ÖNORM

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Wowo
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ÖNORM

Beitrag von Wowo » 24.07.2010, 18:09

Hallo,

ich habe eine Sicherheitstür montieren lassen, ohne auf ÖNORM zu achten.

Ist es möglich, diese ÖNORM nachträglich zu erfüllen?

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 24.07.2010, 23:07

@Wowo
Ist es möglich, diese ÖNORM nachträglich zu erfüllen?
Deine Tür entspricht sicher der allgemeinen ÖNORM B 5338, sonst würde sie z.B. wohl kaum in deinen vorhandenen Türrahmen passen und selbst deine WC-Tür entspricht dieser allgemeinen ÖNORM.

Allerdings sagt die ÖNORM allein noch nichts zur Widerstandsklasse aus, welche neuerdings in 6 Stufen von WK1 bis WK6 definiert ist.
Für private Wohnungs- und Hauseingangstüren werden Türen mit WK3 - bei besonders hohem Sicherheitsbedürfnis auch WK4 - empfohlen.
Allerdings nützt die sicherste Tür nichts, wenn der Einbrecher andere Schwachstellen (Fenster, Tür zur Garage oder Terrasse, Lichtschacht, Kellerfenster etc.) leichter überwinden kann.

Du meinst wohl, ob du nachträglich eine bestimmte Widerstandsklasse bei einer gekauften "Sicherheitstür" fordern kannst.

Da muß ich dich aber leider enttäuschen, denn der Begriff "Sicherheitstür" allein ist - genauso wie die berühmt-berüchtigten "Bio-Eier" (no na, sonst wären sie doch aus Gips oder Plastik) nicht konkret genug, um juristisch verwertbar zu sein.

Es gilt nur das, was konkret in deinem Vertrag steht, den du unterschrieben hast.
Wenn dazu keine Widerstandsklasse (WK oder frühere Definition ET) angegeben ist, dann kannst du dies nachträglich nicht mehr juristisch durchsetzen.
Wenn du nicht auf einen absoluten Bauernfänger hereingefallen bist, wird deine Tür aber höchstwahrscheinlich WK2 entsprechen.

Wowo
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Beitrag von Wowo » 24.07.2010, 23:14

ChristianWien hat geschrieben:@Wowo
Ist es möglich, diese ÖNORM nachträglich zu erfüllen?
Deine Tür entspricht sicher der allgemeinen ÖNORM B 5338, sonst würde sie z.B. wohl kaum in deinen vorhandenen Türrahmen passen und selbst deine WC-Tür entspricht dieser allgemeinen ÖNORM.

Allerdings sagt die ÖNORM allein noch nichts zur Widerstandsklasse aus, welche neuerdings in 6 Stufen von WK1 bis WK6 definiert ist.
Für private Wohnungs- und Hauseingangstüren werden Türen mit WK3 - bei besonders hohem Sicherheitsbedürfnis auch WK4 - empfohlen.
Allerdings nützt die sicherste Tür nichts, wenn der Einbrecher andere Schwachstellen (Fenster, Tür zur Garage oder Terrasse, Lichtschacht, Kellerfenster etc.) leichter überwinden kann.

Du meinst wohl, ob du nachträglich eine bestimmte Widerstandsklasse bei einer gekauften "Sicherheitstür" fordern kannst.

Da muß ich dich aber leider enttäuschen, denn der Begriff "Sicherheitstür" allein ist - genauso wie die berühmt-berüchtigten "Bio-Eier" (no na, sonst wären sie doch aus Gips oder Plastik) nicht konkret genug, um juristisch verwertbar zu sein.

Es gilt nur das, was konkret in deinem Vertrag steht, den du unterschrieben hast.
Wenn dazu keine Widerstandsklasse (WK oder frühere Definition ET) angegeben ist, dann kannst du dies nachträglich nicht mehr juristisch durchsetzen.
Wenn du nicht auf einen absoluten Bauernfänger hereingefallen bist, wird deine Tür aber höchstwahrscheinlich WK2 entsprechen.

