So, ich habe nun den ganzen Thread "durchgearbeitet", weil meine Schwester vor dem selben Problem steht: Alter TV ohne DVB-T (für Video, etc.), kein fixes Internet und kein Konsum von TV oder Radio "innerhalb des Gebäudes" --- also Autoradio existiert, ist aber nicht gebührenpflichtig.
Zu allererst: Toll, dass hier so ausführlich berichtet wurde! Schade, dass viele Infos mehrfach kamen; das hat den Thread etwas lange gemacht
Ich möchte mit Zitaten von Azby in medias res gehen --- Aber, Alex, bitte fass es als "positive Kritik" auf, weil ich bewundere dein Engagement und deine fundierten juridischen Kenntnisse/Verständnis zu tiefst! Du bereicherst das Forum in einer Weise, wie ich es niemals zustande bringen könnte!
Azby hat geschrieben:Wie bereits ausgeführt löst das Fernsehgerät allein immer noch die Gebührenpflicht (jetzt mitsamt der ORF-Gebühr) aus. Auf der gesetzeskonformen Seite bist du erst, wenn du zB einen DVD- oder Blu-Ray-Player an einen Computermonitor anschließt, denn bei einem Computermonitor handelt es sich nicht um ein Empfangsgerät (da kein Tuner eingebaut ist).
Das ist ja momentan genau die Crux, dass eben von Seiten GIS bewusst nicht mehr exakt definiert wird, was "empfangsbereit" bedeutet. Solange das nicht ausjudiziert wird, ist sogar ein Monitor [Anm.: wie auch schon argumentiert] als "empfangsbereit in Kombination von DVB-T" zu werten.
Dass unser beider Meinung aus reinem Hausverstand das nicht nachvollziehen kann, ist der GIS egal ...
Azby hat geschrieben:Der Internetanschluss kann aber keinesfalls ein Empfangsgerät sein...
Darüber hinaus ist der DVB-T-Stick aber auch ein tragbares (mobiles) Gerät...
Eine solche "Verdachtsvergebührung" würde der Willkür Tür und Tor öffnen...
Der Internetanschluss wird aktuell als Rechtfertigung für den "Radio-Stream" gesehen, die Rede ist von "Internet-PC"... Hier wird tatsächlich gerne auf "reinen Verdacht" auf die Gebührenpflicht hingewiesen --- jeder Haushalt hat doch heutzutage einen "Internet-PC", oder? --- die "kleine GIS-Gebühr" (=Radio) wird fällig. Geschickterweise wird auch auf der GIS-Homepage nur nach einem "Internet-PC" gefragt: Was ist ein "Internet-PC"??? Ein PC, der Internet-fähig ist???
UMTS-Telefone werden explizit ausgenommen, aber was ist ein PC, der über Smartphone-Hotspot ins Internet geht!?!?
Der DVB-T-Stick wird ferner (und ebenso geschickterweise) dor als
meldepflichtig bezeichnet, "wo er verwendet" wird. Also suggestiv ist ein DVB-T-Stick in jedem Fall meldepflichtig, was aber nicht mit der Definition "innerhalb von Gebäuden" vereinbar ist.
Also auf der GIS-Homepage wird m.M.n. nicht auf "Information und Aufklärung" gesetzt, sondern auf "Desinformation und Verunsicherung". Die Schlussfolgerungen der (spärlich zitierten) Gesetzestexte sind vage und unschlüssig --- aus meiner subjektiven Meinung überwiegt die Information über mögliche Sanktionen und Verwaltungsstrafen.
Darüber hinaus werden dem sogenannten "Kundendienst-MA" auf der Homepage wiederum suggestiv Kompetenzen eingeräumt, die er rechtlich nicht hat! Wohlgemerkt "suggestiv", also die Kompetenzen werden ihm auf der Homepage nicht tatsächlich zugestanden, sondern es wird das Bild vermittelt, dass der MA seine Handlungen völlig den Weisungen und Kompetenzen der GIS untergeordnet hat --- also dass auch die "Aufforderung zum Wohnungszutritt, sofern es der Aufklärung des Sachverhaltes" dienlich ist, für den Bürger gesetzlich verpflichtend ist.
Ich bin in der Sache echt zwiegespalten, weil es sich defacto um eine "verbrauchsabhängige Steuer" handelt. Die Frage, ob Steuern gerecht sind oder nicht, stellt sich mir nicht, weil jeder Staatsbürger die Möglichkeit hat, seinen Wohnsitz/Staatsbürgerschaft zu wechseln.
Die Frage der GIS ist eben, wie man den Spagat zw. "Trittbrettfahren" vs. "tatsächlichen Konsum" schafft, wofür ich durchaus Verständnis habe --- die Menschengeschichte zeigt, dass "moralische Ehrlichkeit" nicht immer funktioniert.
Grüße
Stefan