Kündigung des Mietvertrags

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Wowo
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Kündigung des Mietvertrags

Beitrag von Wowo » 10.04.2013, 12:35

Heute klopfte ein Vetreter der Hausverwaltung meiner Mietwohnung an der Tür meiner Eigentumswohnung und meinte, dass der Mietvertrag aufgelöst werden soll, da aufgrund meiner Eigentumswohnung kein Wohnbedarf in der Mietwohnung bestünde.
Es handelt sich um eine unbefristete Hauptmiete, die seit 1991 immer pünktlich bezahlt wurde.
Ich entgegnete, dass ich die Mietwohnung als Studio nutze, um meinem Beruf nachgehen zu können.
Der Vertreter meinte, dass die Sache vor Gericht gehen würde; ich wünschte ihm viel Glück.

Ich telefonierte soeben mit einem Freund, der ebensfalls vor der Kündigung wegen einer Eigentumswohnung stand. Die Sache ging vor Gericht, und er gewann...

Wie sehr ihr die Causa?

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Stefan
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Re: Kündigung des Mietvertrags

Beitrag von Stefan » 10.04.2013, 13:58

Wowo hat geschrieben:Wie sehr ihr die Causa?
Genau so, wie du es beschrieben hast.
Es wird vor Gericht gehen und du musst beweisen, dass du die Wohnung tatsächlich regelmäßig nutzt.

Diese schlechte Angewohnheit hat in den letzten Jahren Schule gemacht und die Eigentümer/Hausverwaltungen gehen bei unbefristeten Mietverträgen "vorsorglich" einmal vor Gericht, um einen befristeten Mietvertrag zu erzwingen.

Man braucht kein Prophet sein, um zu erahnen, was damit erreicht werden soll: Erstens regelmäßige Mieterhöhungen und zweitens sollen Investitionen (die m.M.n. großteils in die Instandhaltung also Nebenkosten fallen) zusätzlich eingepreist werden wie zB. ein nachträglich eingebauter Lift oder Wärmedämmung.

Ich hoffe, dass auch die Gerichten inzwischen diese Methodik erkannt haben und daher nur bei wirklich begründeten Fällen wie etwa bei offensichtlichem Mißbrauch bspw. durch verbotene Untermiete zu überteuerten Preise etc. diesen Klagen stattgeben.


Das einzig Positive: Wenn das Urteil einmal durch ist, dann gibt es praktisch keine Möglichkeit mehr, dass nach Eigentümerwechsel das ganze von Neuem beginnt. Auch wenn es von neuen Eigentümern gleich einmal angedroht wird.

Grüße
Stefan

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ozirf
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Beitrag von ozirf » 17.04.2013, 19:46

Ich wollte soeben über dieses Thema schreiben.

Unser Fall:

Meine Eltern wohnen seit ca 34 Jahren in einer privaten Mietwohnung (Kategorie C), natürlich unbefristet. Da könnt ihr euch vorstellen dass Sie nicht viel Miete zahlen. Dienstag haben Sie einen RSb-Brief erhalten mit einer Kündigung des Mietvertrages seitens des Vermieters. (Sie haben seit ca. 8 Monaten eine neue Hausverwaltung)

Die Vorwürfe:

a) Die Wohnung wird nur als Postanschrift genutzt und meine Eltern leben nicht dort.
b) Die Wohnung wird untervermietet
c) Es besteht kein dringender Wohnbedarf, da meine Eltern angeblich eine andere Wohnung haben.

Alle 3 Vorwürfe sind schlicht aus der Luft gegriffen. Meine Eltern zahlen immer pünktlich Miete und sind ganz einfache und unbescholtene Menschen. Sie sind die 2.ältesten Mieter im Gebäude, wir können falls nötig 100 Zeugen aufbringen die alle Anschuldigungen widerlegen können.

Als Beweise werden angebliche Beobachtungen eines Privatdetektivs und anderer Zeugen angeführt. Des weiteren angeblich Grundbucheinträge usw...

