Habe plötzlich TA Vertrag, obwohl ich nie einen wollte!

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Herwig
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Habe plötzlich TA Vertrag, obwohl ich nie einen wollte!

Beitrag von Herwig » 14.12.2009, 13:52

Da ich in meinem Haus über keine Telefonbuchse mit Telefonkabel verfügte, rief ich bei der Telekom an mit der Bitte, dass sie mir eben dieses installieren sollen. Ich betonte, dass ich dieses Kabel später nur für Internet nutzen möchte und keinen Festnetzanschluss möchte.

Ein Techniker kam im Oktober, installierte die Telefonbuchse und das Kabel. Plötzlich teilte mir dieser meine neue Festnetznummer mit. Ich fragte, ob diese bedeutet, dass ich monatliche Gebühren zahlen muss, was dieser bejahte. Ich sagte ihm, dass ich auf keinen Fall monatlich für einen Festnetzanschluss zahlen möchte. Daraufhin meinte dieser, dass das kein Problem sei, ich könnte den Festnetzanschluss sofort wieder kündigen. Es könnte nur sein, dass ich das erste Monat zahlen müsste, bis die Kündigung durchgeführt ist.
Ich bestätigte diesem Techniker auf seinem Elektronikdings mit meiner Unterschrift, dass er da war.

Ich kündigte schriftlich noch am selben Tag diese Festnetznummer.

Anfang Dezember bekam ich eine Rechnung über 180 Euro. Angeblich wurde bei mir eine „AonSprachKombi“ hergestellt und die Herstellungsgebühr dafür beträgt 180 Euro.

Ich rief beim Kundendienst an und die sagten mir zusammengefasst folgendes:
„Sie haben bei uns angerufen, und einen Telefonanschlussbestellt, wir haben sie schriftlich als Kunde willkommen geheißen, sie haben dem Techniker seine Arbeit bestätigt und in den AGB’s können sie alle Vertragsbedinungen nachlesen.“

ERSTENS wusste ich nicht einmal, dass ich einen Vertrag habe!
ZWEITENS kam ich deshalb auch nicht auf die Idee, nach irgendwelchen AGB’s zu suchen.
DRITTENS habe ich niemals irgendein Schriftstück unterschrieben.

Weiters wurde mir vom Kundendienst mitgeteilt:
“Sie haben die AonSprachkombi zwar gekündigt, jedoch beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate, sie müssen somit also die vollen 12 Monate jeden Monat die 15,9 Euro bezahlen.“

Ich wusste nie was von einer Mindestvertragsdauer, ich wusste nicht einmal etwas von einem VERTRAG!! Ich frage mich, wann ich wo was unterschrieben habe, das auch nur im entferntesten mit einem Vertrag zu tun gehabt haben soll!?

Wie kann das alles möglich sein? Einen Vertrag zu besitzen, ohne ein Schriftstück unterschrieben zu haben, ohne selbst auch nur irgendetwas davon zu wissen?

Im Moment finde ich das alles einfach nur angsteinflößend!

ray81
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Beitrag von ray81 » 14.12.2009, 15:04

Zuerst einmal, willkommen im Forum.

So, jetzt zu deinem Erlebten, das hast du dir zu 99% wahrscheinlich selbst eingebrockt.
Also, erst einmal, weshalb läßt du die Telekom einen Anschluß installieren, den du erst mal gar nicht nutzen möchtest?
Meinst du etwa, dass die Telekom dir das gratis installiert?
Alles ein wenig realitätsfern!
Weiter, dem Installationstypen hast du nicht nur unterschrieben, dass er da war, sondern damit auch den Vertrag bekräftigt, den du telefonisch - deiner Meinung nach nicht - bestellt hast.
Ein wenig blauäugig unterschrieben ... und jetzt weißt du auch, weshalb du einen Installationsfuzzi nichts glauben solltest, was vertragliche Sachen betrifft.
Es gibt nahezu überall eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, es gibt wenige Ausnahmen, wie etwa Handy Discounter ... die extra mit "ohne MVD" werben. Die Telekom gehört nicht dazu.
Ich wette, du hast dich überhaupt nicht informiert, wenn du das getan hättest, behaupte ich, wäre so etwas nicht passiert.
Ich kann abschießend nur sagen, verbuche es als Lehrgeld und gehe das nächste Mal nicht so blauäugig Verträge ein. Noch ein Tipp, nur Schriftliches zählt wirklich, nicht weil mündliche Vereinbarungen nicht zählen würden, sondern schriftliche Sachen sind nachweißbar, mündlich ist oft Schall und Rauch.
Also, dumm gelaufen, die Telekom hat nicht aktiv daran gearbeitet, deinen Irrtum aufzuklären, wobei ich sagen muss, das Ausmaß war für die Telekom wohl auch nicht wirklich zu ersehen.
Wer läßt sich auch schon einen Anschluss legen, obwohl er denn dann erst mal gar nicht nutzen will.
Du hättest der Herstellung widersprechen müssen, als der Installationstyp da war ... also eine Herstellung hätte nie stattfinden dürfen! Dann wärest du wohl aus der ganzen Sache rausgekommen.
Danach kannst du wohl Gegenteiliges nur behaupten, deine Unterschrift sagt allerdings anderes ... alles wäre wohl nur gerichtlich zu klären, da sag ich aber mal, ich denke nicht, dass du da gute Karten hättest.

