gerry1982 hat geschrieben:mein 4,50€-Tarif (halbe Grundgebühr ein "A1-Leben" lang) wird durch die Teuerung fast verdoppelt... mir ist es egal, nachdem es ein Schubladenvertrag war, den ich nur ab und zu zum Faxen nutzte, NÜV-Information habe ich gerade angefordert und die Sonderkündigung ist auch schon geschrieben...
Hoffe nur, dass jemand der einen ähnlichen Tarif von 2010 mit dem Werbespruch "Halbe Grundgebühr ein A1-Leben lang" hat, etwas dagegen unternimmt (so wie bei der Festnetz-Servicepauschale kürzlich)...
Du darfst nicht vorschnell reagieren, da sonst die Taktik von A1 aufgeht:
Wenn dein Tarif mit "ein Leben lang" beworben wurde, dann muß dir dieser unverändert auch so erhalten bleiben.
Dazu gibt es seit kurzem eine OGH-Entscheidung, wo A1 dazu verdonnert wurde, bei AON-Kombiangeboten, welche mit "ein Leben lang" beworben wurden, diese auch so einzuhalten.
Siehe dazu z.B. den Bericht unter http://derstandard.at/1392687667098/A1T ... -verteuern
gerry1982 hat geschrieben:bin gespannt, wie lange es dauert, bis es bei a1 wieder in die gegenteilige richtung gehen wird, zumindest um wieder neukunden anzulocken... denn zum einen glaube ich kaum, dass der durch die sonder-gekündigten verträge wegfallende umsatz durch die preiserhöhungen auch nur annähernd kompensiert werden kann;...
A1 lebt offenbar (noch) bestens vom Image eines "Premium-Anbieters" für Geschäftskunden und legt daher auf Privatkunden immer weniger wert.
Klar, Geschäftskunden sind üblicherweise weniger preissensitiv und bekommen - vor allem im Großkundenbereich - für höhere Preise Zusatzleistungen (VPN mit kostenlosen Anrufen ins einene VPN bzw. zu A1, Sondertarife, ...), welche das Gesamtpaket dann wieder attraktiver machen.
Offen bleibt dabei, ob diese Rechnung dauerhaft aufgehen wird.
Rechnungseinwände sollten aber ein seltener Ausnahmefall sein und dabei die Ursache in einem Fehler auf Betreiberseite haben, sodaß man nicht unbedingt auf Kulanz angewiesen ist.djrob15 hat geschrieben:Was für A1 spricht, ist die Tatsache, das dies der kulanteste Netzbetreiber von allen ist, was Rechnungseinwände usw. betrifft.
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Bei vielen Reklamationen z.B. Berechnung unangeforderter Mehrwert(bzw. vielmehr Nutzlos-)Dienste hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf Rückverrechnung, weil es hier eben keinen willentlichen Vertragsschluß gibt, der letztlich vom behauptenden Vertragspartner nachgeweisen werden müßte.
Natürlich operieren hier die Betreiber, welche durch die "Wertschöpfungskette" und das häufig übliche Factoring fremder (behaupteter) Forderungen gegen saftiges Disagio, dafür aber auf eigenes Risiko, bestens verdienen, gern mit "Kulanz", um das Geschäftsmodell weiter aufrecht zu erhalten und die Kunden über ihre Rechte zu täuschen.