brauche bissi hilfe von sachkundigen

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tommy
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brauche bissi hilfe von sachkundigen

Beitrag von tommy » 10.04.2011, 22:14

hallo gemeinde,


habe ein problemchen und bitte um rat...hatte am donnerstag einen umfall,ich leidenschaftlicher biker der auch im schnee unterwegs ist wurde von einem anderen radfahrer abgeschsossen...ein fussgänger mit freilaufendem hund war der übeltäter...sein hund rannte einfach in den mir entgegen kommenden radler rein,brauchte diesen zu sturz und dieser riss mich mit...war echt böse,wir krachten frontal zusammen...tempo war gott sei dank nicht hoch aber ich denke jeder sowas um die 20...
auf jeden fall war der fussgänger geständig und gab uns seine nummer...er erstattete sogar selbstanzeige.
ich habe jetzt einen sachschaden am bike und war im krankenhaus,gott sei dank nur eine geprellte schulter und finger und gezerrtes nackenband...

der hund ist angeblich versichert...

so und jetzt meine frage:wie soll ich weiter vorgehen,damit seine versicherung für meinen schaden aufkommt?ihm artzbefund mailen und fotos vom schaden und hoffen,dass ers an die versicherung weiterleitet oder kann ich mich direkt an die versicherung wenden?
leider habe ich keinen rechtschutz,da solls ziemlich einfach sein,was ich so hörte.

mir gehts auch darum dass ich schmerzensgeld bekommen sollte...schulter hat sehr wehgetan,konnte eine nacht nicht schlafen...zeit verloren,wegen untersuchung...tag im hintern...

wie sollte ich jetzt vorgehen?
ich danke euch für jeden rat

eigs
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Beitrag von eigs » 10.04.2011, 22:22

Hat er es schon an seine Versicherung gemeldet? Wenn nicht sollte er es dringend nachholen.
Du kannst dich dann an die Versicherung wenden und die brauchen dann ein Gutachten vom Schaden oder schicken selber einen Gutachter vorbei.
Sobald du die Zustimmung der Versicherung hast kannst du es herrichten lassen.

tommy
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Beitrag von tommy » 10.04.2011, 22:46

hi.
ja hat er...aber er weiss nicht was alles an meinem rad hin ist...er schrieb er hätte es gemeldet...
ok also die schicken wen vorbei?ist das die übliche vorgangsweise?ok warum nicht...

wie schaut es aber mit dem schmerzensgeld aus?ich habe den ärztebericht...wie geht man da vor?ich würde gerne ein paar euronen gehen...war echt kein spass und die schulter tut immer noch höllisch weh,nacken auch...
weisst du,wie man da vorgeht?

danke dir sehr

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 11.04.2011, 16:10

@tommy

Irgendwie ist der Ablauf für mein Empfinden sehr eigenartig:

Wenn es schon erhebliche Sachschäden an den beteiligten Fahhrädern gibt und du auch noch dazu verletzt ins Krankenhaus mußtest, warum hast du nicht gleich die Polizei gerufen und dich mit der Rettung ins Spital bringen lassen?
Am besten und sichersten ist immer, bei (Verkehrs-)Unfällen die Polizei zu rufen.
Bei den meisten Kasko-Versicherungen wird dies sogar in den Versicherungsbedingungen verlangt.

Obwohl der Fußgänger bei dir geständig war und sogar Selbstanzeige versprochen hat, liegt das Risiko bei dir:
Einerseits kann er dir falsche Personendaten gegeben haben und du hast letztlich auch keinen Beweis für seine Selbstanzeige.
Wenn du nur eine Telefonnummer (Handy?) von ihm bekommen hast, dann ist die Gefahr noch größer, daß diese falsch oder eine unregistrierte Handynummer ist.

Deshalb sehe ich hier relativ schlechte Chancen für dich, sofern du überhaupt den schuldigen Fußgänger belangen kannst, falls dieser nicht freiwillig deine Forderungen anerkennt.