ERSTENS, der Vertrag kam mündlich zustande
ZEITENS, weshalb unterschreibst du dann?
DRITTENS, du hast unterschrieben, bei der Installation

Was der Installationsfuzzi gesagt hat, das kannst du leider nicht beweisen ... möglicherweise steht im Vertrag sowieso, dass mündliche Vereinbarungen nicht gelten!
Also, noch mal, nicht unterschreiben, bevor man wirklich informiert ist!
Das ist ja genauso, wie den Wachmann einer Bank nach Kreditkonditionen fragen ... so ähnlich zumindest ...

Also, ehrlich, das einzig angsteinflößende ist ... dein Verhalten ...

Verträge gibt es nicht nur schriftlich, du hast ja unterschrieben, mit der Herstellung auch den Vertrag akzeptiert - dass du dich wegen der AGB nicht infomiert hast ... ist dein Verschulden.

So genug der Rüge ... versuche zumindest den "überflüssigen" SprachKombi Vertrag auf einen aonKombi (Festnetz+Internet) ändern zu lassen, auf Kulanz ... das Festnetz ist einfach dabei, nimms auch wenn du es nicht brauchst, nur Internet ist auch nicht billiger! Oder auf aonBreitband!
Dann ist der Schaden wenigstens geringer, Herstellung fiel trotzdem an ... jetzt ist sie gratis!
Wenn du auf aonKombi wechselst, dann kommt einfach Internet für ein paar Euros dazu ...

In Zukunft, hier mal kurz - vorher - anfragen, dann kann man das Eine oder Andere vermeiden!
Viel Glück bei der Umstellung!

PS: Die Unterschrift gilt, ich lehn mich jetzt mal einfach aus dem Fenster, nicht (nur) der Tatsache, dass der Installationstyp da war, sondern dem Vertrag! Dass die Installation stattfand bekommt man durch das Ergebnis der Installation mit, der Anschluss ist nachprüfbar! :wink:
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 14.12.2009, 16:04

Auch von mir ein Willkommen im Forum!

Ray hat schon alles sehr ausführlich beschrieben und im Großen und Ganzen muss ich ihm bzgl. deines Vertrages zustimmen: Der sitzt.
Verträge können sowohl schriftlich, mündlich, als auch durch schlüssige Handlung eingegangen werden. Es wäre für den Vertragsabschluss also nie, wie in deinem Eingangsposting behauptet, notwendig gewesen, dass du etwas unterschreibst. Schriftlich werden Verträge deshalb abgeschlossen, um im Nachhinein genau bescheinigen zu können, auf was man sich geeinigt hat (steht dann auf dem als "Vertrag" titulierten Blatt Papier). Tatsächlich ist ein Vertrag aber nicht nur ein Stück Papier, sondern ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, in dem beide Parteien ihrem übereinstimmenden Willen folgend gegenseitige Verpflichtungen eingehen.
Zwar könntest du aufgrund deines scheinbar tatsächlich stattgefundenen Irrtums den Vertrag anfechten, doch liegt der Irrtum offensichtlich auf deiner Seite. Durch diese Argumentation könntest du bei der Telekom maximal im Kulanzweg etwas erreichen.

Was mich auch interessieren würde: Warum lässt du dir eine Telefonleitung legen, ohne sie auch benutzen zu wollen?
Die Herstellung des Telefonanschlusses kostet ohnehin einheitliche 167€, ob du das nun im Zuge einer Neuherstellung bei einem Alternativprovider (zB Inode) machst, oder direkt bei der Telekom, ist dann auch egal. Somit hast du dir nur selbst die Möglichkeit verbaut, vielleicht von einer Gratisherstellaktion Gebrauch zu machen. Weiters gilt auch ein bereits physisch existenter Anschluss als Neuherstellung, wenn die Leitung erst wieder aktiviert werden muss. Hättest du also tatsächlich die Leitung herstellen lassen, ohne einen Vertrag mit der Telekom über dein Telefon/(Internet) abzuschließen und hättest beispielsweise in 3 Monaten bei Inode ein Internet/Festnetz-Produkt bestellt, hätte die Herstellung erneut 167€ gekostet, weil die Leitung nicht aktiv gewesen wäre. Die Herstellung "im Vorhinein" wie in diesem Fall macht daher ohnehin keinen Sinn.

