weils gar nix mehr mit Telediscount zu tun gehabt hat...
@Mr.Dialer
Dass das Entsperren VOR Vertragsende nicht korrekt ist, ist ganz klar!
Habe selber 1999 mein Ericsson T18 kostenpflichtig entsperren lassen. War unterm Strich noch immer billiger, als es entsperrt zu kaufen.
Was aber eine Frechheit ist, dass man zumindest bei A1 ein drei Jahre altes Telefon immer noch um ca. € 40,- entsperren lassen muss! Anstatt dankbar zu sein, dass man nach wie vor Kunde ist, legen sie einem Steine in den Weg, um ja nicht bei anderen Anbietern mit dem "eigenen A1" Handy telefonieren zu können...
Da lob ich mir die Rufnummerportabilität, denn die hat in Deutschland dazu geführt, dass die Netzsperren durch Brandings ersetzt worden sind. Brandings sind zwar auch nicht das Wahre, aber zumindest kann man Wertkarten ohne Probleme (wenn man z.B. mit ausl. Wertkarte auf Urlaub ist) im selben - vielleicht Triband - Gerät verwenden.
- Und was die Garantie betrifft, das ist ganz klar geregelt: Der Mobilfunkbetreiber kann/darf auf die Hardware (Handy) - im engeren Sinne - gar keine Garantie anbieten, weil sie die Geräte nicht reparieren können und dürfen. Sie können auf freiwilliger Basis Reparaturen zahlen, wenn dies der Hersteller nicht kostenlos machen würde.
- Eine Kausalität zwischen einer aufgehobenen SIM-Lock und eines Defektes herzustellen ist ein vages Unterfangen! Da im Sinne der Gwährleistung der Konsument die Beweisführungspflicht hat, ist es im Normalfall ein aussichtsloses Unterfangen. Keine Privatperson würde deshalb einen Gerichtsprozess anstreben, wenngleich auch jede private Rechtsschutzversicherung aussteigen würde, weil der streitbare Wert (Reparatur) ziemlich sicher unter der Nichtigkeitsschwelle liegt. Wenn es jemand machen würde, getraute ich mich viel auf Sieg zu setzten.
- Netzsperren ansich sind - ebenfalls im engeren Sinne - wettbewerbswidrig (siehe Sachen mit FT400 von der Telekom). Es ist also per Lex ein Entgegebnkommen des Betreibers, ein Gerät billiger anzubieten und es als Gegenleistung zu sperren. Rechtsanspruch auf diese Sperre besteht jedoch keiner.
- Wie das vertraglich zwischen Mobilfunkbetreiber und Hersteller geregelt ist, ist eine andere Sache. Sofern der Hersteller sich verpflichtet, ein gesperrtes Gerät bis zur ausdrücklichen Order des Betreibers gesperrt zu halten, ist es eine Sache der Unternehmenskultur und der Geschäftsmoral, ob ein Hersteller (in weiterer Folge Vertragspartner) sich daran hält oder nicht. Letztendlich ist es auch eine Sache von Marktmacht, die ein Betreiben oder Hersteller ausspielen kann ("Nokia beliefert A1 nicht mehr" oder "A1 vertreibt keine Nokia Hardware mehr"), wenn sich einer der Vertragspartner nicht an die Regeln hält.
- Wie es gehandhabt werden müsste, wenn ein Kunde ein netzgesperrtes Telefon selbst entsperren möchte und dabei geht etwas schief, müssten die Gerichte entscheiden. Garantieanspruch wird wahrscheilich entfallen.
- Ich bin mir nicht sicher, inwieweit der Hersteller seine Software zur Verwaltung der Telefons (Update einspielen, SIM-Lock einrichten,...) verkauft bzw. verkaufen darf. Sofern es käuflich zu erwerben ist, spricht nichts dagegen, dass man selbst eine Netzsperre herausnimmt.
Nur um es einmal klar gesagt zu haben.
Grüße
Stefan