@Azby: Vielen Dank für deine Antwort!Azby hat geschrieben:Ja. Geh in den Shop (mit PUK und SIM) und verlange die Auszahlung auf dein Konto.bfb hat geschrieben:1) Kann ich das Guthaben kostenlos auszahlen lassen?Der Vertragspartner. Das bist du. Mindestalter brauchst du keines. Du kannst dir das Guthaben also auch auszahlen lassen, wenn du bspw. erst 15 Jahre alt bist.bfb hat geschrieben:2) Wer kann sich das Guthaben auszahlen lassen? Muss man dafür ein Mindestalter haben?Der Vertrag läuft bis zum Ende der Gültigkeit der alten AGB, also bis einschließlich 23.7.2010. Prinzipiell bleibt die SIM im Eigentum von T-Mobile, allerdings kannst du sie jedenfalls bis zum Ende des Vertrags (auch eine Wertkarte ist ein Vertrag) behalten, danach halte ich es für unwahrscheinlich, dass T-Mobile sie zurückverlangt, obwohl sie es könnten.bfb hat geschrieben:3) Wann wird die SIM-Karte deaktiviert? Kann man die SIM-Karte und die darauf gespeicherten Informationen behalten?Ich habe mir die neuen Bedingungen diesbezüglich bisher noch nicht durchgelesen. An sich könnte man einen Text in der Form "Sollte innerhalb eines Zeitraums von x Monaten kein (aktives) Telefonat getätigt werden, fallen x€ an" so verstehen, dass jedes Telefonat, auch ein kostenloses, ausreicht. Wenn in den Bedingungen steht, dass ein kostenpflichtiges Telefonat geführt werden muss, ist die Sache klar.bfb hat geschrieben:4) Reicht auch ein 0800er Anruf für die SIM-Aktivitätspauschale?
zu 2): Ich frage deshalb nach da ja nicht jeder 14 Jährige (oder jünger) ein Bankkonto besitzt. Ich habe zu den Bedingungen für das Auszahlen leider noch nichts auf der Homepage von TMA gefunden.
zu 3): D.h. am 23.7.2010 wird die SIM-Karte deaktiviert und das derzeitige Guthaben (vom 23.7.2010) wird dann auf dem angegeben Konto gutgeschrieben?
zu 4):
Quelle: http://www.t-mobile.at/_PDF/AGB/100531_ ... Mobile.pdf6.16. Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepay
Anschlusses (SIM- Aktivitätspauschale):
Wenn Sie Ihre Prepay SIM-Karte 3 Monate lang
nicht aktiv nutzen (keine aktiven Gesprächsaufbauten),
so sind wir berechtigt, Ihnen ab Beginn
des 4 Monats eine Gebühr für die Bereitstellung
Ihres Anschlusses (SIM – Karte) zu verrechnen.
Die Details zu dieser Bearbeitungsgebühr entnehmen
Sie bitte den für Ihren Tarif geltenden
Entgeltbestimmungen. Nach einem neuerlichen
Gesprächsaufbau wird diese Gebühr bis nicht
verrechnet. Sie wird erst wieder verrechnet,
nach dem die SIM-Karte 3 Monate lang nicht
aktiv genutzt wurde.
Also auch ein kostenloses Gespräch würde ich sagen!