Ich glaube dir gerne, dass du das alles nicht gewusst hast und eigentlich andere Absichten hattest und ich will dir auch nicht sagen "selbst schuld" - trotz allem hast du bei der ganzen Sache eher schlechte Karten.
Ich kann mich jetzt nicht mehr ins Detail an die AGB der TA erinnern, glaube aber auch, dass darin bestimmt ist, dass mündliche Zusagen der Mitarbeiter nicht Vertragsbestandteil werden. Das ist in deinem Fall, wo du dich als (noch) uninformierter Kunde bei der TA informieren wolltest sehr unpraktisch - aber die "Absprache" gilt 1. nicht und 2. wird es schwer für dich, zu beweisen, dass dir das so kommuniziert wurde. Die Telekom wird sich legitimerweise auf ihre AGB und EB berufen, in denen die Vertragsbedingungen klar beschrieben stehen.
Ich kann dir in dem gesamtem Zusammenhang ebenfalls nur raten, auf das Kombipaket um 19,90€/Monat zu wechseln, das 8-Mbit/s-Internet und Festnetz (welches, du nicht benutzen musst, wenn du es nicht brauchst) inkludiert zu wechseln. Vielleicht beruhigt es dich etwas zu hören, dass es sich dabei um einen sehr günstigen Internettarif handelt.
Für die Zukunft kann ich dir nur raten, dich aufgrund der Standardangebote zu informieren (auf der Homepage der Betreiber) bzw. hier im Forum nachzufragen - hier wird dir idR mit solchen Fragen schnell und kompetent geantwortet, da sich die hier mitlesenden Forenteilnehmer praktisch täglich mit solchen Themen auseinander setzen.
Berichte doch bitte über deine weitere Vorgehensweise mit der Telekom und was dabei schlussendlich herauskommt. Wir hier im Forum haben unsere Erfahrungen auch großteils aus selbst gemachten Erlebnissen mit den Betreibern oder eben durch Input aus dem Forum.

Herwig
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Beitrag von Herwig » 14.12.2009, 16:19

Ich hatte eine recht lange Antwort geschrieben, diese dann aber doch wieder gelöscht. ICh möchte mich nicht in Nebenschauplätzen verlieren.

Es geht um einen kleinen, simplen Punkt: ICH habe niemals irgendsoetwas wie einen Vertrag unterschrieben. Darunter verstehe ich ein Schriftstück, auf dem genau die Vertragsbedingungen drauf stehen. Dass man trotzdem plötzlich einen Vertrag haben kann, empfinde ich als groben juristischen Missstand. Dass ich einen "Lieferschein" unterschreibe, also meine Unterschrift auf ein elektronsiches Dingsbums setze, auf dem NICHTS von irgendwelchen Vertragsbedingungen geschrieben steht, ist nach meinem Rechtsverständnis kein Vertrag.

Wo wäre da der Unterschied zu: Der Herr XY hat bei uns angerufen und ein Buch bestellt, wir haben das Buch geliefert, er hat unterschrieben und mit dieser Unterschrift hat er nun Amazon gekauft.

EDIT: Während ich diese Antwort an Ray schrieb, kam der zweite Beitrag rein.

ray81
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Beitrag von ray81 » 14.12.2009, 17:19

Ok, nochmal, du hast also die Herstellung des Anschlusses telefonisch beantragt!? Aha, aber laut deiner Erkenntnis geht das ja gar nicht, weil du ja nichts unterschrieben hast!? Eine Herstellung ist auch ein Vertrag, also wenn es nur schriftlich ginge, weshalb hast du das dann telefonisch gemacht!? UND NICHT SCHRIFTLICH!?
Also, sei mir nicht böse, aber du widersprichst dir dadurch.
Fakt allerdings ist, Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden, allerdings sind dann Vertragsbestandteile als auch der Vertrag nicht so leicht beweisbar, als es schriftlich möglich ist.
Da es bei der Telekom meines Wissen nicht nur eine Leitungsherstellung ohne ein Produkt gibt, ist eben scheinbar das Problem.
Bei einem mündlichen Vertrag steht Aussage gegen Aussage, Fakt sind aber die AGB bei der Telekom.
Da es bei der Telekom keine Leitung ohne Produkt gibt, stellt also deine Einverständniserklärung zur Herstellung damit auch eine stillschweigende Einverständniserklärung zum Produkt dar.
Hier könntest du sagen, ich wollte nicht aonSprachkombi, sondern aonKombi. Das zu ändern ist meiner Meinung nach noch leicht.
Allerdings zu sagen ich wollte nur eine Leitung, ist zwar auch möglich, aber steht konträr zur Tatsache, dass es eine Nur-Leitung nicht gibt.
Gut, das stellt also einen Irrtum dar, nur das ist nicht Schuld der Telekom, zumindest beweisen kannst du das nicht, schätze ich.
Du hast natürlich das Recht, das dir Nicht-Gewollte gerichtlich klären zu lassen, aber viel Aussicht gebe ich der Sache nicht. Das übersteigt die Kosten der 12 Monate.

Wenn du der Meinung bist, dass dies alles zu Unrecht geschehen ist, mußt du zu aller Anfang mal dem Vertrag unverzüglich bei der Telekom widersprechen, da ein Irrtum besteht. Dieser war dir nach Erhalt z.B. der ersten Rechnung schon aufgefallen, läßt du nun Zeit verstreichen, indem du nichts machst oder nur sinnlose Telefonate mit der Telekom führst, dann wird es immer schwieriger. Unverzüglich widersprechen, heißt es ... zuviel Zeit läßt Billigung zu!
Diesen Widerspruch wird die Telekom abschmettern, dann heißt es, sich anwaltliche Hilfe zu holen, Konsumentenschutz kannst du vergessen, der Fall ist, was das Pro für dich betrifft zu wenig eindeutig!
Na dann, ein Anwalt kostet auch und der wird dir wohl ziemlich wahrscheinlich dazu raten, das SprachKombi auf aonKombi umstellen zu lassen, das wird er dir wohl "leicht" rausholen. Nur seine Kosten ... naja

Du glaubst das elektronische Dingsbums stellt nur einen Lieferschein dar, wenn dem aber nicht so ist!? Es stimmt eben nicht immer das, wovon du ausgehst ...
Verträge gibt es eben auch mündlich, da bringt es nichts, ständig zu erwähnen, dass du nichts unterschrieben hast ...

Fakt ist, dass dir ein Vertrag an der Backe klebt und das wäre durch dein Zutun so nicht möglich gewesen, akzeptiere doch mal, dass du einen Fehler gemacht hast und rede dich nicht raus ... versuche doch, den Schaden klein zu halten, anstatt komplett da raus zu kommen.

Ich weiß gut davon zu reden, weil meiner Mutter eine ähnliche Sache passiert ist, no chance, trotz Anwalt konnte sie die "Schuld" von 230,- Euro "nur" auf 120 Euro drücken, aber ungeschoren kam sie dabei nicht raus ...

Du unterlagst einem Irrtum, der Vertrag kann angefochten werden, allerdings stellt dieser Irrtum nicht frei, dass der Telekom ein Schaden entstanden ist ... diesen gilt es dann abzugelten, 0-100 % - sprich 0 Euro bis zur kompletten Summe (Herstellung + 12 Monate GG) ... das ist dann "Vergleichssache" ... mit Anwalt leichter ... nur der kostet eben auch ... wenn man Glück hat wird das eine Nullrechnung ... nur den Ärger hat man trotzdem und die Nerven, die man dabei läßt, die vergütet einem Niemand.

Ein Problem ist auch, der Installationstyp hat dir ja mitgeteilt, dass die Herstellung mit Festnetz kombiniert ist, vor Installation oder nach ... Unterschrift verweigern oder nicht ... dir war klar, dass du nun mit der Installation ein Festnetz hast, du aber gar keines wolltest.
Schwierig, entweder widerspricht man dem Vertrag an sich oder man kündigt einen Vertrag, so wie du ... im Glauben du könntest es nach einem Monat. Entweder oder ... man kann doch einem Vertrag, der aufgrund eines Irrtums nicht zustande gekommen ist, nicht kündigen ... also alles ...
mir schon klar, man möchte das so unkompliziert wie möglich vom Hals haben, nur das Recht ist eben nicht unkompliziert ... übrigens das ist meiner Mutter auch so passiert :wink:

Nochmal als Tipp, minimiere den Schaden, maximiere dadurch deine Nerven ... :wink:
Gruß Ray

eigs
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Beitrag von eigs » 14.12.2009, 19:35

Willkommen im Forum!

Entweder du bezahlst die ganzen 12 Monate oder du ziehst deine Kündigung zurück und nimmst den Telefonanschluss oder du schreibst die Telekom an, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat und du das aonKombi (mit Internet) um 19,90€ wolltest.

Alle anderen Wege denke ich sind sinnlos, da du dadurch schlechter aussteigen wirst.

Azby
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Beitrag von Azby » 14.12.2009, 19:59

Herwig hat geschrieben:Es geht um einen kleinen, simplen Punkt: ICH habe niemals irgendsoetwas wie einen Vertrag unterschrieben.
Nochmal: So simpel der Punkt ist, so rechtlich irrelevant ist er.
Ich kann dir hierzu empfehlen, dir mal den kurzen aber eindeutigen § 863 ABGB durchzulesen:
ABGB hat geschrieben:§ 863. (1) Man kann seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen; sondern auch stillschweigend durch solche Handlungen erklären, welche mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übrig lassen.
Du kannst also Willenserklärungen jedenfalls schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlung abgeben und bist somit rechtlich daran gebunden.
Wenn du bei Amazon bestellst, unterschreibst du dem Paketpostler ja auch nur auf seinem Gerät und in dem Fall unterschreibst du lediglich, dass du das Paket entgegen genommen hast, nicht die Vertragserklärung zum Kauf bei Amazon. Die gibst du schon zuvor im Internet bekannt. Die rechtlichen Konsequenzen über die Rücktrittsrechte nach §5e KSchG beim Fernabsatzgeschäft lasse ich jetzt aus.
Bitte nimm zur Kenntnis: Die Tatsache, dass du nichts unterschrieben hast, ist rechtlich nicht von Bedeutung und vor Gericht/bei der Telekom machst du dich mit so einer Argumentation nur lächerlich.
Dass ein Vertrag _deinem_ Rechtsverständnis nach nur schriftlich zustande kommt, interessiert das Privatrecht nicht. Genaugenommen dürftest du dann nie beim Lebensmittelgeschäft um die Ecke einkaufen. Oder denkst du, da handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag? Der Kaufvertrag beim Billa kommt schlüssig zustande - du wählst die Ware, trägst sie zur Kassa und zahlst sie. Der Vertrag kommt zustande. Würdest du alles schriflich abhandeln wollen, bräuchtest du unendlich viel Zeit, Geduld und ein eigenes Archiv für deine (schriftlichen) Verträge.
Wo wäre da der Unterschied zu: Der Herr XY hat bei uns angerufen und ein Buch bestellt, wir haben das Buch geliefert, er hat unterschrieben und mit dieser Unterschrift hat er nun Amazon gekauft.
Genau so geht es. Du rufst an, gibst deine Willenserklärung ab ("Ich nehme ihr Angebot aus dem Katalog auf Seite x um y€ an, senden Sie die Ware bitte an..."), die Ware wird geliefert - es kommt ein Vertrag zustande. Eine Unterschrift auf einem Blatt Papier ist nicht erforderlich. Analog verhält es sich bei der Bestellung des Anschlusses der Telekom. Du rufst an, vereinbarst einen Installationstermin, der Mitarbeiter kommt vorbei, zieht die Kabel ein.

Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtum iSd §871 ABGB wäre vielleicht möglich, wenn du nachweisen könntest, dass der Irrtum vom anderen Vertragspartner (Telekom - hier durch die Hotline) veranlasst wurde. Im konkreten Fall ist das aber sehr unwahrscheinlich, da in jedem Fall trotzdem die AGB und EB bzw. die Einzelvertragsbestimmungen für die Herstellung eines Anschlusses der Telekom gelten. Davon abgesehen wird der Beweis schwierig, dass die Hotline dir was falsches mitgeteilt hat.

Herwig
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Beitrag von Herwig » 15.12.2009, 09:14

Danke mal für eure Antworten!

Also, dass ein Vertrag auch mündlich zustandekommen KANN, ist mir nun klar. Wie ist es aber in meinem Fall. ICh rufe bei Telekom an und sage zu einer mir fremden Dame:
"Ich möchte ein Kabel und eine Buchse aber keine monatlichen Gebühren im Anschluss."

JETZT weiß ich, dass es soetwas nicht gibt, WOHER sollte ich als Laie dies aber zu diesem Zeitpunkt schon wissen, vor allem, wenn mir diese antwortet:

"Wir schicken Ihnen einen Techniker vorbei."

Wenn ich dieses Gespräch aufgezeichnet hätte, wäre das meiner Meinung nach der Beweis, dass sicherlich kein mündlicher Vertrag über eines der Telekomprodukte zu stande gekommen ist, sondern bestenfalls für Kabel verlegen und Buchse montieren, selbst wenn die das gar nuicht machen.

Da ich das aber nicht beweisen kann, bleibe ich auf der Strecke, mir nun auch klar.

Kommen wir nun auf einen gemeinsamen Nenner, oder seid ihr immer noch anderer Meinung?

ray81
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Beitrag von ray81 » 15.12.2009, 11:26

so ungefähr, allerdings wurde dir unmittelbar vor/nach der Installation mitgeteilt, dass es ein Anschluss mit Telefon ist ... da hättest du intervenieren müssen, du hast es aber akzeptiert, ohne vorher wirklich zu wissen, was Sache ist ... hast dich "mündlich" auf das was der Installationsfuzzi gesagt hat verlassen und warst dadurch verlassen, für die Telekom hast du somit erst mal wieder quasi gezeigt, dass du das eh willst ...
Aber wie schon gesagt, minimiere den Schaden, indem du von Sprachkombi in den aonKombi kommst! Das ist was Breitband betrifft, eines der günstigsten Angebote österreichweit, wenn nicht das Günstigste, trotz Telefon!
WOHER: Du solltest dich als Laie erst einmal vorher "neutral" erkundigen, z.B. Internet ... in Foren ...
Gruß Ray

Azby
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Beitrag von Azby » 15.12.2009, 12:14

Du bist einem Irrtum unterlegen - einem wesentlichen Irrtum.
Die Vertragsaufhebung kannst du nur fordern, wenn der Irrtum durch den anderen Vertragspartner veranlasst war (Beweisfrage), ihm hätte auffallen müssen (wohl nicht der Fall, wenn du einen Anschluss bestellst) oder rechtzeitig aufgeklärt wurde (§871 ABGB).

ray81
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Beitrag von ray81 » 15.12.2009, 13:19

Nehmen wir an, ein Kunde hätte gesagt, er möchte nur einen Anschluss haben, ohne Telefon und Breitband, nur die reine Herstellung und daraufhin hätte die Mitarbeiterin gesagt: Wir schicken einen Techniker vorbei. Würde dann allerdings die Leitung hergestellt werden mit einem Festnetz, dann besteht hier eine vom Kunden nicht gewünschte Leistung.
Es handelt sich hier um einen Inhaltsirrtum - wenn ich mich nicht irre :) - da könnte man dann ansetzen.
Wenn nun aber der Kunde der Installation mit Festnetz mit Wissen des Umfangs zustimmt - meines Erachtens hier noch durch die Unterschrift bestätigt - dann kann man das nicht mehr einen Inhaltsirrtum nennen, sondern wohl eher eine Billigung. - ohne Gewähr - :wink:
Gruß Ray

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Beitrag von Stefan » 15.12.2009, 13:54

Herwig hat geschrieben:ICh rufe bei Telekom an und sage zu einer mir fremden Dame:
"Ich möchte ein Kabel und eine Buchse aber keine monatlichen Gebühren im Anschluss."
Wie es in deinem Fall ist!?
Ich unterstelle dir jetzt mal böses: Du hast von der gratis Herstellung gelesen und dachtest, du lässt dir mal den Anschluss gratis ins Haus legen.
Wenn dann die Zeit reif ist bzw. keine günstigen Aktionen mehr bei der TA sind, gehst du zu einem alternativen Privatanbieter und lässt dir "gratis" eine entbündelte Internetleitung legen --- Im Moment wirst du sie eben noch nicht brauchen und möchtest dir daher die Grundgebühr von einigen Monaten sparen...

So, jetzt bist du einigen Irrtümern unterlegen:
1. Nichts im Leben ist gratis, außer der Tod und der kostet das Leben. Glaubst du allen Ernstes die TA schenkt € 167,- einfach so her!?!?
2. Eine Leitung mit Dose hat ÜBERHAUPT nichts mit einer (Neu)Herstellung zu tun. Wenn du vor 1 Jahr dein Telefon abgemeldet hast und es wieder anmeldest, zahlst du genauso die volle Herstellung von € 167,-, obwohl die Leitung schon längst besteht und sogar schon funtkioniert hat --- siehe es als "Solidarsystem": Bei manchen Leuten werden 2 Tage umgebaut und dort kostet es dann "nur" € 167,- . Bei anderen wiederum kommt der Techniker für 2 Stunden und da kostet es trotzdem auch € 167,-
3. So, jetzt der wesentliche Punkt: Auch bei einem alternativen Internet-Anbieter musst du unter oben angeführten Bedingungen die € 167,- TA-Herstellung zahlen! Grund: Die Leitung in dein Haus wird vom Internetanbieter trotzallem von der TA gemietet! Somit ist auch die TA für alle Belangen zuständig. Die Miete wird dir als Kunde nicht explizit ausgewiesen, sondern wird mit der pauschalen Grundgebühr eingefordert...

