Lärmbelästigung durch Nachbarn.

Hier kannst du sonst alles loswerden, was dich bedrückt.

Moderatoren: Matula, jxj, brus

Benutzeravatar
ozirf
Telekom-Freak
Beiträge: 196
Registriert: 25.06.2007, 21:27

Lärmbelästigung durch Nachbarn.

Beitrag von ozirf » 30.10.2011, 20:43

Ich würde gerne euren Rat bezüglich Ruhestörung einholen.

Schon seit geraumer Zeit,kosten uns die Nachbarskinder ober uns den letzten Nerv. Zu ganz unterschiedlichen Zeiten beginnen die Kinder teils stunden lang zu rennen. Die Nachbarn haben wir schon mehrmals darauf angesprochen, jedoch ohne Erfolg. Seit dem letzten mal als ich raufging sind die Fronten verhärtet.

Was uns wirklich stört, ist die Trittschallentwicklung. Wir hören jeden Schritt, vor allem wenn die Kinder spielen, sprich rennen. Heute waren zum Beispiel insgesamt 4 Kinder im Haus, zwei Kinder von Freunden nehme ich an, alle 4 sind stundenlang im Haus gerannt. Da könnt ihr euch vorstellen, dass es mit der Ruhe aus war.

Ich habe mich schon ein wenig informiert und weiss dass ich wenig ausrichten kann. Das sind eben Kinder.

Jedoch ist es so, dass es unsere Lebensqualität wirklich einschränkt. Der entstehende Trittschall lässt uns einfach keine Ruhe.

Was könnt ihr mir da raten? Reden mit dem Nachbarn selbst hilft da nicht mehr, dieser hat wirklich kein Verständnis für unser Problem und hat das letzte mal die Tür vor mir zugemacht.

Ein Schreiben an die Hausverwaltung habe ich schon verfasst und diesen werde ich auch morgen abschicken. Mal sehen...
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

tszr
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1418
Registriert: 12.03.2005, 07:31
Wohnort:

Beitrag von tszr » 31.10.2011, 12:29

hallo,

auch kinder dürfen in der wohnung keinen unnötigen lärm machen.
falls die hausverwaltung nichts erreicht, kannst du nur mehr die polizei zur hilfe rufen.
(siehe auch Hausordnung Ruhezeiten usw.)

hier ein interessanter PDF link zur AK:
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d31 ... eber05.pdf

Zitat:
Auch zu Kinderlärm gibt es Entscheidungen:
• Das typische Schreien von Säuglingen, aber auch der typische Lärm von
Kleinkindern, wie etwa gelegentliches Herumlaufen in der Wohnung, ist nicht
als ungebührlich zu beurteilen. Das gilt auch für gelegentliches Herumraufen
von Klein- oder Schulkindern.
• ABER: Weil ein Achtjähriger gemeinsam mit seinem Bruder am Vormittag eine
halbe Stunde ungehindert schrie und hüpfte und dadurch bei den Wohnungsnachbarn
der Luster wackelte, die Türen schepperten und die Zimmerdecke
17
vibrierte, wurde gegenüber ihrer Mutter eine Verwaltungsstrafe verhängt, die
der Verwaltungsgerichtshof bestätigte. Der Verwaltungsgerichtshof hat noch
angemerkt: "Es gibt durchaus Möglichkeiten, Kinder zur Rücksichtnahme gegenüber
ihrer Umwelt mit rechtlich und pädagogisch unbedenklichen Mitteln
zu erziehen."
Konkrete Schritte
Fühlen Sie sich durch den Nachbarn gestört und bringt auch eine Aussprache keine
Lösung des Konflikts, dann zeigen Sie den Sachverhalt den (Sicherheits-) Behörden
(Polizei, Bezirkshauptmannschaft bzw Magistrat, Gemeindeamt) an.
Die Behörde kann dann - sollte das Verhalten als ungebührliche Lärmerregung
und/oder als anstößiges Verhalten festgestellt werden – eine Verwaltungsstrafe aussprechen.
das ist auch interessant:
http://derstandard.at/2535350/Ruhe-erst ... ter-Irrtum

zitat:
Ruhe erst ab 22.00 Uhr ist ein weit verbreiteter Irrtum

Lärm ist immer strafbar, wenn er störend und vermeidbar ist - Generell ist an Lärm erlaubt, was in der Umgebung üblich ist
"Dass um 22.00 Uhr Ruhe sein muss, ist ein weit verbreiteter Irrtum", erklärt Kurt Unger von der Wiener Polizei. "Das steht vielleicht in Hausordnungen, gesetzlich ist diese Grenze aber nicht geregelt. Lärm ist strafbar, wenn er störend und vermeidbar ist - da ist egal ob es 9.00 Uhr in der Früh ist oder abends", erklärt Unger.

