Klingeltöne uns sms Abos wie ist bei uns die Rechtslage?

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Mr.Dailer
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Klingeltöne uns sms Abos wie ist bei uns die Rechtslage?

Beitrag von Mr.Dailer » 01.08.2005, 18:03

So wie wir alle Wissen,wurde in Deutschland da Bewerben von Klingeltönen in den Jugenzeitungen und bald auch im Tv Verboten,wie schauts bei uns aus,wenn ein Jugendlicher Unter 18 So eien Vertrag abschliest,ist er meines Wissens Rechtlich dazu nicht verpflichter,was zu bezahlen,da er ihn ja meistens gar nicht selbst abseschlossen hat,und wenn doch er noch "unmündig"ist also müssen selbst die Eltern dafür nicht aufkomen,wird das in der Praxsis tasächlich so gehandhabt ?

andere Frage,habe gelesen von Dubiosen internetanbietern,in deutschland die ihre Dienste auf Irgendwelchen Websites über die Mobilfunkrechnung mit einem Simplen Mausklick einziehen,sind unsere Anbeiter Berechtigt denen die Daten weiter zu geben an 3.?

Azby
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Beitrag von Azby » 01.08.2005, 19:40

Ja, dieses Thema gab's bei uns in der Schule, in einem Fach, dass z.T. rechtliche Situationen usw. klärt.
Nachdem, was uns dort gesagt wurde, ist es tatsächlich so, dass man die verrechneten Kosten wieder einklagen kann, da es sich um einen Vertragsabschluss mit einem/einer nicht (bzw gering) geschäftsfähigen Minderjährigen handelt...
Die Frage ist nur, wer sich das antut...wenn sie nicht von selber das Geld wieder rausrücken, geht's nur mehr über's Gericht...und bei einem Streitwert, der wohl unter 50€ liegen wird, wird's bisschen "lächerlich"...Prinzipien hin oder her...

Gast

Beitrag von Gast » 01.08.2005, 23:01

nun, prinzipiell ist der vertragsnehmer dafür verantwortlich (lies: haftbar), welche dienste er verwendet.
nun gibt's halt dummerweise auch verträge, die minderjährige mit einverständnis der eltern schliessen. prinzipiell ist die haftungsfrage eindeutig, die liegt nämlich im zweifel bei den eltern.
allerdings sind die meisten mobilfunkbetreiber eh kulant in krassen fällen - müssten sie aber de iure nicht sein.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 02.08.2005, 04:20

Ganz so klar/unklar ist das nicht:
Ab 16 Jahre IST man geschäftsfähig. Geschäftsfähig bedeutet auch, finanziell haftbar :!: (nicht die Eltern oder der Vormund o.ä.) Und wenn es hart auf hart geht, wird per Gerichtsurteil so lange gewartet, bis Einkommen da ist. Toll, mit Schulden das Berufsleben beginnen...

Hintergrund: Da ein Jugendlicher ab 16 Jahren über ein regelmäßiges Einkommen verfügen KANN, ist auch die Geschäftsfähigkeit auf dieses Alter festgelegt. Klarerweise ist diese Geschäftsfähigkeit aufgrund der fehlenden Volljährigkeit in manchen Bereichen eingeschränkt (Grunderwerb,...).


Sogesehen ist jeder 16jährige ohne geregeltes Einkommen selber Schuld, wenn er solche Verträge unterschreibt. Da ich aber dieser Altersgruppe entschuldigend unterstelle, nicht in dieser Form mit dem Geld umgehen zu können, sollte der Betreiber ohne Bescheinigung eines regelmäßigen Einkommens voll haftbar gemacht werden - Wie es auch der Fall ist, wenn ein 15jähriger unterschreibt.


Grüße
Stefan

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