Danke für die Antwort.
Es geht aber um Folgendes:

Mein Versicherungsmakler fragte mich unlängst (wegen Haushaltsversicherung), ob meine Tür denn auch wirklich ÖNORM entspräche...

Woraus ich schloss, dass es keinesfalls sicher ist...

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 25.07.2010, 09:17

@Wowo
Mein Versicherungsmakler fragte mich unlängst (wegen Haushaltsversicherung), ob meine Tür denn auch wirklich ÖNORM entspräche...
OK, das geht natürlich in eine andere Richtung.
Allerdings würde ich dir auch hier raten, nicht den "Empfehlungen" von Maklern und Versicherungsvertretern zu folgen und auf den Mini-Prämienrabatt durch Akzeptanz der zumeist weitreichenden Klausel mit u.a. "Sicherheitstüren" zu verzichten.
Einerseits sind darin zumeist neben "Sicherheitstüren" einer bestimmten Widerstandsklasse auch noch andere Bedingungen wie z.B. absperrbare Fenstergriffe evt. auch Alarmanlage dabei.
Das Problem dabei ist eben, daß du dich mit der Klausel verpflichtest, alle diese angeführten Einrichtungen immer und jederzeit ordnungsgemäß zu aktivieren.
Und wenn du irgendwann mal kurz zum Bäcker um frische Semmeln gehst und dabei z.B. nicht alle Fenstergriffe verriegelt hast, gehts du bei einem Einbruch ziemlich leer aus, da das lt. Versicherung grob fahrlässig und gegen die von dir anerkannte Klausel ist.
Spendabel sind Versicherungen nur bei Verträgen mit den "oberen 10000", die - siehe Julius Meinl - auch bei grober Fahrlässigkeit volle Deckung bekommen, wenn die Alarmanlage "zufällig" ausgeschaltet ist und der Tresor mehr oder weniger offensteht.
Bei dir hingegen schauen die Versicherungen ganz genau hin und die gern gemachte Makler-Aussagen à la "Das fällt schon nicht auf.", "So genau wird das eh nicht geprüft." und "Das machen wir dann schon bei der Schadensmeldung." sind im Fall des Falles nur heiße Luft - nicht zuletzt bearbeitet auch nicht der Makler den Schadensfall, sondern ein eigener Schadensreferent bei der Versicherung, der nur die Interessen seiner Versicherung (und durch Prämienanreize für möglichst gerine Schadensquoten auch seine eigenen) im Sinn hat und daher solche Klauseln als erstes als möglichen Ablehnungsgrund überprüft.
Und wenn es darauf ankommt, hat der Makler etc. solche Versprechungen etc. natürlich nie gemacht, denn dann weiß er plötzlich ganz schnell, daß er damit mit einem Bein vor der Anklagebank stünde.

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 25.07.2010, 10:11

Eine Wohnungstüre muss seit 2002 mindestens der Brandschutzklasse T30 erfüllen, ansonsten wird sie von der Baubehörde nicht abgenommen.

Nur das kann der Versicherer meinen, denn ÖNORMen gibt es wie Sand am Meer. Die Tatsache, dass der Versicherungsmensch ÖNORM sagt und nicht Brandschutzklasse T30, zeigt für mich schon, dass er nicht der allergscheiteste ist.

Was für eine lustige Versicherung will denn das wissen bzw. ihre Kunden damit verunsichern und völlig unbegründet Risikoaufschläge abcashen?

Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

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Beitrag von Wowo » 25.07.2010, 12:37

Danke für die Antworten.
Was soll ich denn nun tun? Die Firma, die die Tür einbaute, gibt es nicht mehr.
Es steht auch nichts von ÖNORM auf der Tür.

Mein Makler sagte mir, seine Sicherheitstür kostete 2000 €, meine jedoch nur 800...

