Telefongebührenbefreiung
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Telefongebührenbefreiung
Ich habe eine Frage:
Bekommt man auch für die Gesprächsgebühren eine Gutschrift, wenn man bei der Telekom Austria eine Telefongebührenbefreiung (vom BMVIT) hat?
Wenn ja wie funktioniert das, wenn man über Preselection eigentlich so gut wie alle Gespräche über einen alternativen Anbieter führt?
Vielen Dank schon im Voraus!
Mike
Bekommt man auch für die Gesprächsgebühren eine Gutschrift, wenn man bei der Telekom Austria eine Telefongebührenbefreiung (vom BMVIT) hat?
Wenn ja wie funktioniert das, wenn man über Preselection eigentlich so gut wie alle Gespräche über einen alternativen Anbieter führt?
Vielen Dank schon im Voraus!
Mike
Ja, ein bißchen ist dabei. Ja nach Tarif hat bis zu 60 Minuten Gratistelefonie.
Nähereres bei Telekom Austria:
http://kundenbereich.aon.at/produkte_ta ... schuss.php
Allgemein für alle möglichen Anbieter:
http://www.orf-gis.at/meld_be6.htm
Nähereres bei Telekom Austria:
http://kundenbereich.aon.at/produkte_ta ... schuss.php
Allgemein für alle möglichen Anbieter:
http://www.orf-gis.at/meld_be6.htm
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Re: Telefongebührenbefreiung
Wenn du eine Voreinstellung hast und aber die 60 Minuten nutzen willst dann kannst du für die 60 Minuten die 1001 vorwählenActiveMikeX hat geschrieben: Wenn ja wie funktioniert das, wenn man über Preselection eigentlich so gut wie alle Gespräche über einen alternativen Anbieter führt?
und da telefonierst du dann über die Telekom Austria!
Musst aber dann bei jeden Gespräch,das du über die Telekom AUstria führen willst, machen!
Ich bin was ich bin!
Das kleine Ichbinich
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die Gutschrift,die man da bekommt,gilt nur in der Freizeit 60 Minuten pro Monat österreichweit,und ist nicht übertrag bar,kannst auch auf Bfree One oder Tmobile Wertkarte anmelden,für alle Nezte,gelten dann zu jeder Zeit,eine Stunde Österreichweit!
man bekommt 27€ und die Minute kostet dann 40 cent,ist meiner Meinung nach einer Dringenden überarbeitung zu unterstellen,sowas ist nicht mehr Zeitgemäß,vorallem,das beim Festnezt das Freimunutern Guthaben verfällt bis zun nächsten Monat,was beim Handy ,nicht der Fall ist !
man bekommt 27€ und die Minute kostet dann 40 cent,ist meiner Meinung nach einer Dringenden überarbeitung zu unterstellen,sowas ist nicht mehr Zeitgemäß,vorallem,das beim Festnezt das Freimunutern Guthaben verfällt bis zun nächsten Monat,was beim Handy ,nicht der Fall ist !
@Mister Dialer!
Es gibt grundsätzlich zwei Zuschussarten. Diese sind tarifabhängig.
Beim Standard-Tarif bekommt man zur Grundgebührenabdeckung
3,20 exkl. Ust. für Verbindungsentgelte "geschenkt". Natürlich muss diese Gebühr auch vertelefoniert werden.
Beim Tiktak bekommt der Zuschusskunde einen Fixzuschuss von 13,81 exkl. Ust. (ich hoffe, dass ich da jetzt richtig liege) Auf alle Fälle ein bisschen mehr als die Grundgebühr ausmacht.
Dass diese "Freiminuten" nur in der Freizeit gültig sind, ist mir neu.
Es gibt grundsätzlich zwei Zuschussarten. Diese sind tarifabhängig.
Beim Standard-Tarif bekommt man zur Grundgebührenabdeckung
3,20 exkl. Ust. für Verbindungsentgelte "geschenkt". Natürlich muss diese Gebühr auch vertelefoniert werden.
Beim Tiktak bekommt der Zuschusskunde einen Fixzuschuss von 13,81 exkl. Ust. (ich hoffe, dass ich da jetzt richtig liege) Auf alle Fälle ein bisschen mehr als die Grundgebühr ausmacht.
Dass diese "Freiminuten" nur in der Freizeit gültig sind, ist mir neu.
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,Beim Standart Tarif,gab man mir zumidest vor.,2 Jahren diese Auskunft,das die Nr,ab 18 h,also in der Freizeit gelten,das sie es beim Tiktak geändert haben,kann sein,ist mir aber nicht bestätigt worden,vielleicht ist es bei Tik Talk inzwischen anders,einfach mal nachfragen bei der Gis!
die Gesetzteslücke,besteht,meiner Meinung nach immer noch daran,das eine Grundgebührbefreiung,immer nur noch bei der Ta,bzw eben den Mobilfunkanbeitern bentragt werden kann,würde jemand zu Voice Over Ip Inode Etc,wechseln,gäbe,es aus welchem Grund auch immer keine Befreiung,was insofern unlogisch,ist da ja der Zuschuß vom Bundes Ministerium für Soziale Sicherheit kommt,und deshalb ,anbieter Unabhängig vergeben werden sollte!
die Gesetzteslücke,besteht,meiner Meinung nach immer noch daran,das eine Grundgebührbefreiung,immer nur noch bei der Ta,bzw eben den Mobilfunkanbeitern bentragt werden kann,würde jemand zu Voice Over Ip Inode Etc,wechseln,gäbe,es aus welchem Grund auch immer keine Befreiung,was insofern unlogisch,ist da ja der Zuschuß vom Bundes Ministerium für Soziale Sicherheit kommt,und deshalb ,anbieter Unabhängig vergeben werden sollte!
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