Azby
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Beitrag von Azby » 11.04.2011, 16:26

Naja, kommt drauf an. Wenn er die richtigen Daten angegeben hat, wird der andere Radfahrer gemeinsam mit tommy als Zeuge aussagen können, dass er (sein Hund) es war. Wenn er seine Schuld nicht selbst eingesteht, muss man halt auf Schadenersatz inkl. Schmerzengeld klagen. Das Gericht wird dann den Schaden durch Sachverständigengutachten feststellen lassen und dir auch Schmerzengeld zusprechen. Ich muss ChristianWien aber zustimmen: Bei Unfällen mit Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen, egal wie einsichtig der Schädiger auch sein mag. Die Straßenverkehrsordnung sieht das bei Unfällen mit Personenschäden auch zwingend vor. Wenn die StVO in deinem Fall gegolten hat (kommt drauf an, wo der Unfall passiert ist), ist das Nichtverständigen der Polizei sogar eine Verwaltungsübertretung.

ray81
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Beitrag von ray81 » 11.04.2011, 19:47

Ich würde mal sagen, dass man, sollte noch ein Schmerzensgeld gefordert werden, nicht umhinkommt, anwaltlicher Vertretung hinzuzuziehen ... was die Sache mit der Polizei betrifft, schließe ich mich Azby und Chris an ... aber jetzt ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen ...
Gruß Ray

tommy
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Beitrag von tommy » 11.04.2011, 20:12

christian: ist nett von dir,dass du eine fernanalyse stellst,das war aber nicht meine frage,ich wollte wissen,wie man sich jetzt verhalten soll...
wie ich sehe weisst du nada aber spielst hier auf trautmann...


all:

es war der donauradweg...sachschaden war nicht sofort ersichtlich sowohl bei mir als auch beim anderem radler...verletzungen waren nicht sofort ersichtlich,das passiert des öfteren im leben,dass man nicht sofort weiss,was passiert ist.
Ob man die polizei auch auf einem radl/fussweg rufen soll,weiss ich nicht...den unfall wollten wir anzeigen aber erst wenn wir aus dem krankenhaus raus sind.gesundheit geht vor...
der junge mann hat aber die anzeige schon selbst gemacht also schicken sie mich heim.
Ich wollte nur um rat bitten wie man jetzt mit den schäden und schmerzensgeld vorgehen muss.weiss die wer?ich bitte um keine spekulationen wie was warum und weshalb passiert ist...und warum ich überhaupt auf dem rad dort war:))

danke im voraus

ray81
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Beitrag von ray81 » 11.04.2011, 20:32

Habe es meinerseits ja schon geschrieben, Schmerzensgeld ---> Anwalt, ohne SG ... Anwalt nicht per se notwendig ... ich denke nicht, dass die Aussicht auf ein dementsprechendes SG ohne Anwalt groß ist ... würde mir die Versicherung direkt bei jeder bestätigen lassen, dann auch direkt die Forderungen an diese stellen ... du kannst dem Verursacher ja ein Duplikat zukommen lassen ...
Gruß Ray

eigs
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Beitrag von eigs » 11.04.2011, 20:43

tommy hat geschrieben:ok also die schicken wen vorbei?ist das die übliche vorgangsweise?ok warum nicht...
Natürlich musst du dich an die Versicherung auch melden, schließlich können die doch nicht wissen wo sich dein Motorrad zur Zeit ist.
Es gibt aber auch genug Werkstätten die sich um die Abwicklung kümmern und du dir dadurch einiges an Organisatorisches ersparst.

tommy
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Beitrag von tommy » 12.04.2011, 00:30

eigs:nein fahrrad,kein motorrad.

ray:ja die befürchtung habe ich auch.ich kann mir vorstellen,dass mich die versicherung auch wenn ich im recht bin nur mit geht scho abspeist.
mal sehen,danke für den rat

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 12.04.2011, 09:43

@tommy
wie ich sehe weisst du nada aber spielst hier auf trautmann...
Finde eine solche Antwort auf meine Darstellung - gelinde gesagt - mehr als unpassend.
Du weißt offenbar ohnehin alles besser und glaubst, andere, die dir sachlich antworten, abkanzeln zu müssen.
Somit bin ich raus und werde auf zukünftige Postings von dir entsprechend nicht mehr reagieren.


