Wie Lange ist Garantie,bei den Verschiedenen Handymarken?

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Mr.Dailer
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Wie Lange ist Garantie,bei den Verschiedenen Handymarken?

Beitrag von Mr.Dailer » 12.08.2005, 09:44

Guten Tag!
habe folgende Frage!
Eines Meiner Sony Ericsion Handys,hat seit 3 Tagen den Geist aufgegeben,es ist ca 15 Monate alt,nun möchte ich wissen,wie lange die einzelnen Hersteller Garantie haben,laut Sony Sind es 2 Jahre,davon 1 Jahr Lang gewährleistung,wie läuft sowas ab,kann man das im Normalfall büer den Handyshop eintauschen wo man es gekauft hat?
sicher ist es nicht Allzuviel Wert,intersieren würde es mich aber noch wie es bei den Einzelnen Herstellern Gehandhabt wird,man hört immer das Siemens im Garantiefall,viel den Besseren Service Hätte,als Nokia,stimmt das immer noch?
wie sind eure Erfahrungen?

Azby
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Beitrag von Azby » 12.08.2005, 15:09

Du kannst es auf Gewährleistung auf jeden Fall 2 Jahre lang beim Händler umtauschen - vor einiger Zeit wurde ja die 2 Jahre Gewährleistungspflicht EU-weit eingeführt...
Von der Handhabung bei Garantieansprüchen von den Herstellern (Dauer etc. ) hab ich keine Ahnung...

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 12.08.2005, 23:23

Gewährleistung: ist gesetzlich verpflichtend (EU weit) 2 Jahre. Hier besteht eine Beweispflicht vom Kunden gegenüber dem Händler/Hersteller. Auf deutsch: Du musst beweisen, dass das Telefon zum Zeitpunkt des Kaufes so defekt war, dass es innerhalb der zwei Jahre Gewährleistung kaputt ging. Neuerdings wurde zwar die Beweispflicht umgedreht (Händler hat zu beweisen, dass Ware i.O. war) aber Gewährleistungsansprüche sind in der Regel bei Produkten unter € 1.000,- kaum durchzubringen.
Garantie: Gängig zwischen 6 Monate und einem Jahr. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers/Hersteller. Dieser ersetzt/repariert in diesem Zeitraum das Telefon, ohne viel Umstände. Da der Kunde keinen "Anspruch" auf Garantie hat, sind die Bedingungen einer Garantie oft sehr unterschiedlich.

Kulanz eines Händlers/Hersteller ist daneben auch noch eine Möglichkeit.

Grüße
Stefan

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 13.08.2005, 03:01

Werde es Probieren,und euch dann Bescheid geben,ist ja nur ein t68 i also nichts besoders,mehr das sich nicht mehr einschalten Läst aus heiterem Himmel!

ja diese Klausel die die EU da algemeingeltend macht,finde ich sehr komisch,wenn das Produkt Anfangs schon einen Defekt Hätte,würde es der Kunde,ja nicht im Funktionstüchtigen Zustand entegenn nehmen können,weiters sind die Produkte zu Kompliziert,das man Defekte schon nach dem Kauf,erahnen könnte!

Auf Gebraucht autos mus,der Händler ja auch eine Garantie geben von 6 Monaten,obwohl er sie Gerbraucht über nommen hat,kann er von Möglichen Folgeschäden,von den Er nichts weis,weil er sich nicht gesehen hat,nichts wissen!
wenns dann zu einem Streit kommt,müsten beide Parteien eien Beeindeten Sachverständiger Holen,bei Größerem Wert,aber leider ist das Gesetz,im Detail so "dumm" Gemacht,das es den Kunden selbst Abschreckt,geltendes Recht Geltent zu machen,weil es jeder eben anders Auslegt ,viele Agbs der Online Händler sind diesbezüglich ja sowiso Falsch,und im Gewühl der Falsch formulierungen ,entstehen,dann eigenen gesetze,udn niemand kennt sich mehr aus!
In Irland soll es seit eh und je schon 6 Jahre Garantie geben,selbst dann schon als wir noch ein Bescheidenes Halbes Jahr hatten,was ich da schon alles umgetauscht hätte....