Wir waren schon bei der Mieterverinigung und die haben uns an einen Anwalt weiter geschickt. Nächste Woche ist der Termin, dort werden wir dann Einspruch erheben.

Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist klar dass Sie meine Eltern nicht delogieren können, jedoch was könnte zum Nachteil meiner Eltern passieren? Hat jemand Erfahrungen damit?

Ach ja meine Eltern wohnen im Erdgeschoss und im Haus wurde letztes Jahr der Dachgeschoss ausgebaut und ein Lift wurde eingebaut.

Was haben meine Eltern zu erwarten?
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

Azby
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Beitrag von Azby » 17.04.2013, 22:42

Wenn es so ist, wie du schreibst und ihr beweisen könnt, dass alle "Anschuldigungen" aus der Luft gegriffen sind, werden deine Eltern gewinnen und der Eigentümer muss die Kosten (inkl. Anwalt) übernehmen. Der Mietvertrag läuft normal weiter.
Rechtlich könnte in so einem Fall nichts zum Nachteil deiner Eltern passieren. Im Gegenteil stehen sie nach einer für sie positiven Gerichtsentscheidung sogar besser da, da für eine erneute Klage neue Fakten auf den Tisch gelegt werden müssten. Die Glaubwürdigkeit des Vermieters wird naturgemäß nicht die größte sein, wenn er nach einem Jahr erneut probiert, deine Eltern wieder durch angebliche (neue) Detektibeobachtungen aus der Wohnung zu kriegen.

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ozirf
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Beitrag von ozirf » 18.04.2013, 08:52

Was noch zu erwähnen wäre,

Meine Eltern sind schon längst in Pension und gehen einmal im Jahr für ca 3-4 Monate auf Urlaub in Ihre Heimat. Da sind Sie dann nicht anzutreffen in der Wohnung. Natürlich wird alles pünktlich bezahlt.

Ich nehme an, dass Sie das nicht als Grund nennen können. Die restlichen 8-9 Monate leben sie in der Wohnung.

Das ist wirklich eine sehr verwerfliche Taktik des Vermieters. Die können uns gern haben, da ziehen meine Eltern bestimmt nicht aus.

Wie wird denn der weitere Ablauf sein? Werden meine Eltern vor Gericht erscheinen müssen usw..?
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.04.2013, 10:16

ozirf hat geschrieben:Wie wird denn der weitere Ablauf sein? Werden meine Eltern vor Gericht erscheinen müssen usw..?
Grundsätzlich erwartet deine Eltern ein Gerichtsverfahren, an dem sie vorzugsweise (als Zeugen) anwesend sein sollten.
Zwei oder drei Entlastungszeugen - die in keinem "Naheverhältnis" zu deinen Eltern stehen - solltet ihr noch organisieren.

Sonst ist bei dieser Sachlage alles relativ unspektakulär. Deine Eltern werden in 1. Instanz gewinnen und der Hausverwalter wird das Urteil auch nicht anfechten.

Danach ist bis zum Ableben deiner Eltern kein Prozess mehr zu erwarten, selbst wenn er regelmäßig angedroht würde.


Für die Zukunft könnte man nun schon jetzt überlegen: Wenn ihr mehrere Geschwister seid und einer von euch (oder euren Kinder) einen Wohnbedarf in dieser Wohnung haben könnte, dann könnte der Mietvertrag auch in der Erbfolge weiter erhalten bleiben. Zumindest ist es so, dass bei einer Erbgemeinschaft jeder einzeln verklagt werden müsste, was dich Chancen erhöht, den unbefristeten Mietvertrag zu erhalten.

Grüße
Stefan

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ozirf
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Beitrag von ozirf » 04.06.2013, 13:06

Ich wollte euch mal diesbezüglich up to date halten:

In der Zwischenzeit waren wir beim Anwalt und haben Einspruch eingelegt und die Gegenseite hat auch ein Gegenschreiben an uns geschickt unter anderem mit dem Detektivbericht.

