@erdie
erdie hat geschrieben:seh aber grad bei telering gibts jetzt 10 montate 1GB um 0.-, von 24 monaten mindestdauer les ich jedoch nirgendwo etwas!?! d.h. das könnt ich dann nach 10 monaten kündigen.
Wenn du die 10 Monate das Gratispaket nimmst, unterwirfst du dich den neuen AGB. Du hast dann 10 Monate das Gratispaket und zahlst weiterhin normal deine Grundgebühr (falls du noch ein Guthaben aus der Gutschrift hast, wird das natürlich weiterhin abgezogen). Du kannst dich nach Ablauf der 10 Monate aber nicht mehr auf dein Sonderkündigungsrecht berufen. Das geht nur bis zum Gültigwerden der neuen AGB (24.7.). Danach kannst du nur mehr unter Einhaltung der Kündigungsfrist und natürlich auch unter Einhaltung einer noch bestehenden Mindestvertragsdauer kündigen.
Die Frage ist also auch: Wie lang hast du noch Vertragsbindung?
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Vor einer halben Stunde wurde ich von tele.ring angerufen. Die Dame erkundigte sich, warum ich denn die Sonderkündigung gefaxt hab (als ob ich mich dafür auf eine bestimmte Änderung berufen müsste). Ich hab ihr dann gesagt, dass ich die nachteiligen Änderungen in dieser Form nicht akzeptieren kann und das für mich ausschlaggebend war. Ich bin mir vorgekommen, wie in der Schule, wo dich der Lehrer bis zum letzten ausfragt. Sie hat dann weitergefragt "Na was zum Beispiel?". Nachdem ich von ihr eigentlich nur eine Bestätigung darüber hören wollte, dass der Vertrag gekündigt ist und ich die NÜV-I bekomme, hab ich dann gesagt, die Kündigungsfrist ist unannehmbar. Und sie hat original weitergefragt.

Gerade so, als wäre das noch kein Argument für eine Sonderkündigung.
Ich hab dann gemeint, bis ins Detail erinnere ich mich nicht an alle Verschlechterungen, aber die Summe der Nachteile war an sich schon so erschreckend, zB der Ausschluss bestimmter Rufnummernbereiche aus den Freiminuten.
Daraufhin hat sie gefragt, ob sie mich mit einem speziellen Tarifangebot noch umstimmen könnte. Da ich ohnehin nur von tele.ring weg will, hab ich gleich nein gesagt. Sie meinte, dann "müsse sie die Sonderkündigung so akzeptieren".

Danach ist sie noch auf meinen letzten Satz aus der Kündigung mit der NÜV-I eingegangen und meinte,
das wäre bei einer Sonderkündigung nicht möglich
Ich fragte sie dann, warum das nicht möglich sein soll, sie nur: "Das geht bei einer Sonderkündigung nicht, nur bei einer normalen Kündigung". Ich entgegnete ihr dann, dass ich ja auch jederzeit während des aufrechten Vertragsverhältnisses kündigen könnte und dass es bei der Rufnummernmitnahme darum geht, seine Nummer behalten zu können, wenn man den Betreiber wechselt, was hiermit geschieht. Der Grund hat damit nichts zu tun. Sie hat dann gemeint, sie wird nachfragen und ruft mich in 5 Minuten nochmal an. 5 Minuten später hat sie mir recht happy mitgeteilt, dass das doch geht (welch Wunder). Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis die NÜV-I bei mir eintrudelt. Schließlich muss ich die Portierung bei bob veranlassen und das dauert auch einige Zeit, wobei ich den bob Vierer-Vertrag schon prophilaktisch vor einiger Zeit abgeschlossen habe...
Also an alle Sonderkündiger: Nicht durch einen Anruf "von Unbekannt" einschüchtern lassen. Offensichtlich versuchen sie, die Kunden durch das Ausfragen in die Enge zu treiben, obwohl es keine rechtliche Notwendigkeit gibt, die Sonderkündigung anders als durch die nicht ausschließlich begünstigenden AGB-Änderungen zu begründen. Zur Besänftigung scheinen aber Kündigungsfrist, Rufnummernbereichausschluss (Sondernummern, 05 etc.) und Taktung ausschlaggebend genug zu sein, dass sie einen danach in Ruhe lassen.