Skandal,Tonaufnahmen,vor Gericht,als Beweismittel zuläsig!!!

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Mr.Dailer
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Skandal,Tonaufnahmen,vor Gericht,als Beweismittel zuläsig!!!

Beitrag von Mr.Dailer » 14.05.2008, 09:46

Guten Morgen!

heute gibt es wieder einmal ,einen vermeldbaren "Tiefpunkt",in der österreichischen Telekomunikationsgeschichte!
das traurige daran ist,das die ausländischen Medien,wiedermal früher darüber berichten,wie die einheimischen,was ich nun wirklich nicht begreife!

doch,liest selbst!

http://www.heise.de/newsticker/Oesterre ... ung/107801

das ist nun wirklich harter Tobak das...

anzumerken gilt,das Tele 2,schon seit einiger Zeit versucht,diesen Umstand,bisher bekannt,als Gesetzeslücke auszunutzen,Telefongespräche,werden aufgezeichnet,und der mündliche Zuspruch,des Kunden auf Tonband Archiviert!
die Hotlien zur Thematik befragt,das lezte mal,vor einem halben Jahr hies es,nein,ohne Unterschrift,kommt kein Vertrag zu stande,den müsse man immer getrennt unterschreiben!
so wie es ausschaut,ist dem nicht mehr so!

wahrscheinlich sind jetz dann noch bald,videoaufnahmen,aus unbekannter Quelle erlaubt ,und den Leuten,die anderen ,eins auswischen wollen,finden,in den neuen "Gesetzen",ihren Nährboden,und bekommen dann wahrscheinlich auch noch recht!
mir,wäre im Moment,kein anderes Land bekannt,wo Beiweisstücke,aus Tonbandmitschniten,gültigkeit hätten!

Azby
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Re: Skandal,Tonaufnahmen,vor Gericht,als Beweismittel zuläsi

Beitrag von Azby » 15.05.2008, 23:57

Mr.Dailer hat geschrieben:... ohne Unterschrift,kommt kein Vertrag zu stande,den müsse man immer getrennt unterschreiben!
Tja und genau das ist der Blödsinn, den sie einem immer einreden.
Es wird viel geredet, wenn der Tag lang ist - es muss aber nicht alles wahr sein. Ein Vertrag kann sehr wohl auch auf anderem Wege als auf dem Schriftlichen zu Stande kommen. Es muss nicht überall deine eigenhändige Unterschrift unter einem Blatt Papier stehen, damit ein Vertrag abgeschlossen wird. Was schon stimmt ist, dass der schriftliche Vertrag am einfachsten nachgewiesen werden kann, da der Vertragspartner es schwarz auf weiß stehen hat. Das trübt die Tatsache, dass man Verträge zB auch mündlich abschließen kann aber überhaupt nicht.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 16.05.2008, 01:44

,könnte,es sein,das das Gesetz,vor gar nicht allzulanger Zeit,noch anderst war?
habe vor 2 Jahren,bei der Ak Hotline angerufen,da sagte man mir das exakte Gegenteil,wortwörtlich ,ein Vertrag kommt nur mit Unterschrift zustande,Telefonverträge sind nicht gültig!


Anmerkung,Betrüger,könnten sich dieses neue Gesetz,selbst zu Nutze machen,und im Großen Stiel durch Scheinangebote,abzocken,selbes Debakel wie mit der Online Klingeltonbestellung z,b durch Teenager!
gab ja oft Fälle,wo durch selbst,ernannte Lottofirmen,und psychollogischen Tricks,von alten Leuten,die Kontonummer erfragt wurde,schubs darauf,hats schon das Geld vom Konto eingezogen,ein paar Tage später!
unser ständig,als sicher,in den Medien ,gelobtes Bankensystem,hat versagt:(

Gute Nacht!
bis die Tage!

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Beitrag von Azby » 16.05.2008, 11:51

Nein, mündliche Verträge gibt's schon länger, als wir alle alt sind.
Was die von der AK gemeint haben ist wahrscheinlich, dass eine Aufzeichnung deiner Zustimmung am Telefon unter gewissen Umständen vor Gericht nicht zulässig ist, wenn's zum Streit kommt und es daher schwieriger für den Anbieter ist, zu beweisen, dass du dem Vertrag zugestimmt hast. Der Vertrag kommt aber durch deine (mündliche) Zustimmung (auch über Telefon) zu Stande. Daran hat sich in den letzten Jahren nichts geändert.
Von Verträgen, die über den Fernabsatz abgeschlossen werden (wie in diesem Fall), kann der Kunde (Konsument) laut §5e KSchG innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Wenn sie dich über dieses Recht nicht informieren (was sie wahrscheinlich nicht machen, wenn sie ein unseriöser Haufen sind), beträgt dein Rücktrittsrecht 3 Monate. Das sind deine "Vorteile" bei solchen Verträgen. Die Tatsache dass du innerhalb der gesetzlich geregelten Frist zurücktreten kannst, trübt die Gültigkeit des Vertrags aber überhaupt nicht, besonders wenn die Frist abgelaufen ist und du innerhalb dieser nicht zurückgetreten bist.

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Beitrag von Mr.Dailer » 16.05.2008, 17:15

,wenn man die Provider auf das Fernabsatz gesetz anspricht ,werden sie,ganz unhaltsam!
habe,es bis jezt noch nicht durchexerziert,traue mich aber jezt schonn zu sagen,da sie sich zieren werden,dir einen Cent,zurückerstatten,nur ein Fallbeispiel,es gibt sagen wir keine Anschlus Aktion,und ein Techniker kommt für seinen 130€ Satz,die Stunde die Leitung Schalten,(Anmeldegebühr)
wurde der Vertrag,online Abgeschlossen,kann man wie gesagt laut Ö Gesetz in 7 Tagen zurücktreten,in Deutschland sind es bzw bei den Eu Vorgaben waren es übrigens 14 Tage!
nun tritt der Kunde zúrück,und will seine 130€ wieder haben,die Ta wird sagen das sei nicht möglich,da der Arbeits,und der Zeitaufwand,durch den Techniker,bereits bestanden hat!
das Gesetzt sagt aber genau das Gegenteil,alle Gebühren,müssen dem Kunden Zug um Zug rückerstatet werden,weis es aber jezt schon das es nicht geht,hat sowas wirklich schon mal jemand durchexerziert?

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