Strafen der Polizei gehen von der Abmahnung bis zur Festnahme. Wer sich nach mehreren Zurechtweisungen der Polizei nicht an den ortsüblichen Lärmpegel anpasst, kann in Extremfällen geklagt werden. Mit einem Urteil muss der Beschuldigte die Prozesskosten tragen und bei weiterer Störung Beugestrafe entrichten. Die Höhe der Strafe setzt das Gericht fest. "Bei einem kleineren Fall können das schon ein paar Hundert Euro pro Tag sein", erklärt Unger.
also ich würde das so verstehen, wenn es in eurem haus immer sehr ruhig ist und nur dieser eine nachbar oder seine kinder lärm machen (also mehr als im haus üblich) ist das jederzeit durch die polizei strafbar.

mfg tszr

klio
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 746
Registriert: 05.09.2006, 08:36

Beitrag von klio » 31.10.2011, 14:23

Konflikte unter Nachbarn sind immer heikel, da sie - unbhängig von Recht haben oder nicht - das Wohngefühl beeinträchtigen können.

Gibt es evtl. in eurer Wohnsiedlung einen Mediator den ihr einschalten könnt? Die Hausverwaltung müsste darüber Bescheid wissen.

Wowo
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1247
Registriert: 30.03.2009, 00:22

Beitrag von Wowo » 03.11.2011, 00:27

Hallo ozirf,

dachte zuerst, das Thema wäre von mir, hihihihihi... 8)

In meiner ehemaligen Studentenwohnung - die ich behielt- dachte ich von 1991 bis 2009, dass über mir niemand wohne oder die Mauern so dick seien, da nie etwas zu hören war.
Bis vor zwei Jahren eine sechsköpfige türkische (nur informativ, nicht xenophob gemeint!) Familie einzog. Ich befürchtete, dass der Luster meiner Decke Lebewohl sagen würde. Den GANZEN Tag wurde umhergerannt, ja sogar - scheinbar von beachtlicher Höhe- auf den Boden gesprungen!!
Ich bin klassischer Musiker, den ganzen Tag sind meine Ohren akustisch unter Druck, ich habe NULL dagegen, wenn Nachbarn schreien, laut Musik hören/fernsehen etc.
Aber Geräusche, vor allem sinnlose wie eben Trittschall, machen mich wahnsinnig!
Ich rannte nach oben, pochte an ihre Tür und schrie wie besessen.
Als dies alles nichts nutzte, konsultierte ich meine Anwältin, die der Familie einen Brief schrieb.
Und dann war Ruhe oben, und zwar derart, dass ich schon meinte, die Familie wäre ausgezogen!
DIe 2 jüngsten Kinder schätze ich auf 4 bis 7 Jahre.

Es geht also, wenn man will!

LG

P.S.: Mittlerweile grüßen wir einander nicht nur wieder freundlich, sondern gingen schon zusammen ins Kaffeehaus!

bluepepper
Telekom-Freak
Beiträge: 122
Registriert: 05.03.2009, 16:19

Beitrag von bluepepper » 03.11.2011, 12:26

Wowo hat geschrieben:Hallo ozirf,

dachte zuerst, das Thema wäre von mir, hihihihihi... 8)

In meiner ehemaligen Studentenwohnung - die ich behielt- dachte ich von 1991 bis 2009, dass über mir niemand wohne oder die Mauern so dick seien, da nie etwas zu hören war.
Bis vor zwei Jahren eine sechsköpfige türkische (nur informativ, nicht xenophob gemeint!) Familie einzog. Ich befürchtete, dass der Luster meiner Decke Lebewohl sagen würde. Den GANZEN Tag wurde umhergerannt, ja sogar - scheinbar von beachtlicher Höhe- auf den Boden gesprungen!!

usw.

LG

P.S.: Mittlerweile grüßen wir einander nicht nur wieder freundlich, sondern gingen schon zusammen ins Kaffeehaus!
Und wer hat dann dort bezahlt ?

bluepepper

Wowo
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1247
Registriert: 30.03.2009, 00:22

Beitrag von Wowo » 03.11.2011, 16:12

Na ich lud ein.

Permanente göttliche Ruhe um 10 Euro ist ein Geschenk des Himmels.