sachschaden war nicht sofort ersichtlich sowohl bei mir als auch beim anderem radler...verletzungen waren nicht sofort ersichtlich
Da kann ja wohl David Copperfield noch was lernen - sowohl Sach- als auch Personenschäden sind nicht sofort nach dem Unfall ersichtlich, sondern treten erst irgendwann mal später auf. :roll:

tommy
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Beitrag von tommy » 13.05.2011, 23:58

ChristianWien hat geschrieben:@tommy
wie ich sehe weisst du nada aber spielst hier auf trautmann...
Finde eine solche Antwort auf meine Darstellung - gelinde gesagt - mehr als unpassend.
Du weißt offenbar ohnehin alles besser und glaubst, andere, die dir sachlich antworten, abkanzeln zu müssen.
Somit bin ich raus und werde auf zukünftige Postings von dir entsprechend nicht mehr reagieren.


sachschaden war nicht sofort ersichtlich sowohl bei mir als auch beim anderem radler...verletzungen waren nicht sofort ersichtlich
Da kann ja wohl David Copperfield noch was lernen - sowohl Sach- als auch Personenschäden sind nicht sofort nach dem Unfall ersichtlich, sondern treten erst irgendwann mal später auf. :roll:


ich weiss nicht mag da nicht darauf eingehen aber es gab fälle wo ein unfallopfer zb noch nach hause ging,dann infolge von inneren verletzungen verstarb.
dito sachschaden...dass ich einen gebrochen sattel hatte habe ich sofort nach der groben beurteilung nicht gemerkt...a

also bitte die bemerkung war schon überflüssig...hast dir selbst ins knie geschossen...
ich brauchte einen rat von jemand der sich auskennt oder der sowas schon mal durchgemacht hat...nicht ein rumgespekuliere wie was wo weshalb...das tat echt nichts zur sache


---------------------------


also für die die es interessiert...der fall ist abgeschlossen...hundehalter ging sich selbst anzeigen...sowohl ich als auch der bursche der mich durch den hund rammte bekamen vom hundehalter eine schadensfallnummer...
ich trat dann mit dem schadensliquidator der versicherung in kontakt...übermittelte fotos von allen schäden und beschreibung...ambulanzblatt...
forderung wurder anerkannt und bearbeitet...abgeschlossen(ca 1 monat hats gedauert) erstattung und schmerzensgeld auf mein konto überwiesen...

so einfach wars...ohne anwälte und gericht...hätte auch anders kommen können...hauptsache keinem ist was passiert...

aus fertig...

danke

jxj
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Beitrag von jxj » 14.05.2011, 00:10

Freue mich, dass es gut für dich ausgegangen ist. Hoffe, du bist jetzt schon voll gesund, sonst wünsche ich dir baldige Genesung!

Es gibt immer wieder schwarze Schäfe, im Inneren hoffe ich, dass der Großteil der Menschen gut ist.

eigs
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Beitrag von eigs » 14.05.2011, 01:57

tommy hat geschrieben:erstattung und schmerzensgeld auf mein konto überwiesen...
Wer hat die Höhe des Schmerzensgeld bestimmt?

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Beitrag von tommy » 15.05.2011, 22:58

jxj:oh danke sehr lieb von dir,hab mich sehr gefreut..



eigs:also es gibt dafür tabellen,soviel ich weiß...300starke 200mittlere 100schwache.
das problem ist aber dass schmerzen subjektiv sind...
ich denke die versicherung hat einen artz der anhand vom ärzteblatt die entschädigung vermisst.
wenn man einen unangemessenen betrag bekommen sollte, kann man einspruch einlegen,dann wirds erneut überprüft...
und wenn dann immer noch nichts produktives rauskommt...muss der anwalt her.Oder man muss es sein lassen....was eig mein fall gewesen wäre...
Blöd wäre aber wenn man dauerschäden davontragen würde oder echt ziemlich zugerichtet wäre...dann müsste man eventuell auch den haberer klagen...um an die entschädigung zu gelangen...

naja das ist gott sei dank alles nur theorie...

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