O-Ton unserer Anwältin zum Detektivbericht: "Das ist einer der schlechtesten Detektivberichte die ich gesehen habe" Im Grunde steht im Bericht nur drin, dass sich mein Vater für sich selbst ausgegeben hat.

Unter anderem steht da drin dass etwa ein 50 Jahre alter man, ihm die Tür geöffnet hat.- Zur Info, mein Vater ist 69! Sehr schmeichelhaft.

Wir haben auch eine Zeugenliste mit über 50 Leuten, die bestätigen können dass meine Eltern nie wo anders gewohnt haben. Unter den Zeugen sind bis auf 3 Parteien, alle Nachbarn auf der Liste.

Ich hoffe, dass der erste Gerichtstermin am 12/06/2013 schon zur Einstellung des Verfahrens führt- denn die Gegenseite hat wirklich nichts in der Hand! Ansonsten wird es dann ein 2.ter Gerichtstermin entscheiden der dann wahrscheinlich nach dem Sommer stattfinden wird und auch Zeugen vorgeladen werden.

Wir sind sehr zuversichtlich aber diese ganze Angelegenheit ist eben sehr ärgerlich.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 04.06.2013, 13:30

ozirf hat geschrieben:Wir sind sehr zuversichtlich aber diese ganze Angelegenheit ist eben sehr ärgerlich.
Sowieso ist das ärgerlich! ...

Grüße
Stefan

tszr
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Beitrag von tszr » 07.06.2013, 06:51

hallo,

soviel ich weiß gilt folgendes, falls es nicht schon geändert wurde:

wenn der vermieter einen eigenbedarf an der wohnung anmeldet und beweisen kann, kann er den aktuellen mieter auch ohne verfehlungen (gründe) jederzeit kündigen. (natürlich mit einigen monaten frist)

aber eine kündigung auszusprechen um die wohnung neu und teurer zu vermieten ist ohne verfehlungen des mieters nicht möglich.

mfg tszr

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 07.06.2013, 13:29

tszr hat geschrieben:... falls es nicht schon geändert wurde:

wenn der vermieter einen eigenbedarf an der wohnung anmeldet
Habe ich auch schon gehört, aber im Zusammenhang mit unseriösen Mietern (Mietnomaden).
tszr hat geschrieben:aber eine kündigung auszusprechen um die wohnung neu und teurer zu vermieten ist ohne verfehlungen des mieters nicht möglich.
Und darum geht es ja: Es wird dem Mieter einfach die Verfehlung unterstellt, dass er die Wohnung nicht nutzt, sogar einen Wohnsitz woanders hat, dass er die Wohnung untervermietet oder gar keinen akuten Wohnbedarf hat ... Und selbst das wären ja noch nicht einmal eine Verfehlungen, sofern diese Punkte im Mietvertrag so festgehalten sind --- "rechtliches Verhalten" wird als Verfehlung ausgelegt!!!

Eigentlich müsste so etwas verboten sein, oder zumindest sollte man hier rechtlich dagegen vorgehen können, damit sich diese Immobilienhaie vorher 2x überlegen, ob sie eine Kündigungsklage anstreben...

Grüße
Stefan

gerdagruber
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Beitrag von gerdagruber » 03.10.2013, 22:43

Jetzt muss ich mal Fragen - ist es eigentlich rechtens, dass hier Detekteien eingesetzt werden, um Mieter abzusägen?

Ich meine, vielleicht gibt es ein zwei Fälle wo es zutreffen mag, dass die Wohnung nicht genützt wird...

Worum geht es hier, die Mieter rauszubekommen, damit man den neuen Mietern höhere Mieten aufs Auge drücken kann?

Unglaublich, kann man da eigentlich in irgendeiner Form, nach dem man den Rechtsstreit gewonnen hat, gegenklagen, das ist ja nicht nur unerhörte, sondern Wahnsinn....!!!!!

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