Benutzeravatar
brus
Moderator
Beiträge: 5951
Registriert: 11.10.2003, 18:32
Wohnort: Wien

Beitrag von brus » 03.11.2011, 19:18

Mein Sohn ist im Alter vom 5 Jahren auch auf einen Sessel gestiegen und dann runter gesprungen, oftmalig. Er fand das lustig.
Angeblich fiel dabei ein Lusterteil unserer Nachbarn, der leider unter uns wohnte, herunter.
Die Versicherung hat gezahlt.
Grüße
Gerhard

Benutzeravatar
ozirf
Telekom-Freak
Beiträge: 196
Registriert: 25.06.2007, 21:27

Beitrag von ozirf » 04.11.2011, 21:44

@ wowo

Danke für die informative Antwort. Es ist bei mir so, dass das erst im Sommer in den Schulferien so richtig anfing. Da haben Sie mal ein Kinder-Geburtstag gefeiert ohne das vorher anzukündigen. Wenn Sie das in diesem Fall angekündigt hätten, hätten wir nicht so reagiert- da sind vielleicht 10-15 Kinder umhergerannt was zu einer enormen Trittschallentwicklung geführt hat. Die Kinder der Nachbarn sind auch sehr aktiv gewesen und sind von Früh bis Spät umhergerannt in der Wohnung.

Zuerst war meine Gattin als sie Schwanger war 2 mal oben und hat die Dame des Hauses auf die Geräusche hingwiesen, die hat dann gemeint, dass das eben Kinder wären und man sie nicht fesseln kann. Da denke ich anders, es sind ja keine Babys mehr, beide gehen in die Schule. Diesen Kindern kann man ja ganz unbedenklich darauf hinweisen, dass nicht gerannt werden soll im Haus. Gut, 100%ig lässt sich das nicht verhindern, aber wenn die Eltern merken dass ihre Kinder wieder beginnen wie wild zu rennen, dann kann man Sie ja wieder darauf hinweisen. Ein offenes Gespräch mit Kindern füht sicher auch zum Ziel. Aber dieses Argument kann man den Eltern natürlich nicht vorbringen, da sie sich dann in Ihrer Erziehungsweise attackiert fühlen.

Im Moment ist es so, da die Kinder ja Schule haben, ist es vorwiegend ruhig nur am Abend kommen ein Paar Trittschall-Geräusche durch. Aber an den Wochenenden und an den Abenden wo sie Besuch mit Kindern haben, da geht die Post ab.

Ich habe den Brief noch nicht abgeschickt, werde ihn noch ein wenig bearbeiten, sprich konkrete Fälle mit Datum und Uhrzeit einfügen. Bin gespannt, wie die Genossenschaft reagieren wird.

Eine Frage zum Anwaltsbrief, wieviel kostet so etwas verfassen zu lassen? Würde das meine Rechtsschutzversicherung auch abdecken?
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

ray81
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 2200
Registriert: 25.09.2005, 01:55
Wohnort: Wien

Beitrag von ray81 » 04.11.2011, 23:06

Was kostet ein Brief vom Anwalt, so einfach kann man das leider nicht sagen, es kommt auf den Anwalt an, hier steht erst mal keine Streitsumme im Raum ... ich würde mal annehmen, dass ein Anwalt hier eine Honorarvereinbarung in Form eines Stundensatzes anbringt, der ist aber verschieden, selbst die Abrechnung, 10 Min. 1/4 Std. ... daher ist es eher ratsam, einen Anwalt zu fragen, wieviel er denn für so ein Schreiben nimmt.
Ich habe mal einen RA wegen einer Strafverfügung beauftragt, ein Vergehen, das ich nicht "verbrochen" habe. In Graz in eine Fussgängerzone eingefahren, Bilder zeigten mein Auto vor der FZ, aber ich sollte eine Strafe zahlen, ich habe dann einen Einspruch gemacht, mit dem Ergebnis - es gibt Fotos, eine automatische Kamera nimmt auf und wenn es die gibt, dann hat das alles seine Richtigkeit, meine Begründung, die da durchaus nicht per se laienhaft war, wurde komplett ignoriert --> zahlen! Ich habe dann einen Anwalt damit beauftragt, der in meinem Beisein ein Schreiben aufsetzen ließ, alles in allem meinem Schreiben sehr gleich, nur in einem Punkt setzte er eins drauf, er verlangte eine maßstabsgetreue Skizze auf Millimeterpapier. Mit diesem Schreiben habe ich dann nie wieder etwas von den Grazer Behörden gehört. Da zeigt sich wieder, dass diverse Schreiben nur dann Erfolg versprechen, wenn "Rechtsanwalt" draufsteht, aber nicht bei allen ... da nutzt selbst RA nichts, da muss dann "Gericht" draufstehen. Ah ja, in meinem Fall hat das meine RSV abgedeckt, allerdings war das nur möglich, weil es eine deutsche Kfz-RSV ist, die diese "Bagatelle" auch abgedeckt hat, bei einer österreichischen RSV wäre das wegen Bagatelle abgewiesen worden - der Anwalt sagte irgendwas von 300-400 Euro - schon kräftig. Die Zusage hat er sich direkt bei der deutschen RSV geholt, mich hat es außer Nerven keinen Cent gekostet. Ich muss schon sagen, Behörden sind schon manchmal richtig dreist!
Vom kleinen Abstecher nun zur Deckungsfrage ... das hängt won deiner RSV ab, hast du inkludierten Wohnrechtsschutz? Wenn ja, dann gehe ich davon aus, dass das dann abgedeckt ist, aber frag bitte dennoch bei der RSV nach. Ich würde aber erst einmal die Hausverwaltung kontaktieren, per Schreiben. Wenn das dann nicht hilft, dann kann ja immer noch ein RA eingeschalten werden, Deckung von der RSV holen.
Übrigens gibt es viele Bereich im Rechtsschutz - Privatrechtschutz mit Vertrags-RS (oft Hauptbestandteil), Kfz-RS, Erb-RS, Arbeits-RS, Wohn-RS, Erb-RS, Scheidungs-RS, Sozial-RS (oft im Hauptbestand), Unterhalts-RS, Opfer-RS ... viele nette RSV ...
Zuletzt geändert von ray81 am 04.11.2011, 23:11, insgesamt 5-mal geändert.
Gruß Ray

