welche lösung ?

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fredl
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welche lösung ?

Beitrag von fredl » 12.11.2007, 00:25

Hallo !

Eine gute Bekannte ersuchte mich, eine Alternative
zu den teuren Tel Kom Festnetz Grundgebühren zu finden.
Ihre Grundgebühr übersteigt bei weitem die anfallenden
Gesprächsgebühren,sie möchte aber die Festnetznummer
nicht aufgeben, sie wohnt im südl.Innviertel u. hatt an ihren
Wohnort einen sehr schlechten Handy Empfang.
Die Tochter dieser Frau wohnt in der BRD ,für die sie
jederzeit erreichbar sein möchte.
wer kann Tips geben, Danke!

lg Fred

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Stefan
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Re: welche lösung ?

Beitrag von Stefan » 12.11.2007, 10:03

fredl hat geschrieben:eine Alternative zu den teuren Tel Kom Festnetz Grundgebühren zu finden.
...
sie möchte aber die Festnetznummer nicht aufgeben
Da haben wir ein Problem...
Kurz und schmerzlos: Keine Möglichkeit.
Zur Erklärung: Ihr müsst bedenken, dass die TA-Grundgebühr mit € 15,98 "eigentlich" vergleichsweise günstig ist [Anm.: Nach deiner Standortbreschreibung gibts dort kein Kabel-TV, etc.]. Andere Betreiber (Tele2, UPCinode, ...) werben zwar, dass sie günstiger seien als die TA, aber das bezieht sich lediglich auf den Paketpreis, insgesamt belaufen sich die Grundgebühren auf knapp € 30,- ...

Leider, gibt nichts billigeres, um Festnetz trotzdem zu behalten. Dafür kann sie um rund 2c/min nach D Festnetz telefonieren...

Grüße
Stefan

fredl
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Beitrag von fredl » 12.11.2007, 15:43

Hallo Steffan !

vorerst vielen Dank ,
muß mich erkundigen wegen Kabelanschluß !

lg Fred

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 12.11.2007, 15:56

fredl hat geschrieben:muß mich erkundigen wegen Kabelanschluß !
Auch hier gilt, das Paket ist zwar günstig, aber wenn Kabel-TV nicht genutzt wird (aber trotzdem bezahlt werden muss), dann zahlt man quasi fürs Telefon wahrscheinlich um die € 20,- monatlich und das ist dann wiederum mehr als die TA-Grundgebühr.

Grüße
Stefan

Matula
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Beitrag von Matula » 12.11.2007, 22:07

Sie soll mal überprüfen, ob der Handyempfang wirklich so schlecht ist. Am Land müsste zumindest A1 recht gut funktionieren. Dann würde ich "bob siebener" nehmen, ein Handytarif ohne Grundgebühr und 7 Cent in alle Netze. Wenn one auch einen akzeptablen Empfang hat, würde ich "Take one Aktiv" nehmen (keine Grundgebühr, 4 Cent zum Festnetz, 4 Cent zu one, 30 Cent in Fremdnetze).

Wenn sie die Tochter vom Festnetzanschluss günstig anrufen will, empfehle ich euch Billigvorwahlen, z.B. 0810 260 301 für Deutschland Festnetz (2,2 Cent/Min.). Die Nummer anrufen, warten bis das Tonband sagt, dass man die Zielrufnummer eingeben soll, danach 0049 / ... / ... und # eingeben. Keine Anmeldung erforderlich, Gespräche werden über die Telekom Austria Rechnung unter der eigenen Rubrik "0810" verrechnet.

Wie alt ist die Frau? Wenn sie Bezieherin von Pflegegeld ist, kann sie sich von der Telekom Austria Grundgebühr befreien lassen (läuft über eine Gebührenbefreiung bei GIS).

fredl
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Beitrag von fredl » 14.11.2007, 22:26

Hallo !
vielen dank für die guten tips
es besteht kein keinen Kabelanschlus ,
Diese Frau ist 68 J. u.bezieht ca.€ 650.-
Pension aus der BRD (keine Österr. Pension)
ob in diesen eine Fall Gebührenbefreiung in Frage kommt
weis ich nicht ,an welcher Stelle kann ich mich erkundigen ?

Grüße Fred

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Beitrag von brus » 14.11.2007, 22:38

fredl hat geschrieben:Hallo !
vielen dank für die guten tips
es besteht kein keinen Kabelanschlus ,
Diese Frau ist 68 J. u.bezieht ca.€ 650.-
Pension aus der BRD (keine Österr. Pension)
ob in diesen eine Fall Gebührenbefreiung in Frage kommt
weis ich nicht ,an welcher Stelle kann ich mich erkundigen ?

Grüße Fred
Der Grenzbetrag für die Befreiung liegt bei 720 euro.
siehe http://www.2minus1.at/index.html?http%3 ... unk-tv.htm
Grüße
Gerhard

Matula
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Beitrag von Matula » 27.11.2007, 22:31

fredl hat geschrieben:ob in diesen eine Fall Gebührenbefreiung in Frage kommt
weis ich nicht ,an welcher Stelle kann ich mich erkundigen ?
Bei der GIS unter 05 / 02 00 00 bzw. gis-office@orf-gis.at

Woher die Pension kommt ist nicht ausschlaggebend, überprüfe anhand der Checkliste unter http://www.orf-gis.at/index.php?kategor ... efreiung_b ob sie anspruchsberechtigt ist.

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