieben:Was ist mit einem DVB-T-Stick, der ist nicht zu entdecken ist? Ich glaube gelesen zu haben dass genau dies das Argument der GIS ist.
Der DVB-T-Stick hat aber mit dem Internet nichts zu tun, eher mit dem Computer - die Mitarbeiterin hat aber offensichtlich nach einem reinen Internetanschluss gefragt. Die Argumentation der GIS geht wohl in die Richtung, dass man sich, wenn man einen Internetanschluss hat, jederzeit ihre tvthek anschauen kann. Der Internetanschluss kann aber keinesfalls ein Empfangsgerät sein, weshalb die Frage selbst schon lächerlich ist. Bestenfalls könnte man die Empfangsgeräteigenschaft bei einem Computer mit Netzwerkkarte bejahen, wobei das schon weit hergeholt wäre. Das Problem an der Sache wäre, dass dann jeder Computer mit Netzwerkkarte, auch wenn er nicht am Internet hängt, als Empfangsgerät einzustufen wäre - ist ja beim Fernseher genau so.
Darüber hinaus ist der DVB-T-Stick aber auch ein tragbares (mobiles) Gerät.
Dass die Möglichkeit besteht, dass jemand so einen DVB-T-Stick besitzt, rechtfertigt keine Gebühreneinhebung. Eine solche "Verdachtsvergebührung" würde der Willkür Tür und Tor öffnen. Dann besteht nämlich von heut auf morgen der "Verdacht", dass in jedem österreichischen Haushalt ein Fernseher steht, den man halt bei einer Überprüfung nicht gefunden hat. Ein solcher Generalverdacht ginge in die selbe Richtung wie wenn ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle nur Sportwägen aufhält und meint, bei soviel PS besteht einfach der Verdacht, dass der Fahrer zu schnell unterwegs war - denn die Möglichkeit besteht natürlich.

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Beitrag von eigs » 11.04.2012, 16:46

brus hat geschrieben:Was ist mit einem DVB-T-Stick, der ist nicht zu entdecken ist?
Wenn der GIS Kontrolleur keinen DVB-T Stick findet, dann ist auch nicht bewiesen dass einer vorhanden ist.

Sonst könnten wir doch gleich davon ausgehen, dass jeder illegale Bomben, Waffen, Kinderpornos und Drogen daheim hat. Wäre doch genau so absurd.

FrancescoA
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Beitrag von FrancescoA » 11.04.2012, 16:53

Hallo, danke nochmals für die Antworten (in meinem langen Thread schon ;) ),

Wenigstens da habe ich anscheinend richtig reagiert (und nicht eingewilligt, dass es von der GIS Internet automatisch angemeldet wird). D.h. ich bin am 30.04. abgemeldet, und wenn die Finanzbehörde dagegen entschieden hat, brauch ich mir gar nichts zu denken wegen dem Internet, dass ich das anmelden muss. Wie schauts aus, wenn die Druck machen? einfach sagen, die "Finanzbehörde" habe entschieden, dass nichts bezahlt werden muss? Gibts da eine Quelle, Referenz. Aber das müsste den GISlern hoffentlich doch genügen.

Ja den Fernsehe usw. räume ich dann am besten in den Abstellraum meiner Eltern, die haben GIS angemeldet. Schaut zwar ein wenig komisch aus, wenn da ein besserer drinnensteht, als sie ihn haben (sie können ihn aber nicht verwenden, weil zu groß), aber da tue ich halt auch noch eine Decke drüber (ausserdem haben sie im Abstellraum meiner Eltern (eigener Haushalt) ohnehin nichts verloren.

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Beitrag von eigs » 11.04.2012, 16:57

FrancescoA hat geschrieben:Wie schauts aus, wenn die Druck machen?
Alles was zu machen ist steht bereits in den von mir geposteten Link.

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