Wowo
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1247
Registriert: 30.03.2009, 00:22

Beitrag von Wowo » 04.11.2011, 23:07

@ ozirf:

Meine Anwältin bat mich damals, über ein paar Wochen exaktest mit Uhrzeit das Umherrennen oben schriftlich festzuhalten, was ich auch tat. Und ein paar Ohrenzeugen wurden auch geladen.
Anwältin ist gute Freundin, ergo kostete es mich nichts. Rief aber soeben einen Freund an, der bei der ARAG arbeitet. Er meinte, dass das natürlich dabei ist.

@ brus:

Ich meine, es geht nicht darum , dass einmal(!) ein Luster zu Bruch ging, sondern darum, dass- in meinem Fall- über Jahre hinweg getrampelt wurde, mein Blutdruck stieg, also Lebensqualität und GESUNDHEIT litten. Nehme an, dass ozirf dies ähnlich sieht.

Wowo
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1247
Registriert: 30.03.2009, 00:22

Beitrag von Wowo » 04.11.2011, 23:11

@ ray81:

Scheidung ist im Rechtsschutz nicht enthalten!

Die Versicherungen wissen , warum...

ray81
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 2200
Registriert: 25.09.2005, 01:55
Wohnort: Wien

Beitrag von ray81 » 04.11.2011, 23:15

@Wowo

im klassischen Rechtschutz ist es nicht inkludiert, es gibt allerdings Scheidungsrechtsschutz! Nennt sich auch gern "Rechtschutz in Ehesachen". Nur in den meisten Fällen lohnt es sich nicht, zu teuer!
Zuletzt geändert von ray81 am 04.11.2011, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Ray

Wowo
Moderator oder Gottheit !?
Beiträge: 1247
Registriert: 30.03.2009, 00:22

Beitrag von Wowo » 04.11.2011, 23:18

ray81 hat geschrieben:@Wowo

im klassischen Rechtschutz ist es nicht inkludiert, es gibt allerdings Scheidungsrechtsschutz! Nur in den meisten Fällen lohnt es sich nicht, zu teuer!
I see.

FrancescoA
Foren-Mitglied
Beiträge: 51
Registriert: 21.10.2007, 14:24

Beitrag von FrancescoA » 18.01.2012, 15:02

zum Originalposting:

mir ist es einmal genau so ergangen, und ich habe es nicht geschafft (durch Gespräche mit den Lärmverursachenden als auch mit Vermieter) eine Besserung zu erzielen. Es gibt Leute, denen macht es ncihts aus, andere können damit umgehen, wieder andere können sich damit gar nicht abfinden damit (ich gehörte zur letzten Gruppe).

Nach einer gewissen Zeit habe ich dann die Wohnung gewechselt, und das war die beste Lösung für mich (auch wenns mit Kosten, Arbeit, ... verbunden war), sonst hätte ich vielleicht noch gesundheitliche Schäden davongetragen (Schlafmange, Bluthochdruck, ...)

teamobeil
Foren-Mitglied
Beiträge: 22
Registriert: 28.12.2009, 19:13
Wohnort: Wien

Re: Lärmbelästigung durch Nachbarn.

Beitrag von teamobeil » 25.01.2012, 20:04

such dir eine andere Wohnung denn gegen Kinderlärm bist du machtlos.
Oder schlag zurück. Kinder gehen früher schlafen als Erwachsene, also beginne du mit dem Lärm, wenn oben endlich Ruhe ist. Dann haben die den Stress, ihre Kinder zum schlafen zu bringen. Kein dauerhalfter Lärm, nur alle paar Minuten ein lautes Geräusch, z.B. mit dem Hammer auf die Zentralheizung klopfen oder eine Tür laut zuschlagen.
Weck die Bande am Wochenende früh auf, dann können deren Eltern auch nicht lange schlafen. ;-)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste