müssen Roaminggebühren,die im Inland anfallen bezahlt werden

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brus
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Beitrag von brus » 25.04.2008, 23:38

Azby hat geschrieben:Nicht warten, bis der Anrufer von selbst auflegt.
Da zahlt man auch wenn nur "Nichterreichbar" aktiviert ist? :?:

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Beitrag von Azby » 25.04.2008, 23:57

brus hat geschrieben:Da zahlt man auch wenn nur "Nichterreichbar" aktiviert ist? :?:
Sollte man eigentlich nicht. Wenn man nicht abhebt, greift die Rufumleitung "keine Antwort". Nicht erreichbar ist man, wenn du kein Netz hast oder das Handy nicht aufgedreht ist. Daher sollte die "nicht erreichbar" so wie die unbedingte Rufumleitung keine Roamingksoten aufwerfen. Ausnahme vielleicht die ersten paar Sekunden vielleicht die erste Minute nachdem du aus dem netz ausgebucht bist.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 25.04.2008, 23:59

Das Einzig, was mich jetzt wirklich neugierig gemacht hat, ist der Unterschied zwischen den Umleitung "nicht erreichbar/unerreichbar" und "unbedingt". Ich mein jetzt nicht, dass bei "unbedingt" das Handy nicht klingelt oder sowas.

So wie Gerhard es geschrieben hat, sollte es tatsächlich reichen, die Umleitungen von "besetzt" und "nicht melden/keine Antwort" herauszunehmen.

Somit ist die Roamingfalle gebannt, das Telefon kann trotzdem eingeschaltet bleiben, man kann sich aussuchen, ob man den Anruf annimmt oder nicht und wenn ausgeschalten ist, kommt der Anrufer ohne Zusatzkosten in die Mobilbox.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Azby » 26.04.2008, 00:06

Solange das Handy nicht im Netz ist gibt es eigentlich nur einen kleinen Unterschied - verrechnungstechnisch ist es aber egal.
Die unbedingte Rufumleitung schaltet sofort, ohne nachzufragen zur umzuleitenden Nummer - das geht praktisch in Echtzeit innerhalb des eigenen Systems. Bei "nicht erreichbar" kann ich mir gut vorstellen, dass das System zuerst noch versucht, dich im eigenen Netz (oder auch im Ausland) zu suchen. Erst wenn festgestellt wurde, dass du wirklich nirgends eingebucht bist, erfolgt die Umleitung. Diesen Fall, nämlich dass es länger dauert, bis die Rufumleitung erfolgt, kann ich mir vorstellen. An sonsten ist das für den im Ausland befindlichen Kunden die beste Möglichkeit: Anrufe können, müssen aber nicht entgegen genommen werden - Kosten fallen beim Nichtentgegennehmen keine an.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 26.04.2008, 00:42

Azby hat geschrieben:Solange das Handy nicht im Netz ist gibt es eigentlich nur einen kleinen Unterschied
...
Diesen Fall, nämlich dass es länger dauert, bis die Rufumleitung erfolgt, kann ich mir vorstellen.
So sehe ich es genau so. Macht zwar für mich persönlich praktisch keinen Unterschied, weil ich sowieso aus Kostengründen "unbedingt" umleiten will [Anm.: Gespräch auf Festnetz und dann via CbC umleiten ist noch immer günstiger als Passiv-Roaming], aber für Leute, die auf die Mobilbox grundsätzlich nicht verzichten wollen, ist diese Variante genial: Selbst wenn das Handy "weit weg liegt", schaltet sich die Mobilbox nicht "dazwischen" - meine Erfahrung ist, dass erst nach ca. 1min kommt: "Dieser Anschluss ist derzeit nicht erreichbar, bitte versuchen Sie, in einiger Zeit, nochmals anzurufen", was ja keine Roamingkosten verursacht. Und trotzdem bleibt man auf der Mobilbox erreichbar, wenn das Handy mal ausgeschalten ist - i.d.R. kommt ja auch eine SMS wo man sieht, wer angerufen hat und ob draufgesprochen worden ist.

Grüße
Stefan

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