Ich wiederhole mich, ich unterstelle dir böses: Du wolltest es besonders raffiniert machen und bist besonders böse auf die Schnauze gefallen. Denn wenn du jetzt kündigst, zalhst du nicht nur die € 180,- , sondern hast auch einen inaktiven Anschluss, der dann in 3 Monaten auch beim alternative Privatanbieter mit € 167,- aktiviert werden muss. Nebenbei hast du auch bei den entbündelten Privatanbieter (Tele2, UPC, Xpirio, etc.) eine 12monatige MVD (Mindestvertragsdauer) und kannst dann auch nicht so schnell wechseln, wenn mal andere günstigere Produkte kommen...


Sollte ich mich jetzt ganz gewaltig geirrt haben, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum brauchst du ein Kabel und eine Dose, obwohl du erst später Internet-Only haben willst?
2. Wie kommst du drauf, dass die Arbeit eines Elektrotechnikeres (mit Anfahrtszeit, Regieaufwand, allg. Abschreibungen, etc.) gratis ist?

Zu deinen Fragen noch einmal:
Herwig hat geschrieben:"Ich möchte ein Kabel und eine Buchse aber keine monatlichen Gebühren im Anschluss."

JETZT weiß ich, dass es soetwas nicht gibt, WOHER sollte ich als Laie dies aber zu diesem Zeitpunkt schon wissen, vor allem, wenn mir diese antwortet:
Ich hätte dich nicht verstanden... Mein Dialog:
Du: Ich möchte gerne einen Anschluss aber ohne Gebühren.
Ich: Meinen Sie die Herstellungsgebühren?
Du: Ja, die auch, aber eben ohne Gebühren, weil ich erst später Internet alleine haben will, ist das möglich?
Ich: Klar ist das möglich, auch wenn Sie jetzt noch kein Internet haben wollen. Wir haben die Aktion auch bei der SprachKombi...
Du: Nein, ich will nur den Anschluss. Sonst nichts. Ich will aber keine Gebühren zahlen, geht das!?
Ich: Ja sicherlich: Die SprachKombi ist eh nur der Anschluss alleine, das mit Internet wäre die normale Kombi.
Wir schicken Ihnen einen Techniker vorbei...

Warum ist das so gelaufen!? Ich erspare dir die Kommunikations-Theorie und will es an einem simplen Beispiel verdeutlichen: Du gehst in eine Molkerei und willst eine Flasche Milch ohne Milch und dafür die Flasche ohne Gebühren. Jeder wird dir sagen, dass es die Flasche ohne Gebühren gibt, weil sie ja bei der Milch dabei ist...

Dein "Wunsch" war deshalb so unnachvollziehbar, weil dir jeder Elektriker (selbst ich als nicht gelernter Elektriker) ein Kabel und eine Dose verlegen kann. Dafür baruchst du keine TA! Die TA verkauft "Telekommunikation", genauso wie eine Molkerei Milchprodukte und nicht Verpackungen verkauft... Nochdazu wollte die Hotline-Dame eine Vertragsprovision kassieren: Mit der SprachKombi verdienst sie am wenigsten - sie wollte dir wohl eher die Kombi, wenn nicht sogar die SuperKombi verkaufen; die hat dir ebensowenig auf die Nase gebunden, dass sie einen Abschluss machen will, so wie du ihr nicht auf die Nase binden wolltest, dass du dir vom TA-Techniker die Leitung gratis herstellen lassen willst und dann bei einem anderen Provider Internet nimmst...

So, jetzt bin ich mal gespannt...

P.S. @ray81: M.M.n ist es weder Inhaltsirrtum noch "Billigung", es war ein sauberer Vertragsabschluss, was erwarte ich für einen "Inhalt" bei der TA? Autos?

Grüße
Stefan

ray81
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Beitrag von ray81 » 15.12.2009, 16:41

@Stefan

Ich meine mit Inhaltsirrtum und Billigung meinen dargestellten Fall, da ich weg mußte, konnte ich leider nicht weiter ausführen. Die Herstellung ist natürlich abzugelten, sei es 167,- Euro oder eben quasi ~360,- Euro :wink: ...

so sauber scheint es zumindest nicht für alle Parteien abgelaufen zu sein ...

wir wissen ja nicht einmal, ob Herwig von Kosten der Herstellung ausgegangen ist oder nicht ... naja gratis Herstellung ohne eine MVD eines Produktes gibt es nicht ... das ist bar jeglicher Realität ... kein Konzern hat in der Regel was zu verschenken.

