Widerspruch A1 GGB?

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iosef
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Widerspruch A1 GGB?

Beitrag von iosef » 30.03.2011, 23:44

Hi!

Ich habe jetzt erst mitgekriegt, dass man gegen die GGB-Änderung bei A1 was machen kann, indem man Einspruch erhebt. Hat das wer von euch gemacht, und war er erfolgreich? Hat er ein Fax geschickt, und wenn ja, was muss auf so einem Fax oben stehen?

Läuft man Gefahr, dass man dann von A1 gekündigt wird? Hat man sonstige Nachteile durch den Einspruch?

Und wie ist das bei T-Mobile? Kann man da was machen? Bei A1 soll es ja bis 4.4. die Einspruchsmöglichkeit geben.

Kann man irgendwie herausfinden, ob sich das auszahlt? Müssen die bei A1 angeben, wie viel die 05er-Nummern kosten und wie oft man zu den alten Bedingungen zu 05er-Nummern telefoniert hat?

Bitte um Antworten bis zum 4.4. *g*

Azby
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Beitrag von Azby » 30.03.2011, 23:58

Zu A1: Es kommt darauf an, wie lange du schon Kunde bist. Nähere Informationen findest du in diesem Thread.

ray81
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Beitrag von ray81 » 31.03.2011, 00:02

Fragen über Fragen ... in diesem Tread findest du sicher die eine oder andere Antwort ...

www.tarifecheck.at/forum/viewtopic.php?t=6179

http://www.a1.net/privat/agb

http://faq.t-mobile.at/app/answers/deta ... dernummern

Eine verbindliche Aussage zu genau deinem Tarif solltest du A1 stellen, ich empfehle dies schriftlich, damit du auch schriftlich Antwort bekommst ... Email ...
Gruß Ray

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