Orangeübernahme durch 3- Änderung von Tarifen?

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Wowo
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Orangeübernahme durch 3- Änderung von Tarifen?

Beitrag von Wowo » 02.12.2011, 20:30

Hallo,

ist es wahrscheinlich, dass alte Orangetarife (z.B. mein geliebter Hallo Europa SMS) von 3 nach der Übernahme getötet werden?

ray81
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Beitrag von ray81 » 02.12.2011, 22:21

Das ware durchaus möglich, auch der Anbieter hat ein Recht den Vertrag zu kündigen ...
Gruß Ray

Wowo
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Beitrag von Wowo » 04.12.2011, 01:24

Aber dann darf ich jederzeit - auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer- zu einem andren Betreiber wechseln, right?

:cry: :cry: :cry: :cry: :cry:

LZ9900
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Beitrag von LZ9900 » 04.12.2011, 09:56

klar, du mußt nur die restlichen grundgebühren bis vertragsende auf einen schlag bezahlen, aber das macht doch keinen sinn, oder?

der betreiber kann ja auch erst zum ende des vertrages kündigen. aber warum sollten sie das machen?

Wowo
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Beitrag von Wowo » 04.12.2011, 14:09

?

1) Ich dachte immer, dass man bei einer Änderung im Tarif, die eine Verschlechzerung für den Kunden bedeutet (nur noch 900 SMS statt 1000) Sonderkündigungsrecht hat.

2) Falls ein Tarif aufgelöst wird, kann ihn der Kunde noch bis zum Ende seiner Mindestvertragsdauer benutzen??

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brus
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Beitrag von brus » 04.12.2011, 14:13

Wowo hat geschrieben: Ich dachte immer, dass man bei einer Änderung im Tarif, die eine Verschlechzerung für den Kunden bedeutet (nur noch 900 SMS statt 1000) Sonderkündigungsrecht hat.
Das glaube ich auch.
Grüße
Gerhard

Wowo
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Beitrag von Wowo » 04.12.2011, 14:16

brus hat geschrieben:
Wowo hat geschrieben: Ich dachte immer, dass man bei einer Änderung im Tarif, die eine Verschlechzerung für den Kunden bedeutet (nur noch 900 SMS statt 1000) Sonderkündigungsrecht hat.
Das glaube ich auch.
Das ganze Auflösen eines Tarifs würde ich als ziemlichen Nachteil bezeichnen. :lol:

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 04.12.2011, 14:22

@Wowo
bei einer Änderung im Tarif, die eine Verschlechzerung für den Kunden bedeutet (nur noch 900 SMS statt 1000) Sonderkündigungsrecht hat.
Das stimmt auch und du hast ein Sonderkündigungsrecht, wenn diese Änderung auch dich als Bestandskunde (und nicht bloß die Neukunden) treffen soll.
Falls du zu diesem Zeitpunkt jedoch keine vereinbarte Mindestvertragsdauer mehr hast, kannst du (ohne eine evtl. längere Kündigungsfrist einhalten zu müssen) zum Wirksamwerden der für dich negativen Änderung kündigen.

Falls ein Tarif aufgelöst wird, kann ihn der Kunde noch bis zum Ende seiner Mindestvertragsdauer benutzen??
Betreiber werden eine Auflösung von alten Tarifen üblicherweise wohl zunächst nur so durchführen, daß diese nicht mehr neu angemeldet werden können bzw. kein Wechsel in diese mehr möglich ist.
Falls darüber hinausgehend der Tarif aktiv beendet werden sollte, wird sicherlich eine laufende Mindestvertragsdauer abgewartet, da der Betreiber daran genauso gebunden ist und sich sonst neben einer äußerst negativen Publicity auch dem Risiko von Schadenersatzansprüchen etc. aussetzt.
Und mit dem Ende der MVD kann man den betroffenen Kunden dann problemlos ein mehr oder weniger attraktives Umstiegsangebot machen.

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