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Beitrag von Wowo » 25.07.2010, 12:43

Cheinzle hat geschrieben:Eine Wohnungstüre muss seit 2002 mindestens der Brandschutzklasse T30 erfüllen, ansonsten wird sie von der Baubehörde nicht abgenommen.

Nur das kann der Versicherer meinen, denn ÖNORMen gibt es wie Sand am Meer. Die Tatsache, dass der Versicherungsmensch ÖNORM sagt und nicht Brandschutzklasse T30, zeigt für mich schon, dass er nicht der allergscheiteste ist.

Was für eine lustige Versicherung will denn das wissen bzw. ihre Kunden damit verunsichern und völlig unbegründet Risikoaufschläge abcashen?

Christof
Woran erkennt man, ob die Tür T30 ist?

ChristianWien
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Beitrag von ChristianWien » 25.07.2010, 14:27

@Cheinzle
Was für eine lustige Versicherung will denn das wissen bzw. ihre Kunden damit verunsichern und völlig unbegründet Risikoaufschläge abcashen?
Das hast du nicht richtig gelesen.
Ich habe nichts von einem Aufschlag geschrieben, sondern daß es bei Versicherungen umgekehrt modern ist, für bestimmte Zusicherungen des Kunden zur Gefahrenreduzierung (z.B. Sicherheitstüren, sperrbare Fensterriegel, Alarmanlagen bei der Hausrats- bzw. Wohngebäudeversicherungen oder "Garagenrabatt" bzw. "Lady-Rabatt" bei KFZ-Versicherungen) geringfügige Prämienrabatte zu gewähren, die aber im Fall des Falles zumeist nach hinten losgehen, wenn der Kunde nicht immer und jederzeit die Klauseln 100% einhalten kann.


T30 als Untergrenze wird die Tür wohl erfüllen.
So lange wird wohl selbst deine WC-Tür brandbeständig sein.
Bei länger brandbeständigen Türen (z.B. T90 bzw. neuerdings F90) ist dies zumeist auf der Bandseite auf einem Schild angegeben.


@Wowo
Mein Makler sagte mir, seine Sicherheitstür kostete 2000 €, meine jedoch nur 800...
Größenordnungsmäßig ist diese Aussage richtig.
Sicherheitstüren der WK3 kosten zumeist um die € 2.200,-- aufwärts, bei der WK4 mußt du mit min. € 3.000,-- rechnen.

Du hast aber offen gelassen, warum der Makler dich wegen der ÖNORM gefragt hat.
Höchstwahrscheinlich wird aber ein möglicher Prämienrabatt der Hintergrund sein, von dem ich dir aber aus erwähnten Gründen abrate, da diese Mini-Rabatte die potentiellen Nachteile nicht aufwiegen.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 25.07.2010, 16:53

@Wowo, du siehst, da gibt es jetzt unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten ... Worum geht es denn jetzt ganz genau??
Cheinzle hat geschrieben:Eine Wohnungstüre muss seit 2002 mindestens der Brandschutzklasse T30 erfüllen, ansonsten wird sie von der Baubehörde nicht abgenommen.
Naja, wir haben in einer Eigentumswohnung gelebt (Bj. '97), die niemlas feuerpolizeilich abgenommen wurde.
Das war deshalb besonders lustig, weil dann "Versäumnisse" des Bauträgers UND der Hausverwaltung zu Lasten der Eigentümer behoben werden durften (kein versteckter Mängel, daher nur 5 Jahre Gewährleistung) :roll: Wo kein Kläger, da kein Richter --- die Versicherung wäre allemal ausgestiegen ...

Sind den Brandschutzklassen nicht inzwischen neue Buchstaben/Kennziffern zugewiesen worden? Kann mich da an ein Gespräch mit der Feuerpolizei erinnern, als wir gemeinsam die Wohnungsanlage besichtigt hatten ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von ChristianWien » 25.07.2010, 17:45

@Stefan
Naja, wir haben in einer Eigentumswohnung gelebt
...
Das war deshalb besonders lustig, weil dann "Versäumnisse" des Bauträgers UND der Hausverwaltung zu Lasten der Eigentümer
behoben werden durften
Das ist doch das altbekannte Spiel, daß der Bauträger und die von ihm (für mindestens 5 Jahre) eingesetzte Hausverwaltung natürlich versuchen, allfällige Mängel so lange auszusitzen oder hin- und herzuschieben, bis dann "zufälligerweise" eben die Verjährungsfristen vorbei sind und/oder haftende Firmen inzwischen in Konkurs gegangen sind und dann somit die Eigentümer für die Mängelbehebung aufkommen dürfen.
Dies geht natürlich umso leichter, je größer die Wohnungsanlage ist und je mehr Eigentümer noch das von Maklern, Banken etc. verbreitete Märchen glauben, daß man sich um sein Wohnungseigentumsobjekt nicht kümmern müsse, weil es doch einen Verwalter gäbe und Eigentumswohlungen auch noch Unwissenden als "Vorsorgewohnung" zur Kapitalanlage schmackhaft gemacht werden.
Das böse Erwachen kommt dann ziemlich schnell - spätestens dann, wenn sich die angeblich selbstfinanzierende Vorsorgewohnung als "Sorgewohnung" entpuppt, weil einerseits die versprochenen Mieteinnahmen meist nicht zu erzielen sind und andererseits Verwalter ohne penible Kontrolle durch möglichst viele Eigentümer deren Gelder verprassen, da sich Firmen etc. dafür bekanntlich sehr erkenntlich zeigen und dank der unter den schwarz-blauen Regierungen durchgesetzten Wohnrechtsänderungsgesetzen die Rechte der Wohnungseigentümer zu Gunsten jener von Verwaltungen, Banken und Professionisten drastisch verschlechtert wurden.

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 25.07.2010, 18:13

ChristianWien hat geschrieben:ohne penible Kontrolle durch möglichst viele Eigentümer deren Gelder verprassen, da sich Firmen etc. dafür bekanntlich sehr erkenntlich zeigen
Naja, bei uns hat das 4-Augen-Prinzip (ich und ein 2. Rechnungsprüfer) gereicht.
Dass die Hausverwaltung nicht gerade "froh" darüber war, wird wohl klar sein ...
Die haben einige zig Tausender schlucken dürfen (3 oder 4 außergerichtliche Vergleiche) und den Herrn Dr. Ober-Häuptlichg hab ich einmal auf der Eigentümerversammlung aufgemacht, wie ein Chirug den Patienten bei der Herz-OP: Während Beschluss-Fassung für Liftnotsprech-Einrichtung habe ich ihm ein billigeres Angebot vom Originalhersteller auf den Tisch geknallt, das er angeblich nie bekommen habe - er hatte nur das einer befreundeten Firma... Naja, da war die Überraschung groß, wie ich als Rechnungsprüfer zu so einem - noch dazu - nachgebesserten Angebot komme, wenn sich doch die Hausverwaltung seit Wochen soo darum bemüht hätte ... :lol:
Das waren schon lustige Sachen ...
Aber die Leute gibt es alle schon wieder lange nicht mehr bei der Hausverwaltung und uns sowieso nicht mehr in der Anlage ... Aber wir (die Rechnungsprüfer) haben zumindest unser "Erbe" soweit i.O. gebracht und ohne Altlasten "vererbt". :wink:

Grüße
Stefan

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Beitrag von Stefan » 25.07.2010, 19:27

Sorry, habe jetzt erst manche Beiträge "in der Mitte" gelesen ... :oops:

Somit ist das jetzt auch mit T30 und F30 "erledigt".

