UTA - EGN

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Gast

UTA - EGN

Beitrag von Gast » 22.11.2004, 20:16

muss mir UTA einen EGN per Post schicken oder können sie das verweigern?
ich hätte geren ein und mir wurde gesagt, dass das nur geht wenn ich direkt vom Konto abbuchen lasse
st

Gast

Re: UTA - EGN

Beitrag von Gast » 23.11.2004, 06:13

Anonymous hat geschrieben:muss mir UTA einen EGN per Post schicken oder können sie das verweigern?
ich hätte geren ein und mir wurde gesagt, dass das nur geht wenn ich direkt vom Konto abbuchen lasse
st

ich weiß das er seit 1-2 jahren nichts mehr kosten darf, laut EU, aber ob UTA auch einen ausstellen muss weiss ich nicht............ :wink:

Matula
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Beitrag von Matula » 23.11.2004, 10:19

Ich werde mich erkundigen.
Mir schickt UTA schon seit 4 Rechnungen keinen mehr. Bei den ersten beiden Malen bat ich noch nett per Hotline um Nachsendung. Hab jedes Mal dazugesagt, daß sie es mir in Zukunft ja von alleine schicken. Hat nix genützt, wie das eben bei der chaotischen UTA so ist.

Jetzt aber, wo UTA eh zu Tele2 gehört, bin ich nimma so geduldig. Werd diesmal der Leiterin des Kundenservices schreiben, daß ich ihn bei der nächsten Rechnung gefälligst von alleine haben will und ich gerne wissen würde, warum es absolut nichts nützt, wenn man darum bittet, daß nicht mehr darauf vergessen wird!

Bei meiner letzten Rechnung hat UTA übrigens einfach mein Guthaben, was aus der Rechnung davor übergeblieben war, unter den Tisch fallen lassen. Hab natürlich einen scharfen Einspruchsbrief geschrieben und gesagt, daß ich den abgebuchten Betrag leider zurückbuchen muß, wenn sie mir nicht rechtzeitig* antworten. Die Antwort war: "Wir weisen die Beschuldigung, UTA würde Gutschriften unterschlagen, ausdrücklich zurück."

Was der/die Schreiber/in des Briefes, der/die übrigens anonym bleiben wollte und mit UTA Kundenservice gezeichnet hat, damit gemeint hat, wenn UTA mir meine Gutschrift nicht abzieht, sondern sie tatsächlich unterschlägt, weiß ich nicht...

Sie haben mir jedenfalls den Betrag dann zurücküberwiesen...

* Damit die 42 Tage, die man eine Rückbuchung bei der Bank veranlassen kann, nicht überschritten werden.

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