Italien & Steuer
Moderatoren: Matula, jxj, brus
Hier ein Beispiel der deut. Botschaft in Rom:
http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/ ... lassg.html
Steuern - Tasse
Die italienische Steuernummer (codice fiscale) ist von großer Bedeutung im täglichen Leben und wird für die unterschiedlichsten Zwecke benötigt. Sie ist bei der örtlichen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate / Ufficio delle Imposte Dirette, www.agenziaentrate.it) unter Vorlage eines gültigen Ausweises zu beantragen. Sie kann auch vorab in Deutschland bei einer der italienischen Auslandsvertretungen beantragt werden. Ein Wohnsitz in Italien ist nicht erforderlich.
Selbständige und Gewerbetreibende benötigen darüber hinaus eine Gewerbesteuernummer (Partita IVA), die beim Ufficio delle Entrate / Ufficio IVA beantragt wird. Zur Beantragung benötigen Sie den codice fiscale, ein certificato di residenza / domicilio, einen Nachweis, dass die anfallende Gebühr vorab entrichtet wurde und das Antragsformular. Die notwendigen Antrags-/Gebührenformulare (modulo per versamento tassa di concessione governativa & apertura p. IVA, dichiarazione di inizio attività) erhalten Sie vorab bei der zuständigen Handelskammer (Camera di Commercio).
Die Besteuerung richtet sich vorrangig nach dem deutsch-italienische Doppelbesteuerungsabkommen. Auskünfte hierzu erteilen die Finanzämter und Steuerberater. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de
adäquat gilt das Gleiche wohl auch für Österreich, nur halt - klar - österreichische Behörden
http://www.docstoc.com/docs/38378751/SC ... E-TAX-FORM
ich würde wohl die italienische Vertretung in Österreich kontaktieren
oder die italienische Handelskammer:
http://www.italcham.at/content/DE/5
oder die österreichische Vertretung in Rom.
http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/ ... lassg.html
Steuern - Tasse
Die italienische Steuernummer (codice fiscale) ist von großer Bedeutung im täglichen Leben und wird für die unterschiedlichsten Zwecke benötigt. Sie ist bei der örtlichen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate / Ufficio delle Imposte Dirette, www.agenziaentrate.it) unter Vorlage eines gültigen Ausweises zu beantragen. Sie kann auch vorab in Deutschland bei einer der italienischen Auslandsvertretungen beantragt werden. Ein Wohnsitz in Italien ist nicht erforderlich.
Selbständige und Gewerbetreibende benötigen darüber hinaus eine Gewerbesteuernummer (Partita IVA), die beim Ufficio delle Entrate / Ufficio IVA beantragt wird. Zur Beantragung benötigen Sie den codice fiscale, ein certificato di residenza / domicilio, einen Nachweis, dass die anfallende Gebühr vorab entrichtet wurde und das Antragsformular. Die notwendigen Antrags-/Gebührenformulare (modulo per versamento tassa di concessione governativa & apertura p. IVA, dichiarazione di inizio attività) erhalten Sie vorab bei der zuständigen Handelskammer (Camera di Commercio).
Die Besteuerung richtet sich vorrangig nach dem deutsch-italienische Doppelbesteuerungsabkommen. Auskünfte hierzu erteilen die Finanzämter und Steuerberater. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de
adäquat gilt das Gleiche wohl auch für Österreich, nur halt - klar - österreichische Behörden
http://www.docstoc.com/docs/38378751/SC ... E-TAX-FORM
ich würde wohl die italienische Vertretung in Österreich kontaktieren
oder die italienische Handelskammer:
http://www.italcham.at/content/DE/5
oder die österreichische Vertretung in Rom.
Gruß Ray
Das war schon lange her, ich korrigiere mich, ich hatte natürlich das Codice Fiscale (für Italiender und Ausländer) für den Kauf der TIM Karte verwendet.ray81 hat geschrieben:es geht dabei weniger um die scheda fiscale als mehr um die codice fiscale ...
http://www.codicefiscale.us/
Grüße
Gerhard
Gerhard
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