@Wowo:
ÖNORM bedeutet ganz einfach rudimentär gesagt, dass die Tür ein gewisses Maß hat und daher in eine genormte Zarge passt, ähnlich wie es bei einem DIN A4-Blatt ist.
Das mit F30 bedeutet, dass deine Tür dem Feuer 30min standhalten kann - eine Klotür kann das wohl kaum, eine Eingangstüre - naja - das wage ich zu bezweifeln... ABER da gibt es m.W.n. nur "Muss-Vorgaben" wie bspw. die F30-Heizraumtüre, wenn der Brenner eine gewisse Leistung überschreitet; Dass hier ein Prämienrabatt für eine F60-Tür gewährt würde, wäre mir neu.

Somit bleibt es wohl beim Einbruchsdiebstahl und da kann ich mich Christian nur voll und ganz anschließen:
1. hast du i.d.R. nur eine gewisse Summe, die versichert ist (bspw. € 15.000,-). Hier ist es sogar so, dass du bei einer höheren Summe wiederum einen Aufschlag zu zahlen hast.
2. Der Rabatt selbst ist aber - wiederum i.d.R. - so gering, dass sich bei "normalen" Vermögensverhältnissen die Mehrkosten der Sicherheits-Investitionen gar nicht rechnen --- und ohne "zertifizierte Arlamanlage" kenne ich persönlich gar keine Rabatt-Regelung. Wenns sowas gibt, dann schlägt eine Eingangstür alleine vllt. mit € 10,- Rabatt/Jahr zu buche (wenn überhaupt) und dafür musst du eine € 2.000,- Tür einbauen...
3. Ob dann die Tür tatsächlich "ordnungsgemäß" abgeschlossen ist, ist und bleibt die letzte Frage ...

Das ist jetzt alles einmal das, was ich mir aus den ganzen Infos zusammengereimt habe...
Zu den Versicherungen ganz allgemein: Wir selbst sind (auf Wunsch meiner Frau) bei der Allianz, aber bei meinen Eltern habe ich/wir bei der Generali abgeschlossen.
Schadensfälle hat es bislang wenige/kleine gegeben, die von beiden Versicherungen anstandslos reguliert wurden - günstiger ist aber (deutlich) die Generali ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Wowo » 25.07.2010, 22:20

Danke für die Antworten!
Ja, es ging um den Rabatt, indeed.
Ich werde ergo den Normaltarif nehmen.
Muss an der Tür nicht ein ÖNORM-Pickerl kleben?

Weil wir gerade beim Thema sind:

Sollte man auch bei einer Mietwohnung eine Haushaltsversicherung abschließen, oder muss da die Verwaltung/der Eigentümer ohnedies versichert sein?
Gibt´s unterschiedliche Ansichten dazu...

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 25.07.2010, 23:31

Wowo hat geschrieben:Muss an der Tür nicht ein ÖNORM-Pickerl kleben?
Nein, nicht dass ich wüsste ...
Wowo hat geschrieben:Sollte man auch bei einer Mietwohnung eine Haushaltsversicherung abschließen
Unbedingt!
Eine Haushaltsversicherung schützt DEIN Eigentum und das wird kein Vermieter auf eigene Kosten versichern ...
Das Gebäude selbst ist versichert (Wasserleitung, etc.) ...

Grüße
Stefan

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Beitrag von Wowo » 25.07.2010, 23:57

Stefan hat geschrieben:
Wowo hat geschrieben:Muss an der Tür nicht ein ÖNORM-Pickerl kleben?
Nein, nicht dass ich wüsste ...

Das bedeutet, der Makler war entweder ignorant oder wollte mir unbedingt den Billigtarif andrehen...
Wowo hat geschrieben:Sollte man auch bei einer Mietwohnung eine Haushaltsversicherung abschließen
Unbedingt!
Eine Haushaltsversicherung schützt DEIN Eigentum und das wird kein Vermieter auf eigene Kosten versichern ...
Das Gebäude selbst ist versichert (Wasserleitung, etc.) ...

Eigentum ist klar.
Wenn es einen Wasserschaden gibt, was dann ohne Versicherung?



Grüße
Stefan

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