Eine Gratis - Herstellung von Festnetz gibt es meines Erachtens nicht ... also wenn er von gratis Herstellung ausgeht, dann kann es ja nur aonKombi oder BreitbandKombi sein ... ehrlich, die kompletten Angaben und Beweggründe sind so mau (spärlich), dass man eigentlich wenig dazu sagen kann ...

PS: ich würde einen Vertrag nur wirklich sauber nennen, wenn es keine Beanstandungen am Vertrag von beiden Seiten gibt ... :wink: ... schon gar nicht, wenn eine Seite davon ausgeht, dass keiner zustande gekommen ist ... das aber allein hat nichts damit zu tun, ob ein Vertrag zustande gekommen ist ... dann eben halt nicht so "sauber" ... :lol:
Gruß Ray

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 15.12.2009, 18:31

ray81 hat geschrieben:also wenn er von gratis Herstellung ausgeht, dann kann es ja nur aonKombi oder BreitbandKombi sein ...
Meines Wissens nach fällt inzwischen auch die "FestnetzKombi" (Festnetz + Mobil) dort hinein. Festnetz "alleine" gibt es praktisch nicht mehr.

Und ich bleibe dabei: Wer sich fest etwas einbilden will, der fängt nicht zu hinterfragen an. Schließlich kam auch noch eine Bestellbestätigung mit Terminvereinbarung des Technikers.
Aber natürlich auch in diesem Schreiben stehen keine Details; aus meiner Erinnerung in etwa so: Ihr gewünschtes Produkt wird am Wochentag um Uhrzeit eingerichtet...

Ich weiß nicht, wie viele Anschlüsse ich für Privat und Business an-, um- und abgemeldet habe, aber ich finde die Telefon-Lösung optimal. Vor 5 Jahren musst ich wegen jedem Furz ein Fax machen, jetzt gebe ich meinen Wunsch an der Hotline bekannt, bekomme die schriftliche Bestätigung und gut ists.

Ich bin noch immer auf die Antwort gespannt, ich würde wetten, dass es sich nicht nur um ein reines "Missverständnis" gehandelt hat, da sind einfach zu viele Sachen zusammengekommen...

Das Nächste ist ja, warum Herwig auch noch nicht auf das Pferd "Wechsel auf Kombi" aufgesprungen ist, wo es derzeit eigentlich das beste Angebot überhaupt ist...

Also lassen wir jetzt mal das Versteckspiel, was ist nun Sache???

Grüße
Stefan

Herwig
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Beitrag von Herwig » 15.12.2009, 21:36

Grüß Dich Stefan: Es liegt der Fall vor: "Du irrst dich gewaltig".

Warum wollte ich so eine Buchse und so ein Kabel?

Ich telefonierte mit einer UPC Dame, sagte ihr, dass ich mich für so ein UPC Internet interessiere aber kein Kabel und keine Buchse habe. Diese meinte, dass das unbedingt notwendig sei, und ich dieses nur von der Telekom bekäme.

Wie komme ich auf die Idee, dass mir die Telekom das gratis macht?

Dieser Meinung war ich nie. Ich war davon überzeugt, dass da ein Techniker kommen wird, das Kabel und die Buchse installiert und ich dies dann zu bezahlen habe. Was ich nicht wusste, nicht wollte, worüber ich nicht informiert wurde war, dass das nur mit einem Vertrag geht. (nebenbei, das Kabel vom Nachbar bis zu meinem Haus haben sie mir gratis rüber gespannt und durch die Außenmauer gelegt. Sapperlott, jetzt habe ich doch tatsächlich deine "Nichtmal der Tod ist umsonst" Theorie widerlegt.)

Warum möchte ich nicht zu einer anderen Kombi wechseln?

Weil ich das nicht mehr kann!!
Ich habe, wie schon geschrieben, am selben Tag gekündigt. Gekündigt=weg=kein Vertrag mehr. Ich habe also KEINEN Vertrag. KEINEN Vertrag kann man nicht auf EINEN (anderen) Vertrag ändern. Trotzdem muss ich die Gebühren für ein Jahr bezahlen, obwohl ich nie etwas von Vertrag ergo AGBs ergo Gebühren ergo Mindestvertragsdauer wusste. Tut mir leid, wenn ich es noch nicht verstanden habe, dann bring es bitte auf den Punkt:

Wann hatte ich die Chance zu erkennen, dass ich einen Vertrag mit Bindung eingehe? (Diese Frage ist nicht als die Aussage "Ich hatte nie die Chance einen Vertrag zu erkennen" gemeint, sondern als echte, ernst gemeinte Frage.)

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