Azby
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Beitrag von Azby » 13.08.2005, 11:02

was ich da schon alles umgetauscht hätte....
Und ich erst...;)

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 16.08.2005, 00:42

Mr.Dailer hat geschrieben:ja diese Klausel die die EU da algemeingeltend macht,finde ich sehr komisch
ich weis nicht, was du nun genau meinst, aber die Gewährleistung betreffend: Die EU hat es vereinheitlicht. Die hat es schon lang vor der EU gegeben.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Mr.Dailer » 16.08.2005, 01:45

Ich meine das so:)
das ein "normaler"Kunde dem Hersteller gegenüber ,beweisen muß ,das das Gerät bei Übergabe defekt war,was ja nicht sein kann,da es ja neu ist,weil ja der Händler 1 Jahr Garantie geben muß,nachher ist der Hersteller dran,und die Umkehr der Beweislast findet dann statt!
Muß vor Ablauf eines Jahres,der Händler,gegenüber dem Hersteller beweisen,das ein defekt vorliegt,tut sich der Kunde nach Ablauf dieses Jahres schwerer ,z.b bei komplizierten Sachen dies zu Beweisen,vorallem Teure Sachen,wie Plasmas etc,geht dann meistens ohne Sachverständiger nix ,wenn ein Plasma.innerhalb von 2 Jahren Kaputt,geht,und in der Zwischenzeit der Händler auch noch insolvent ist,dann drückt sich der Hersteller fein aus der Verantwortung!




Man mus ersteinmal trennen zwischen der Garantie die ein Hersteller einräumt ,und zwischen einer Gewährlstung,die Gewährleistung,die Gewährleistung,ist das was dir vom Gesetzgeber zugestanden wird ,man hat 2 Jahre Garantie,heist es,das sei allerdings falsch,man hat 2 Jahre Gewährleistung,das Problem bei der Gewährlstung ist ,das man davon ausgeht,nach einem Jahr ,in dieser Zeit ,geht der Gesetzgeber davon aus,das der Fehler der dazu geführt hat,das das Gerät nicht mehr funktioniert ,von Anfang an,vorhanden gewesen sein muß
um nicht gewährleisten zu müssen!
(was ja bei einem Neugerät nicht der Fall ist,und genau ,da sehe ich den Hund,in der Schwammigen Gesetzeslage begraben:)),da es ja bis dahin einwandfrei ging,also kann es ja nicht kaputt sein!))


Nach dieser Zeit ist eine Umkehr der Beweislast,bei Neuwaren,bei Gebraucht waren,schon nach 6 Monaten..

nach einem Jahr,muß dann der Verkäufer nachweisen,das dieser Fehler ,der zu diesem Ausfall des Gerätes geführt hat ,schon von Anfang an vorhanden war,und das das kein Fehler ist,der durch normale Benutzung enstanden sein kann!
Derjenige ,der nun das defekte Gerät ,nach einem Jahr gegenüber dem Hersteller,reklamiert,müste beweisen ,können,das der Fehler von Anfang an vorhanden,war,was bei Neuware,ja so gut wie ausgeschlossen ist
Er muß,also Gegenüber dem Händler den Anspruch anmelden,das er auf Gewährleistung besteht,ist die Gewährleistung angemeldet,hört die Zeit auf zu laufen!

Es gibt ja Sachen die sich nicht sofort auswirken,angenommen,man verkauft ein Auto,irgend ein Teil hat einen Kleinen Schaden,einen kleinen Riss angenommen,dann führt es ja nicht gleich dazu,das dieses Teil gleich am ersten Tag durchbricht,das kann sich ,durchaus,auf über ein Jahr hinziehen!
Natürlich ,läst sich über einen Gutachter Nachweisen,den man wieder um selbst bezahlen muß,das der Nachweisen muß,halt da war ein Haarriß,und dieser Haarriß ist produktionsbedingt gewesen,und damit ist es ein Fall für Gewährleistung!

Dem Kunden Stehen im Extrem Fall,wenn er technisch nicht so versiert ist,wie der Händler/Hersteller ,in den Meisten Fällen ,diese Möglichkeiten gar nicht offen!

das das Gewährleistungsrecht auch für gebrauchte sachen gilt,sehe ich absolut nicht ein,angenommen der Händler verkauft ein 10 Jahre altes Auto,er erwartet auch das das Auto heil ist,und vom Kunden nix "böswillig"verschwiegen wurde,die Schutzbedürftigkeit,im Gewährleistungsfall eines Händlers ,wird natürlich höher angesetz ,wie die von "ottonormalkunde"

Aber im Umgekehrten Fall,ist es für die Händler sicher ein Rotes Tuch,für etwas gerade stehen zu müssen,für dessen Ursprungsprobleme sie selbst nichts dafür können!

so genau das wollte ich sagen:)

So nun bin ich für heute Fertig,und habe mal etwas weiter ausgeholt als ich wollte,und habe meine Gedanken niedergeschrieben!

Gute Nacht!






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